Wie berechnet sich die Rente der ehemals hauptamtlich beim Ministerium für Staatsicherheit Beschäftigten? Bis zu welcher Höhe werden die Arbeitsverdienste rentenwirksam? Für welche Mitarbeiter erfolgte eine Kürzung und in welcher Höhe?
31.05.2010, 16:41
von
Auch IM
Die bekommen nichts. Die müssen noch etwas mitbringen !
31.05.2010, 16:45
von
V - Man
MAD - Mitarbeiter bekämen von der DDR auch keine Rente. ODER ?
31.05.2010, 18:00
von
Gelöschter?
Hallo! Warum wurden denn die drei Beiträge gelöscht, die als Antworten sichtbar waren?
31.05.2010, 18:03
Experten-Antwort
... weil sie inhaltlich keine Hilfe waren, unser Forum übersichtlich bleiben soll und weil aus den Antworten unnötige politische Diskussionen entstehen würden. Für die gibt es entsprechende Blogs.
Gruß Ihre Redaktion
01.06.2010, 07:57
Experten-Antwort
In der DDR gab es neben der Sozialversicherung eine große Anzahl von Zusatz- und Sonderversorgungssystemen (z. B. NVA, Vopo, Zoll, MfS usw.). Diese werden nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) berechnet. Es führt in diesem Forum zu weit näher darauf einzugehen. Erfragen Sie speziell Ihren Wunsch bei Ihrem zuständigen Rv-Träger.