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Experten-Antwort

Stationär Rehaklinik mit begleitperson

von Lovren01.02.2020 | 14:00
95 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ich hatte einen ambulante Reha beantragt und es wurde stationär bewilligt. Mir ist es eigentlich egal da ich eh krankgeschrieben bin aber eine Sache stört mich. Ich bin verheiratet und vor meiner Heirat war ich auch nie allein also lebte icb bei meinem Eltern. Ich möchte nicht 3 Wochen lang alleine dort bleiben es würde mir eher schlecht gehen als gut ich kann jetzt schon nicht schlafen wenn ich daran denke alleine zu bleiben. Begleitperson kostet täglich 50€ und das ist mir als harzt 4 lebender zuviel.kann ich da die Rentenversicherung nicht dazu auffordern das sie meine frau als Begleitperson eintragen also ohne das ich was zahlen muss. Es geht um chronische LWs hws Syndrom mit psysomatische irgendwas.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lovren,

nach der Intention des Gesetzgebers ist auch die Übernahme der Kosten für eine medizinisch erforderliche Begleitperson im Rahmen einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation dem Grunde nach möglich.

Sofern die Anwesenheit einer ständigen Begleitperson für die gesamte Dauer einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation beantragt wird, ist zunächst die hierfür bestehende medizinische Notwendigkeit zu klären. Dabei ist auch von Bedeutung, aus welchem Grund die Anwesenheit einer ständigen Begleitperson erforderlich ist.

So kommt beispielsweise insbesondere bei Blinden, die wegen anderer Leiden einer stationären Leistung zur medizinischen Rehabilitation bedürfen, eine Übernahme der Kosten für eine ständige Begleitperson in Betracht.

Demgegenüber ist in Fällen, in denen das Leiden, welches die Leistung erforderlich macht, die Anwesenheit einer ständigen Begleitperson erfordert, die Frage der Rehabilitationsfähigkeit zu beachten...

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7 Antworten

Grobiam 01.02.2020 | 14:25
Indikation für eine Begleitperson zu einer stationären Reha ist die medizinische Situation. Ob der Tatbestand des puren Alleinseins ausreicht oder hinreichende medizinische Notwendigkeit einer Begleitung besteht.... Versuchen Sie es!
Schadeam 01.02.2020 | 14:46
Ohne die genauen medizinischen Hintergründe zu kennen fordere ich Sie auf endlich erwachsen zu werden. Oder Sie zahlen den Aufenthalt und die Verpflegung der Gemahlin halt selbst! Was soll der Staat denn noch alles zahlen? Sie werden doch ein paar Tage ohne Mama und Papa oder händchenhaltende Ehefrau auskommen? Das ist doch Realität in vielen Beziehungen; wenn Sie arbeiten würden und Ihr Betrieb Sie für eine Woche auf eine Schulung oder auf Montage schickt - muss da die Frau auch auf Betriebskosten mit? M.E. bräuchten Sie da eine super medizinische Begründung,.....
Lorvenam 01.02.2020 | 15:20
Zitat von Schade anzeigenausblenden
Erstmal danke für den respektlos Erklärung. Sorry aber nicht jeder kann alleine leben manche möchten keinen menschen neben sich haben weil sie so aufgewachsen sind, das sie mit 16 schon von zuhause losgeschickt werden das ist die Tatsache bei manchen Familien bei mir ist das nicht der fall.ich bin mit familie aufgewachsen und nicht alleine das hat mit alleine klar kommen nichts zutun natürlich komme icb alleine klar aber da ich 30 jahre so gelebt habe, kann ich nicht von heute auf morgen alleine für 3 wochen weggehen. Also bißchen nachdenken bevor man redet was denkst du wieso viele in heim landen genau aus dem grund weil sich kein Schwein aus der familie sorgt.
Max4.0am 01.02.2020 | 15:29
Höchste Zeit, es zu lernen; meinen Sie nicht? In der Reha sind Sie übrigens nicht allein. Ganz im Gegenteil. Warum der Staat, weil SIE nicht allein sein können und wohl auch nicht Ihren Aussagen nach bereit sind, es lernen zu wollen, dafür aufkommen soll, das müssten Sie schon mal erklären. Ernsthaft: Wenn Sie das nicht können, so böte sich doch vielmehr eine ambulante intensive Psychotherapie statt Vermeidungsstrategien an, bevor Sie in die große weite Welt gehen ...
Kaiseram 01.02.2020 | 16:34
Zitat von Lorven anzeigenausblenden
Ohne die genauen medizinischen Hintergründe zu kennen fordere ich Sie auf endlich erwachsen zu werden. Oder Sie zahlen den Aufenthalt und die Verpflegung der Gemahlin halt selbst! Was soll der Staat denn noch alles zahlen? Sie werden doch ein paar Tage ohne Mama und Papa oder händchenhaltende Ehefrau auskommen? Das ist doch Realität in vielen Beziehungen; wenn Sie arbeiten würden und Ihr Betrieb Sie für eine Woche auf eine Schulung oder auf Montage schickt - muss da die Frau auch auf Betriebskosten mit? M.E. bräuchten Sie da eine super medizinische Begründung,.....
Erstmal danke für den respektlos Erklärung. Sorry aber nicht jeder kann alleine leben manche möchten keinen menschen neben sich haben weil sie so aufgewachsen sind, das sie mit 16 schon von zuhause losgeschickt werden das ist die Tatsache bei manchen Familien bei mir ist das nicht der fall.ich bin mit familie aufgewachsen und nicht alleine das hat mit alleine klar kommen nichts zutun natürlich komme icb alleine klar aber da ich 30 jahre so gelebt habe, kann ich nicht von heute auf morgen alleine für 3 wochen weggehen. Also bißchen nachdenken bevor man redet was denkst du wieso viele in heim landen genau aus dem grund weil sich kein Schwein aus der familie sorgt.
Deine Begründungen werden immer peinlicher. So etwas kann man auch nur im Rahmen der Anonymität vorbringen. Ohne eine entsprechende medizinische Bescheinigung wird es wohl, zu Recht, bei der stationären Reha bleiben.
Alleineam 01.02.2020 | 16:22
Beantragen sie doch eine Mutter Kind Kur. Dann kann vielleicht die Mutti mit.
Grobiam 01.02.2020 | 17:25
Natürlich kann es nicht nur aus physischen sondern auch aus psychischen Gründen möglich sein, dass man gewisse Dinge nicht (mehr) allein bewältigen kann. Sie schreiben aber psychisch"irgendwas", was nicht gerade nach einem schweren Leiden klingt (korrigieren Sie mich, wenn ich mich täusche). Es scheint sich eher um eine Befindlichkeit zu handeln. Das reicht aber für eine notwendige medizinische Begleitung aber leider nicht aus. Aber, wie gesagt, stellen Sie den Antrag mit hinreichender MEDIZINISCHER Begründung und schauen Sie, wie entschieden wird.
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