Hallo K. A.,
die Startgutschrift wurde auf der Basis der 2000/2001 geänderten VBL-Satzung berechnet, es wurde das 'alte' Verfahren zur Ermittlung der Gesamtversorgung angewendet:
Hochrechnung der VBL auf Basis des letzten Gehalts, max. 91,75 % vom letzten Netto-Gehalt möglich unter Berücksichtigung der erreichen VBL-Zeiten + halben Zeitwert der Rentenzeiten außerhalb der VBL. Abgezogen wurde die erwartete gesetzliche Rente - diese ebenfalls vorab bis 63 hochgerechnet, der Restbetrag war die zustehende 'Versorgungsrente'. Der sich so ergebende VBL-Betrag in EUR wurde durch 4 (EUR) geteilt = mein Punktwert.
Ggf. wurde auch die 'Versichertenrente' zugrunde gelegt, wenn die Versorgungsrente nach Abzug der gesetzlichen Rente geringer war. Eine 'Mindestgesamtversorgung' wurde nicht mehr ermittelt ...was die ursprünglich mal erwartbare VBL-Leistung in Einzelfällen um die Hälfte reduzieren konnte.
Das alte Schema basierte auf (Arbeits-)Zeiten = Prozentwert vom letzten Einkommen. Die neue Berechnung führt direkt aus dem Einkommen zu einem Punktwert, unter Berücksichtigung auch eines kleiner werdenden Altersfaktors.
Die Startgutschrift/Umrechnung gilt für die Zeiten bis 2000, das neue Punkt-System wird erst für Zeiten ab 2001 angewendet. Eine Günstigerberechnung nur mit dem neuen System für die alten Zeiten ist nicht vorgesehen.
Das ist jetzt nur eine Laien-Darstellung zur Startgutschrift, alte/neue VBL-Berechnung :-)
Gruß
w.
Gruß
w.