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Experten-Antwort

Staionäre Rehe beantragt, genehmigt wurde ambulante

von michi12.11.2014 | 14:22
3290 Ansichten
20 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe eine Stationäre Reha beantragt. Da ich ein 8 jähriges Kind habe wollte ich es mitnehmen. Nun kam der Bescheid für eine Ambulante Reha. Aber ich habe das Problem das ich dadurch noch zusätzlich Stress ausgesetzt werde. Ich habe gleich Wiederspruch eingelegt. Wie stehen meine Chancen den durchzubekommen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie die Chancen stehen kann Ihnen hier wohl niemand beantworten.

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19 Antworten

Eumelam 12.11.2014 | 14:43
Das wird wohl niemand hier im Forum beurteilen können.
Schorscham 12.11.2014 | 15:14
Die ambulante Reha wurde ja nicht grundlos bewilligt. Der medizinische Dienst der DRV wird sich wohl irgendetwas dabei gedacht haben. Ob Ihr Widerspruch erfolgreich sein wird, hängt also im Wesentlichen davon ab, wie plausibel er begründet wurde. Die Argumente der verantwortlichen DRV-Mitarbeiter werden natürlich ebenfalls abgewogen.
Glaskugel!am 12.11.2014 | 15:24
Wie soll diese Frage hier jemand beurteilen können? Die Glaskugel hat schon Winterpause! Ihre Frage ist zur Beantwortung durch das Forum leider ungeeignet.
GroKoam 12.11.2014 | 18:09
Ist wohl nix mit Urlaub auf kosten der Beitragszahler.
Najaam 13.11.2014 | 11:09
Wer kämpft, kann gewinnen, wer nicht kämpft, hat schon verloren! Alles Gute und viel Glück! :-)
Schorscham 13.11.2014 | 11:23
In der Therapieeinrichtung, in der ich schon seit 14 Jahren meine wöchentliche ambulante Krankengymnastik absolviere, wurde ich regelmäßig Ohrenzeuge, wenn sich Patienten, die wie ein Löwe um ihre stationäre Reha gekämpft haben, darüber beschwerten, wie langweilig der Aufenthalt doch wäre und dass man so schnell wie möglich wieder nach Hause möchte. Ob sich so ein "Kampf" also wirklich lohnt, darf in vielen Fällen bezweifelt werden.
michiam 13.11.2014 | 12:09
Ist wohl nix mit Urlaub auf kosten der Beitragszahler.
das ist ja wohl ein Scherz. Auf siolch unqualifizierte Sprüche kann ich verzichten.
Achillam 13.11.2014 | 13:25
Leider muss sich auch die Rentenversicherung an Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit halten. Wenn es medizinisch ausreichend ist, eine ganztägig ambulante Rehabilitation zu genehmigen, ist die Rentenversicherung leider dazu verpflichtet.
Beitragszahleram 13.11.2014 | 13:51
Ersetzt man das "leider" im ersten und im letzten Satz durch "selbstverständlich", dann ist obiger Beitrag eine Punktlandung. "Leider" klingt irgendwie nach Entschuldigung, die in diesem Fall überhaupt nicht angebracht ist. Warum sollte die Solidargemeinschaft der Versicherten denn vollstationäre Reha-Maßnahmen bezahlen, wenn eine ambulante Reha den selben Zweck erfüllen kann? Etwa doch wegen "Urlaub"?
Achillam 13.11.2014 | 14:12
Hallo, ich habe eine Stationäre Reha beantragt. Da ich ein 8 jähriges Kind habe wollte ich es mitnehmen. Nun kam der Bescheid für eine Ambulante Reha. Aber ich habe das Problem das ich dadurch noch zusätzlich Stress ausgesetzt werde. Ich habe gleich Wiederspruch eingelegt. Wie stehen meine Chancen den durchzubekommen?
Begründen Sie Ihren Widerspruch auf alle Fälle damit, dass Sie bei einer amulanten Reha Probleme("Stress") bei der Unterbringung Ihres Kindes hätten. Wie Ihre Chancen stehen kann Ihnen hier tatsächlich niemand sagen, die ganzen unqualifizierten "Reha ist kein Urlaub"-Beiträge sollten Sie ignorieren ;-)
Bei stationärer Genehmigung muss außerdem noch ein Antrag auf Haushaltshilfe gestellt werden. Es muss geprüft werden, in welchen Zeiten ein Betreuungsaufwand entsteht. Erst dann kann darüber entschieden werden ob eine Mitnahme des Kindes in die Klinik möglich ist. So einfach ist es nämlich nicht
B´sonam 13.11.2014 | 14:00
Begründen Sie Ihren Widerspruch auf alle Fälle damit, dass Sie bei einer amulanten Reha Probleme("Stress") bei der Unterbringung Ihres Kindes hätten. Wie Ihre Chancen stehen kann Ihnen hier tatsächlich niemand sagen, die ganzen unqualifizierten "Reha ist kein Urlaub"-Beiträge sollten Sie ignorieren ;-)
Herz1952am 13.11.2014 | 19:25
