Hallo SCHUPPI,
als Arbeitnehmer haben Sie für die Zeit der Rehabilitationsleistung Anspruch auf Übergangsgeld, wenn Sie vorher Kurzarbeitergeld bezogen haben.
Dies wird auf Antrag von Ihrem Rentenversicherungsträger gewährt. Gerne können Sie sich hierfür einen telefonischen Beratungstermin geben lassen, um Ihre Möglichkeiten prüfen zu lassen.