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Experten-Antwort

Staatlich geprüfter Techniker

von W.Schumann15.10.2019 | 12:34
479 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, ich habe von 1988 bis 1990 in Vollzeit die Technikerschule besucht und erfolgreich abgeschlossen. Für die Zeit habe ich ein Unterhaltsgeld als Darlehn vom Arbeitsamt bezogen. In meinem Versicherungsverlauf ist die Zeit aber als arbeitslos aufgeführt. Meine Frage: Ist diese Zeit in meinem Verlauf als Versicherungsjahre anzurechnen? In meiner Rentenauskunft fehlen die 24 Monate. Mit dieser Zeit würde ich die 45 Beitragsjahre dann locker erfüllen und könnte mit 65 die Altersrente beantragen. Die Bewilligungsbescheide des Arbeitsamtes habe ich glücklicherweise noch als Original vorliegen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo W.Schumann,

bitte teilen Sie dem zuständigen Rentenversicherungsträger mit, dass Sie in dem genannten Zeitraum Unterhaltsgeld darlehensweise bezogen haben. Bitte fügen Sie die entsprechenden Nachweise bei (siehe auch Beitrag von Rentenschmied).

Grundsätzlich wird der Leistungsbezug während der Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit bei der Wartezeit von 45 Jahren berücksichtigt.

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1 Antworten

Rentenschmiedam 15.10.2019 | 12:39
Hallo, reichen Sie die Nachweise des Arbeitsamtes und auch einen Nachweis über den Schulbesuch (Zeugnis, Schulbescheinigung) als amtlich bestätigte Fotokopien beim RV-Träger zur Kontenklärung ein, mehr können Sie im Moment nicht tun. Der daraufhin erteilte Feststellungsbescheid wird dann das Rätsel um die Versicherungszeiten aufklären. Falls Sie das 55. Lebensjahr noch nicht erfüllt haben beantragen Sie beim Einreichen der Unterlagen gleichzeitig auch noch eine Rentenauskunft und Sie sehen auch wie es sich auswirkt. Mit besten Grüßen
Deutsche Rentenversicherung
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