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Experten-Antwort

stationäre Reha und Rentenantrag

von Emilia01.02.2013 | 10:01
2242 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bitte mal um Meinungen. Durch einen Unfall habe ich viele "kleine" Dauerschäden, mehr als zwei bis drei Stunden "Aktion" täglich im häuslichen Rahmen sind nicht drin. Bin schon lange krank geschrieben, ausgesteuert, KK hatte § 51 nachgeschoben. Bekomme jetzt ALG 1 und werde Ende Februar zur Reha fahren. Ziel der Reha ist es, dass ich dann in der Lage bin 2 - 3/Woche eine mehrstündige ambulante Reha zu machen. Es ist derzeit nicht absehbar, wann ich wieder 5 x/Woche mehr als 3 Stunden "arbeitsfähig" bin. Meine Ärztin meinte jetzt, ich solle mich mal erkundigen, ob ich doch einen Antrag auf Erwerbsminderungrente stelle, da die Rehaarbeit nach der stat. Reha auf jeden Fall noch weiter geht. Meine Frage, kann ich einen Antrag auf EM-Rente stellen, obwohl ich jetzt "gleich" zur stat. Reha fahre? Mir ist klar, abschicken kann ich alles. Aber wird der Antrag überhaupt "angenommen" oder gibt es irgendwelche Ausschlussvorschriften und die ganze Sache wird in die Ablage gelegt, bis der Reha-Bericht da ist? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Es gilt der Grundsatz: „Reha vor Rente“. Die Rentenversicherung prüft somit vorrangig durch die Rehabilitationsmaßnahme Sie für den Arbeitsmarkt wieder fit zu bekommen. Durch diese Regelung macht es derzeit kaum Sinn einen Rentenantrag zu stellen. Sollte die Reha ohne Erfolg verlaufen, gibt es nach §116(2) SGB VI die Möglichkeit den Reha- Antrag in einen Rentenantrag umzudeuten.

