Wird Stasiopfern, die Em dauerhaft beziehen die Rentenpunkte abgezogen( Ansiedlung -Wiedervereinigung)n,wenn sie in Altersrente gehen?
Wenn EM Rentner in Altersrenten übergehen, bleibt der Zahlbetrag erhalten.
Wieso sollte das für Stasiopfer anders sein?
Was meinen Sie genau mit Ihrer Frage?
bei JEDER Folgerente EMRT in AR findet zunächst eine Vergleichsberechnung statt ...die AR wird nicht kleiner, als die EMRT zuvor. Der Wohnsitz - so verstehe ich Ihre Frage, ob Ost oder West oder/und ein Wechseln von hüben nach drüben erfolgte - hat auf die Höhe der Rente keinen Einfluss. Die Bewertung der Zeiten richtet sich in diesem Fall rein nach dem Entstehungsgrund ...sind es Ost-Zeiten, sind es West-Zeiten.
Wenn Sie allerdings Leistungen nach dem SED-Opferentschädigungsgesetz meinen, müssen Sie das in Ihrer Stadtverwaltung nachfragen, was bei Wechsel AR im EMRT passiert.
Gruß
w.
Hallo Elisabeth,
wird die Rente wegen voller Erwerbsminderung bis zum Eintritt der Altersrente gezahlt,
wird diese mindestens in der Höhe der zuvor gezahlten Rente wegen voller Erwerbsminderung weiter geleistet. ( Besitzschutz )
Fragen hinsichtlich der " Opferrente" können leider nicht beantwortet werden.
Wie kommen Sie eigentlich darauf, Strasiopfer
erhalten eher einen Bonus statt einen Malus.
Was meinen Sie eigentlich mit den Begriff-
Ansiedlung-Wiedervereinigung? , dies sollte nicht
im Raum stehen bleiben, langt doch schon, wenn
viele Westneider meinen, Angleichung an die
Westrenten heißt automatisch höhere Ost-
renten. Rente,weit gefehlt
MfG. Ein Westler
Richtig,
Angleichung Ost- an die Westrenten
d.h.
Kürzung der Ostrenten.
Will nur keiner wissen / verstehen / glauben