ich beende demnächst eine stationäre Reha. Bis Ende 2019 bin ich befristet voll berentet (erwerbsgemindert). Die Rehaärztin entlässt mich arbeitsunfähig. Sie hat mir mitgeteilt, dass sie nur für die nächsten 6 Monate eine Beurteilung schreiben kann, d. h sie möchte es bei Erwerbsminderungsrente bis zunächst 12/2019 belassen. Kann immer nur eine Beurteilung für das nächste halbe Jahr gemacht werden? Wird dann in 6 Monaten wieder geprüft obwohl die Rente ja noch bis Ende 2019 befristet ist?
Mit Dank im Voraus
K. Stein
10.12.2018, 16:31
von
Claudi
Es kommt darauf an, wie sie dein Restleistungsvermögen sieht und ob da unter 3h angekreuzt wird. Besser wäre es gewesen, wenn du die Reha so 6 Monate später gemacht hättest, aber grundsätzlich fließt diese Beurteilung schon mit ein
10.12.2018, 17:58
von
Katharina Stein
Guten Abend,
danke für Ihre Antwort. Ich werde arbeitsunfähig entlassen.
LG K. Stein
10.12.2018, 19:05
von
Petro
Arbeitsunfähig heißt einfach krankgeschrieben = gelber Schein. Hat zunächst nichts mit Erwerbsunfähigkeit zu tun.
10.12.2018, 19:32
von
Katharina Stein
Hallo Petro, ich habe es so verstanden, dass ich erwerbsgemindert (< 3 h) entlassen werde. Sonst macht der Rest keinen Sinn, da man mir die Zeit der Erwerbsminderung bis Ende 2019 nicht nehmen wollte. Es stehen noch weitere Therapien an.
LG K. Stein
10.12.2018, 19:46
von
Petro
Hier im Forum kann auf ihren Fall leider keine Lösung gefunden werden. Stellen sie einfach ca. 4 Monate vor Ablauf der EM-Rente einen Verlängerungsantrag.
11.12.2018, 06:55
Experten-Antwort
Wenn Ihre befristete Rente endet und sich Ihr Gesundheitszustand nicht gebessert hat, können Sie die Rente weiterhin erhalten. Damit Ihr Rentenversicherungsträger Ihre weitere Anspruchsberechtigung prüfen kann, sollten Sie rechtzeitig (ca. 6 Monate vor Ablauf der Befristung) einen Weiterzahlungsantrag stellen.