stationäre Reha Weihnachtsbeurlaubung

von
Jolanda

Endlich habe ich die Zusage bekommen, ich kann Mitte Dezember zur vierwöchigen Reha.
Es ist keine psychosomatische/psychiatrische Reha auch nicht für Suchterkrankte.

Was mich aber gewundert hat, im Einladungsschreiben der Klinik steht, dass Beurlaubungen an den Weihnachtsfeiertagen und Wochenenden nicht vorgesehen sind.
Hab dort angerufen, die haben gesagt, dass das der Kostenträger (DRV) verbietet.
Ich konnte es nicht glauben, hab im Internet gesucht, die SGB-Texte quergelesen und nirgendwo einen passenden § dafür gefunden.
Aber auf der Internetseite der DRV steht in einer rechtlichen Arbeitsanweisung, dass Rehakliniken ermächtigt werden können, auch bei Kurzzeitmaßnahmen (4 Wochen ist doch so eine) Urlaube über die Feiertage gewähren zu können. Wäre dann dies Jahr von Samstag 22.12. bis Mittwoch 26.12., lt. Arbeitsanweisung.

Meine Fragen dazu:
Gibt es einen § im SGB der Weihnachtsurlaube für Rehabilitanden ausdrücklich ausschließt?
Wenn nicht, wäre dann nicht § 33 SGB 1 anzuwenden: Ist der Inhalt von REchten oder Pflichten nach Art oder Umfang nicht im Einzelnen bestimmt, sind bei ihrer Ausgestaltung die persönlichen Verhältnisse der Berechtigten oder Verpflichteten, sein Bedarf und seine Leistungsfähigkeit sowie die örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen, soweit Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen. Dabei soll den Wünschen der Berechtigten oder Verpflichteten entsprochen werden, soweit sie angemessen sind.

Diese rechtliche Arbeitsanweisung der DRV ist nach meiner Einschätzung eine Kann-Regelung. Und nach meinem Rechtsverständnis schließt eine Kann-Regelung eine generelle pauschale Verneinung grundsätzlich aus.

Wie ist die Meinung der Reha-Erfahrenen und des Experten dazu?

von
Artig

Das Problem dürfte sein, dass die Klinik für diese Zeit kein Geld bekommt.

von
Jolanda

Das weiß ich nicht, aber wäre dies das "Problem" des Rehabilitanden? Bei Kurzzeitreha und Urlaub von dieser, zahle ich weiter 10 Euro/Tag und habe auch keinen Anspruch auf Reisekosten und die Reha darf dadurch auch nicht verlängert werden. Was für mich auch alles plausibel und o.k. so ist.

Mir fehlt halt eine richtige Rechtsgrundlage für diese Vorgehensweise, im Hinblick auf die Rechte als Rehabilitand, als Behinderte...

Ich mag einfach nicht an Weihnachten (es finden definitiv keine Therapien statt), in einer Reha-Klinik sein. Weiß schon, dass ich ein Doppelzimmer bekomme und Besuch darf nicht nur im Ort einmieten, dort dürfte ich aber auch nicht übernachten. Das ist einfach nicht mehr zeitgemäß, vor allem unter dem Gesichtspunkt. Wo bleibt da mein Recht auf Selbstbestimmung, Teilhabe, Familie...?

von
Mabuster

Insbesondere bei psychosomatischen Rehas sehe ich durchaus einen Sinn dahinter, dass diese nicht durch Heimaturlaube unterbrochen werden. Einerseits passiert bei Weihnachtsfeiertagen wenig in der Klinik und viel Stammpersonal hat auch zwischen Wiehnachten und Sylvester Urlaub. ANdererseits hängen pschsomatische Probleme auch oftmals mit dem heimatlichen Umfeld zusammen. Selbst wenn damit nicht die Familie gemeint ist, fällt man oftmals in alte Verhaltensweisen zurück bzw. wird die bewusste räumliche Distanz nachhaltig durchbrochen.
Ich selbst bin einmal über die Osterfeiertage heimgefahren und hätte im nachhinein dies lieber aus Erholungs- und Nachhaltigkeitsgründen nicht machen sollen. Das familiäre Umfeld ist bei mir super, aber meine Reha war mental sehr stark unterbrochen.
Deshalb bitte nicht ausschließlich rechtlich betrachten!

von
Jolanda

Hallo Mabuster,

ja, danke für Deine Einschätzung. Aber um eine Diskussion nicht in eine falsche Richtung zu entwickeln, schrieb ich in meiner Anfrage, gleich im zweiten Satz, dass ich keine Reha in Richtung Psychosomatik/Psychiatrie/Sucht machen werde - zum Glück.

von
Fuchs

Da man Ihnen (ungewöhnlicherweise) sofort vier Wochen bewilligt hat, darf davon ausgegangen werden, dass Sie diesen zeitraum auch benötigen.

