Guten Tag... ich habe keine Ahnung, ob mir hier irgendjemand Auskunft geben kann... aber ich versuche es mal.
Wenn ich hier total falsch bin, dann entschuldige ich mich schon mal.
Hallo!
Mein Sohn (4 1/2) ist seit 1 1/2 Jahren bei der Logopädie. In letzter Zeit mit sehr geringen Erfolg, was auch seine soziale Kompetenz sehr beeinträchtigt.
Bei einer erneuten Kontrolle des SPZ (Sozial-Pädagogischer Dienst) empfahl man mir eine Stationäre Rehabilitation bei der Krankenkasse zu beantragen.
Gesagt getan....zur Krankenkasse hin, die meinte, dass sie davon noch nie gehört habe und dafür nicht zuständig sei.
Ich müsse zur Rentenversicherung.
Dort habe ich dann auch den Antrag gestellt und warte derzeit auf Antwort (seit 4 Wochen)
Nun habe ich aber im Internet gelesen, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen (z.b. in den letzten 2 Jahren 6 Monate Beträge gezahlt)
Was ich nicht erfülle.
Ich bin alleinerziehend, seit 10 Jahre jetzt ohne Job.
Heisst das nun:
Meinem Kind wird nicht geholfen, weil ich keine Beiträge gezahlt habe?
Und die Aussage der Krankenkasse weiß ich auch nicht so recht, ob ich der glauben kann. Wollte sie sich nur aus der Verantwortung ziehen?
Bleibt mein Kind ohne Hilfe, wenn die Rentenversicherung nicht zahlt?
VIELEN DANK FÜR HILFREICHE ANTWORTEN