Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Staatliche Grundsicherung

von Carlo28.02.2009 | 11:43
2029 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Die Rente kann durch die Staatliche Grundsicherung auf Antrag hin auf € 710,-- aufgestockt werden. Hier meine Frage: Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein? Gilt diese Regelung auch für Ehepaare oder nur für Alleinstehende. Wird die Rente des Ehepartners als Einkommen hinzugerechnet.

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 02.03.2009 | 13:39

Hinsichtlich des Anspruchs auf Grundsicherung wäre es tatsächlich sinnvoll, das zuständige Sozialamt Ihrer Gemeindeverwaltung zu kontaktieren.

10 Antworten

Schiko.am 28.02.2009 | 13:18
Für mich schwer erklärbar woher Sie die genanten 710 Euro haben. Will versuchen auf meine Arte das Thema zu beleuchten. .Voraussetzung ( es gibt auch noch andere Gründe) Sie müssen über 65 Jahre sein um überhaupt die seit 1.1. 2003 ein- geführte Grundsicherung beanspruchen zu können. . Dies gilt auch für Ehepaare und nicht nur für Alleinstehende, naturgemäß´ wird dabei auch die Nettorente der Ehefrau bei der Bedarfsermittlung be- rücksichtigt. Nenne mal noch den alten Regelsatz von 346-inzwischen gelten 351 als Berchnungsgrundlage: 622 Regelsatz Ehepaare 600 Miete 80 Heizung, somit 1302 Bedarfssumme 850 Nettorente Ehemann 359 Nettorente Ehefrau 93 Euro Anspruch auf Grundsicherung Es können aber auch noch für Gehbehinderung 17 % aus Regelsatz abgezogen werden. Zu beachten aber auch, das Schonvermögen von 2600/3214 led.vh., sind es mehr, kann dies ein Grund zur Ablehnung der Grundversicherung sein. Mit freundlichen Grüßen.
SKam 28.02.2009 | 13:23
Hallo Schiko, Anspruch auf Grundsicherung haben aber auch Menschen,die eine geringe Erwerbsminderungsrente bekommen.Oder irre ich mich ?Ich bin 51 Jahre alt,bekomme seit 2 Jahren eine Erwerbsminderungsrente,die aber über dem Satz liegt um Grundsicherung zu beanspruchen. Bitte korrigieren,wenn ich mich irren sollte. Gruß SK
SGB IIam 28.02.2009 | 15:09
Ja, natürlich, aber nur bei einer vollen Erwerbssminderungsrente die nicht wegen des verschlsossenen Arbeitsmarktes bewilligt wurde. Die Regelsatzberechnung stimmt nicht,(Gesamthöhe, auch bei altem Regelsatz)! Warmwasseranteil wurde nicht herausgerechnet.
Schiko.am 28.02.2009 | 16:23
Nun doch nochmals einige Erläuterungen zur Grundsicherung die ich meine, dies Wort wird ja inzwischen zum Unwort des Jahres. Ich meine die seit 1.1.2003 neu eingeführte bedarfsorientierte Grundsich- erung im Alter und bei Erwerbsminderung, also auch Personen über 18 Jahre die voll erwerbsgemindert sind und es unwahrscheinlich ist , dass die volle Erwerbminderung jemals wieder behoben wird. Zu diesem Zwecke wurden ursprünglich die Grundsicherungsämter gegründet, inzwischen wieder einverleibt beim Sozialamt. Ältere Menschen mit geringer Rente haben sich oft geniert zum Sozialamt zu gehen. Natürlich bleibt die neue Grundsicherung abhängig von der Bedürftigkeit. Großzügig auch geregelt, das Einkommen eines Kindes spielt bis zu 100000 im Jahr keine Rolle mehr. Diese Art von Grundsicherung ist weder eine Rente noch Sozialhilfe. Der Abzugsbetrag für Miete wird jeweils Stadt unterschiedlich gehandhabt, maßgebend hierfür oft der örtliche Mietspiegel. Und auch nochmals zum Regel- satz: Früher 345 als Regelsatz in allen Bundesländern und 80 % ab 1.1. 2007 und ab 1.7. 2008 351 und 80 % 280 ( meinetwegen 281) 631 Gesamtbetrag haushalts- nahe Angehörige. Mit freundlichen Grüßen.
SGB IIam 28.02.2009 | 17:44