Wenn aber bereits fast eine ganze Woche wegen der Weihnachtsfeiertage entfällt, sollten Sie lieber über eine Terminverschiebung nachdenken, statt über "Weihnachtsurlaub".

Sollten tatsächlich drei Wochen Behandlungsdauer ausreichend sein, hätte man Ihnen bestimmt nicht sofort vier Wochen bewilligt!

Gute Besserung!

von
Jolanda

Ja, Fuchs, das ist eben die Ambivalenz bei dieser Sache.

Auf der einen Seite habe ich vier Wochen Reha bewilligt bekommen. Auf der anderen Seite finden aber an den Wochenenden und Feiertagen sowie Heiligabend und Silvestertag, Neujahr gibts ja auch noch, nach Aussagen der Klinikverwaltung, keine Therapien statt.

Also diese Tage finden als "Behandlungstage" nicht statt. Ich wäre zwar als Rehabilitand in der Klinik anwesend, aber nur, um das "bunte Programm" mitzumachen. Da ist mir Weihnachten in der Familie lieber.

Aber, Sie haben mich auf eine Idee gebracht, vielleicht "brauch" ich nach Ansicht der DRV nur 3 Wochen Reha und weil Feiertage im Zeitraum liegen, wurden vier Wochen bewilligt...? Dann könnte man mir aber auch Urlaub geben.

Verschieben will ich eigentlich nicht, da ich froh bin, dann hoffentlich ab Mitte/Ende Januar wieder beruflich einsteigen zu können.

Je mehr ich mich damit beschäftigte, um so mehr merke ich, dass ich an wirklichen rechtlichen Grundlagen interessiert bin. Aber ich finde einfach nicht den passenden Paragrafen in den SGB`s

Danke

von
Maxi

Grundsätzlich sind Heimfahrten nur mit Genehmigung des behandelnden Reha-Arztes möglich, d.h. allein die Klinik entscheidet darüber.

Ohne Genhemigung würde ich diesen "Urlaub" auch nicht antreten, denn passiert in der Zeit etwas, wie z.B. Unfall oder akute Erkrankung, gibt es ein versicherungstechnisches Problem.

Bei einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation stehen Ihnen Familienheimfahrten und eine Kostenerstatung erst dann zu, wenn die Reha länger als 8 Wochen dauert. Ansonsten tragen Sie die Kosten für die Familienheimfahrt selbst und Übergangsgeld wird für die beurlaubte Zeit auch nicht gezahlt.

Ich war übrigens über Pfingsten in einer Reha und da wurde nicht nur ein Unterhaltungsprogramm angeboten, sondern es gab durchaus auch Anwendungen. Auch in dem Fall wurde uns gesagt, dass die DRV Beurlaubungen über die Feiertage untersagt hat.
Sie können also davon ausgehen, dass die Klinik in dem Fall eben nicht von der DRV ermächtigt wurde, Urlaub über die Feiertage zu gewähren und die Klinik ihrerseits dadurch gezwungen ist, Behandlungen durchzuführen.

von
Maxi

Ach so, nachlesen kann man das hier unter Punkt 10.3.2

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/37976/publicationFile/

von
Fuchs

Zitiert von: Jolanda

Aber, Sie haben mich auf eine Idee gebracht, vielleicht "brauch" ich nach Ansicht der DRV nur 3 Wochen Reha und weil Feiertage im Zeitraum liegen, wurden vier Wochen bewilligt...? Dann könnte man mir aber auch Urlaub geben.

Ich glaube nicht, dass das der Grund war!

Im Übrigen verweise ich auf den lesenswerten Beitrag von "Maxi"!

von
Artig

Zitiert von: Maxi

Sie können also davon ausgehen, dass die Klinik in dem Fall eben nicht von der DRV ermächtigt wurde, Urlaub über die Feiertage zu gewähren und die Klinik ihrerseits dadurch gezwungen ist, Behandlungen durchzuführen.

