Hallo W.Schumann,
bitte teilen Sie dem zuständigen Rentenversicherungsträger mit, dass Sie in dem genannten Zeitraum Unterhaltsgeld darlehensweise bezogen haben. Bitte fügen Sie die entsprechenden Nachweise bei (siehe auch Beitrag von Rentenschmied).
Grundsätzlich wird der Leistungsbezug während der Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit bei der Wartezeit von 45 Jahren berücksichtigt.