Da sind Sie, geehrte Herr Schiko, nicht uptodate! Sind beide Partner(Bedarfsgemeinschaft) volljährig, werden je Person 90% des Regelsatzes zur Anwendung gebracht, macht zusammen 631,80 € Regelsatzleistung, abzüglich 1,89 %, wenn das Warmwasser nicht selbst zb. per Boiler erwärmt wird. Miet- und Heizkosten werden übernommen, sofern sie als angemeseen angesehen werden! Vorher bei der Gemeinde erkundigen, was ohne Rechtshändel gewährt wird, ansonsten Klage beim Sozialgericht. Bei der Grundsicherung ist zu beachten, dass das sogenannte Schonvermögen reduziert ist, unbedingt vorher erkundigen, sonst ist das Ersparte im Eimer. Jedwedes Einkommen wird bei der Grundsicherung als Einnahme deklariert und mit der Grundsicherung verrechnet, also auch Rente des Ehepartners, evtl. Wohngeld, Kindergeld etc. bis zu der Höhe, ab der Sie keinen Anspruch mehr auf Grundsicherung haben. Als Erfahrungswert (und nur als solches zu werten!) reichen schon 800 Euro Rente des Partners und eigene 250 Euronen aus, um sämtliche Ansprüche an die Grundsicherung zu verlieren, je nach Wohnungsmiete und Ort und! Größe der Wohnung!!
Schiko.am 28.02.2009 | 19:24
Es hat wohl keinen Sinn mit Ihnen über die von mir erwähnte Grund- sicherung zu diskutieren. Schon das von Ihnen gebrauchte Fremdwort "uptodate" besagt dies, musste ich doch erst im Duden nachschauen was das Wort bedeutet. Schon daraus ersah ich, dass Sie mir geistig weit überlegen sind. Was alles angerechnet wird ist mir bei meiner Betrachtungsweise bekannt, ich wusste natürlich auch schon immer das dies auch für die Riesterrente gilt, die Fernsehanstalten stellten dies erst 2008 fest. Bei meiner Grundsicherung wird auch das Schonvermögen nicht abgezogen, vielmehr sind die genannten Beträge überschritten wird keine Grundsich- erung gewährt. Das Wort Bedarfsgemeinschaft taucht hier überhaupt nicht auf, somit auch nicht der Prozentsatz von 90%. Ich glaube Sie sprechen von Hartz IV als Grundsicherung für Arbeitssuchende. Da gibt oder gab es die Prozent- sätze: 100% 60% bzw. 80 % für Kinder und 90 Prozent für volljährige Partner. Sie können versichert sein, werde Ihre Ausführungen rumreichen, aber nicht um Sie zu ärgern, vielmehr für mich die Feststellung zu treffen dass ich nicht auf dem "Laufenden" bin. Mit freundlichen Grüßen.
Der Erbsenzähleram 01.03.2009 | 01:03
Sehr schön. Gehen Sie jetzt in Ecke und weinen fürchterlich über diese schlechte Welt! Ab Montag dürfen Sie sich wieder als Spiritus Rector hier fühlen, das ist doch auch was, oder?
Schiko.am 01.03.2009 | 07:01
Warum sind Sie so unsachlich. Dies hat doch mit Erbsen zählen nichts zu tun. Bringen Sie doch einfach einen Beitrag zum Thema und ver- wenden Sie keine Fremdwörter. MfG.
SGB XIIam 01.03.2009 | 12:19
Also wenn die Rente nicht zum Leben ausreicht, kann ein Antrag auf SGB XII gestellt werden. Dieses wird bei 1 Person aus 351 € Grundstock plus einer angemessenen (nach örtlichen Mietspiegel) Miete für meist 45 qm berechnet. Weiterhin können, Krankenkassenbeiträge, Sonderbedarfe für Spezialernährung sowie pauschal 17% vom Regelsatz im Falle einer Gehbehinderung gewährt werden. Davon wird die Rente als Einkommen abgezogen. Das wichtige ist, dass das Gesamtvermögen bei alleinstehenden unter 65 nicht höher als 1600 € betragen darf, alles andere muss aufgebraucht werden. Je nachdem wie hoch die Rente ist, kann statt SGB XII ,Wohngeld beantragt werden
Wolfgangam 01.03.2009 | 18:26
Hallo Carlo, lesen Sie hier mal nach: http://de.wikipedia.org/wiki/Grundsicherung_im_Alter_und_bei_Erw… ...und suchen Sie vorsorglich Ihr örtliches Rathaus/die Sozialhilfe-Stelle auf. Die werden Sie anhand Ihrer beider Einkommensverhältnisse informieren, ob ein Antrag auf Grundsicherung Erfolg haben kann. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026