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9 Antworten

Emiliaam 01.02.2013 | 10:37
Vielen Dank für diese eindeutige Antwort. Dann werde ich während/nach der Reha weitersehen.
Gabyam 01.02.2013 | 11:30
Hallo, wenn es mir Ihrer Gesundheit so schlimm steht, würde ich Ihnen auch raten, die Reha zu machen. In meinem Fall war es so, dass die Ärzte dort gemerkt haben, wie schlecht es mir tatsächlich geht. Letztendlich haben sie mich bei dem Antrag auf EM-Rente unterstützt, indem ich das entsprechende Abschlussgutachten bekommen habe, welches ich dann bei der DRV eingereicht haben. In jeder Klinik (hoffe ich doch, zumindest war es bei mir so) gibt es einen Sozialdienst, der Sie darin unterstützt. LG Gaby
Maabusteram 01.02.2013 | 13:15
Man muss nur aufpassen bei der medizinischen Einschätzung (Leistungsfähigkeit) in der Rehaeinrichtung. Die Kliniken haben den AUftrag und Anspruch möglichst viele Patienten arbeitsfähig wieder zu entlassen. In meiner letzten Reha hat der Oberarzt vor versammelter Patientenschaar gesagt, dass er den AUftrag habe ausschließlich Patienten, die nicht einmal mehr ein "Parkhauswächter sitzend" abgeben könnten, eine Rentenbefürwortung auszusprechen. Alle anderen sind laut diesem Arzt als arbietsfähig zu entlassen... Man muss bei den Gesprächen auf die Hinterfüsse stehen!
Heisteram 01.02.2013 | 14:39
Man muss nur aufpassen bei der medizinischen Einschätzung (Leistungsfähigkeit) in der Rehaeinrichtung. Die Kliniken haben den AUftrag und Anspruch möglichst viele Patienten arbeitsfähig wieder zu entlassen. In meiner letzten Reha hat der Oberarzt vor versammelter Patientenschaar gesagt, dass er den AUftrag habe ausschließlich Patienten, die nicht einmal mehr ein "Parkhauswächter sitzend" abgeben könnten, eine Rentenbefürwortung auszusprechen. Alle anderen sind laut diesem Arzt als arbietsfähig zu entlassen... Man muss bei den Gesprächen auf die Hinterfüsse stehen!
Ach Du Schande, was sind das für Einrichtungen. Da wusste ich nicht, denn meine Einrichtung war super. Aber wenn es ohnehin Reha vor Rente heißt, hat der Themenstarter fast keine Wahl.
Liebe Gaby. Da haben Sie dann einfach nur Glück mir iher Klinik bzw. den Ärzten dort. In den meisten Rrehakliniken wird tatsächlich wie von @Maabuster geschrieben verfahren ! Esa ist doch klar, das die auch ihre eigene Statistik dadurch " vesrchönern " wollen indme Sie möglichst viele als arbeitsfähig entlassen. Das liegt dich schon in der Natur der Sache bzw. der Aufgabe einer Rehaklinikl. Also VORSICHTIG während einer Reha. Da lauern überall Fallen aus denen die einem dann einen Strick drehen.
Roiam 01.02.2013 | 17:05
Zitat von Heister anzeigenausblenden
Ach Du Schande, was sind das für Einrichtungen. Da wusste ich nicht, denn meine Einrichtung war super. Aber wenn es ohnehin Reha vor Rente heißt, hat der Themenstarter fast keine Wahl.
Liebe Gaby. Da haben Sie dann einfach nur Glück mir iher Klinik bzw. den Ärzten dort. In den meisten Rrehakliniken wird tatsächlich wie von @Maabuster geschrieben verfahren ! Esa ist doch klar, das die auch ihre eigene Statistik dadurch " vesrchönern " wollen indme Sie möglichst viele als arbeitsfähig entlassen. Das liegt dich schon in der Natur der Sache bzw. der Aufgabe einer Rehaklinikl. Also VORSICHTIG während einer Reha. Da lauern überall Fallen aus denen die einem dann einen Strick drehen.
Aha Sie haben also schon hunderte von Reha - Kliniken überprüft.
Heisteram 01.02.2013 | 17:52
Zitat von Roi anzeigenausblenden
Man muss nur aufpassen bei der medizinischen Einschätzung (Leistungsfähigkeit) in der Rehaeinrichtung. Die Kliniken haben den AUftrag und Anspruch möglichst viele Patienten arbeitsfähig wieder zu entlassen. In meiner letzten Reha hat der Oberarzt vor versammelter Patientenschaar gesagt, dass er den AUftrag habe ausschließlich Patienten, die nicht einmal mehr ein "Parkhauswächter sitzend" abgeben könnten, eine Rentenbefürwortung auszusprechen. Alle anderen sind laut diesem Arzt als arbietsfähig zu entlassen... Man muss bei den Gesprächen auf die Hinterfüsse stehen!
Ach Du Schande, was sind das für Einrichtungen. Da wusste ich nicht, denn meine Einrichtung war super. Aber wenn es ohnehin Reha vor Rente heißt, hat der Themenstarter fast keine Wahl.
Liebe Gaby. Da haben Sie dann einfach nur Glück mir iher Klinik bzw. den Ärzten dort. In den meisten Rrehakliniken wird tatsächlich wie von @Maabuster geschrieben verfahren ! Esa ist doch klar, das die auch ihre eigene Statistik dadurch " vesrchönern " wollen indme Sie möglichst viele als arbeitsfähig entlassen. Das liegt dich schon in der Natur der Sache bzw. der Aufgabe einer Rehaklinikl. Also VORSICHTIG während einer Reha. Da lauern überall Fallen aus denen die einem dann einen Strick drehen.
Aha Sie haben also schon hunderte von Reha - Kliniken überprüft.
Ja Du Nerd. Ich bin tatsächlich vom Fach und als Rehaklinikprüfer tätig.
stuosiam 02.02.2013 | 21:17
Es gibt da einfache wirkende Mittel, sollte ein Oberarzt oder Arzt einer Rehaklinik so etwas äussern, immer schön ein Gedächtnisprottokoll führen, auch bei Gesprächen mit Arzt unter 4 Augen, wenn man den Eindruck hat dass dort eine gewisse Quote erarbeitet wird. Denn 1. bekommt ein Arzt ja so etwas mit. Und er wird sich dann wohl etwas überlegen was er da so äussert. Und er kann es nicht verbieten. Nach der Reha sofort Beschwerde bei Rententräger mit diesem Protokoll einlegen, am besten schon während der Reha. Viele haben den Mut nicht gegen solche Herren Doktoren aufzubegehren, und sie sind es nicht gewohnt wenn ihnen Wind entgegen bläst :-) Auch ist solch ein Prottokol für ev. spätere anzweifelung des Entlassungsbericht von Vorteil. Aber bis jetzt ist mir so etwas noch nicht zu Ohren gekommen.
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