Hallo Achill, wieso Haushaltshilfe bei stationärer REHA? Die Mutter ist doch dabei und Schulbesuch ist auch am Reha-Ort möglich. Kein Wunder, dass in unserem Wirtschaftssystem junge Leute keine Kinder bekommen wollen. Die Wirtschaftlichkeit geht mittlerweile vor Gesundheit. IQWiG heißt: "Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen", wobei mittlerweile die Wi im Vordergrund steht. Und was machen Großkonzerne? Bei Gewinnen in Deutschland erwirtschaftet, Sitz des Unternehmens in Luxemburg, 63 Mio. Gewinn, ca. 1500 € Steuern in Luxemburg. Oh! Entschuldigung, das ist ja vollkommen legal! Herz1952
Schorscham 13.11.2014 | 19:36
Stimmt - Das ist legal und diese Feststellung hilft dem Fragesteller bestimmt ungemein weiter. Er wollte übrigens nur wissen, wie aussichtsreich sein Widerspruch ist und nicht, welche (legalen) Steuer-Schlupflöcher es gibt.....
Herz1952am 13.11.2014 | 19:59
Hallo Schorsch, bitte den ganzen Beitrag berücksichtigen. Was michi weiterhilft ist - aus eigener Erfahrung - "Hartnäckigkeit", ohne "moralische Bedenken". Diese sollte man heute bei schwindender Solidarität nicht mehr haben. Zitat des GBA (gemeinsamer Bundesausschuss, dieser bestimmt über die Leistungen in der GKV): "Wir können nicht 70 Millionen Beitragszahler zahlen lassen, nur damit einigen Patienten geholfen wird". Wie konnte Frau Dr. ihren Dr.-Titel erreichen, wenn sie nicht mal überschlagsmäßig rechnen konnte und auch den Betrug des IQWiG bei einem Medikamentenvergleich nicht gemerkt hat? Solche Sachen gibt es leider im Gesundheitswesen noch einige, bei den die Patienten die Leidtragenden sind. Darum: Hilf Dir selbst, wenn Du noch kannst, sonst hilft Dir Keiner. Herz1952 (etwas "wütend").
hinten wie von vorneam 14.11.2014 | 06:55
Der Antrag heißt einfach so. Die Kostenübernahme muss beantragt, geprüft und genehmigt werden, und dafür gibt es den Vordruck "Antrag auf Haushaltshilfe oder Kinderbetreuungskosten", Nr. G581. Darauf gibt es dann Auswahlmöglichkeiten, wie die Betreuung sichergestellt werden soll, u. a. z. B. durch eine Haushaltshilfe oder auch durch die Mitnahme des Kindes in die Einrichtung. Der Antrag muss vor Antritt der Maßnahme gestellt werden - rechtzeitig wäre gut, um ausreichend Zeit zur Prüfung zu haben!
Achillam 14.11.2014 | 07:36
wieso Haushaltshilfe bei stationärer REHA? Die Mutter ist doch dabei und Schulbesuch ist auch am Reha-Ort möglich.
Der Antrag heißt einfach so. Die Kostenübernahme muss beantragt, geprüft und genehmigt werden, und dafür gibt es den Vordruck "Antrag auf Haushaltshilfe oder Kinderbetreuungskosten", Nr. G581. Darauf gibt es dann Auswahlmöglichkeiten, wie die Betreuung sichergestellt werden soll, u. a. z. B. durch eine Haushaltshilfe oder auch durch die Mitnahme des Kindes in die Einrichtung. Der Antrag muss vor Antritt der Maßnahme gestellt werden - rechtzeitig wäre gut, um ausreichend Zeit zur Prüfung zu haben!
So ist es. Es muss geprüft werden, in welchen Zeiten die Betreuung des Kindes während einer Rehabilitation nicht gesichert ist. Schulzeiten, Kinderhort Zeiten, Arbeitszeiten der evtl. im Haushalt vorhandenen Mutter. Das wird dann verglichen und die fehlenden Betreuungszeiten festgestellt. Danach wird abgewogen was billiger ist, entweder eine Haushaltshilfe die auf das Kind aufpasst, sagen wir mal vom Schulende bis Ankunft der Mutter. Sollte die Haushaltshilfe teurer sein als die Mitnahme des Kindes, dann kann dieses als Begleitkind mitgenommen werden. Sollte ich falsch liegen, verbessert mich bitte. Desweiteren müsste noch geprüft werden, ob die Mitnahme dem Reha-Erfolg "schaden" würde.
hinten wie von vorneam 14.11.2014 | 08:10
So ist es. Es wird geprüft, ob eine Übernahme von Betreuungskosten (in welcher Form dann auch immer) überhaupt notwendig ist, und welche Form der Betreuung dann am besten geeignet für alle beteiligten ist. Da wird nicht unbedingt immer sofort und ausschließlich die billigste genommen, aber auch der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit wird im Auge behalten. Es muss alles verhältnismäßig sein.
Anonymusam 14.11.2014 | 09:54
Hallo, ich habe eine Stationäre Reha beantragt. Da ich ein 8 jähriges Kind habe wollte ich es mitnehmen. Nun kam der Bescheid für eine Ambulante Reha. Aber ich habe das Problem das ich dadurch noch zusätzlich Stress ausgesetzt werde. Ich habe gleich Wiederspruch eingelegt. Wie stehen meine Chancen den durchzubekommen?
Ist wohl nix mit Urlaub auf kosten der Beitragszahler.
Sind Sie der Bruder von Schäuble oder gar von unserer senilen Birne?
GroKoam 15.11.2014 | 12:16
Ist wohl nix mit Urlaub auf kosten der Beitragszahler.
Sind Sie der Bruder von Schäuble oder gar von unserer senilen Birne?
Dachte ich Mir dass die senile Birne zu euch gehört.
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