Letzteres wäre ja schön. Aber ich war insgesamt 3 Monate lang nacheinander in zwei Rehakliniken (neurologisch, nicht psychologisch), aber Anwendungen an Wochenenden oder Feiertagen habe ich nie erlebt. Und ich hatte Montag bis Freitag volles Programm.

von
Jolanda

Vielen Dank für die vielen Rückmeldungen, wirklich weiter bin ich aber nicht...

- Durch Auskunft der Mitarbeiterin im Patientenaufnahmebüro habe ich die Info, dass an der Klinik keine Therapieeinheiten an Wochenenden und Feiertagen stattfinden.

- Reisekosten für Urlaube würde ich nie der DRV in Rechnung stellen wollen, dass ist wirklich "mein Problem".

- Einen Urlaub würde ich auch nie "einfach so" antreten, deshalb möchte ich ja vorher eine Klärung.

- Ich weiß, dass es diese interne Arbeitsanweisung gibt, worin geklärt wird, dass Patient nach 8 Wochen erst Anspruch hat und dass Kliniken bevollmächtigt werden können.
Dies ist aber eben eine Arbeitsanweisung und hat nach meinem Kenntnisstand keine Grundlage, die irgendwo im Sozialgesetzbuch verankert ist. Und hier sehe ich die Möglichkeit, dass durchaus SGB X, § 1, SGB IX, § 9, SGB I, § 33 und die UN-Behindertenrechtskonvention Artikel 3 und 26 zum tragen kommen.

Ich weiß, es ist wirklich "dick aufgetragen", aber ich bin unverschuldet in diese gesundheitliche Situation gekommen, durch die Nachlässigkeit eines anderen Menschen. Und seit Jahren ist es ein ständiger Kampf um Hilfsmittel etc., ich bin es einfach leid, dass ich um den, meines Erachtens, zutiefst menschlichen Wunsch, das Weihnachtsfest mit meiner Familie verbringen zu können, so kämpfen muss...
Oft wird nur die Sicht des Kostenträgers gesehen, und die Sicht des Patienten fällt unter den Tisch. Dabei gibt es in unserer Gesetzgebung dazu eindeutige Regelungen. Ich denke, dass eine interne Arbeitsanweisung der DRV nicht die Gesetze des SGB diesbezüglich "aushebelt".

von
pipi

Zitiert von: Jolanda

Vielen Dank für die vielen Rückmeldungen, wirklich weiter bin ich aber nicht...

- Durch Auskunft der Mitarbeiterin im Patientenaufnahmebüro habe ich die Info, dass an der Klinik keine Therapieeinheiten an Wochenenden und Feiertagen stattfinden.

- Reisekosten für Urlaube würde ich nie der DRV in Rechnung stellen wollen, dass ist wirklich "mein Problem".

- Einen Urlaub würde ich auch nie "einfach so" antreten, deshalb möchte ich ja vorher eine Klärung.

- Ich weiß, dass es diese interne Arbeitsanweisung gibt, worin geklärt wird, dass Patient nach 8 Wochen erst Anspruch hat und dass Kliniken bevollmächtigt werden können.
Dies ist aber eben eine Arbeitsanweisung und hat nach meinem Kenntnisstand keine Grundlage, die irgendwo im Sozialgesetzbuch verankert ist. Und hier sehe ich die Möglichkeit, dass durchaus SGB X, § 1, SGB IX, § 9, SGB I, § 33 und die UN-Behindertenrechtskonvention Artikel 3 und 26 zum tragen kommen.

Ich weiß, es ist wirklich "dick aufgetragen", aber ich bin unverschuldet in diese gesundheitliche Situation gekommen, durch die Nachlässigkeit eines anderen Menschen. Und seit Jahren ist es ein ständiger Kampf um Hilfsmittel etc., ich bin es einfach leid, dass ich um den, meines Erachtens, zutiefst menschlichen Wunsch, das Weihnachtsfest mit meiner Familie verbringen zu können, so kämpfen muss...
Oft wird nur die Sicht des Kostenträgers gesehen, und die Sicht des Patienten fällt unter den Tisch. Dabei gibt es in unserer Gesetzgebung dazu eindeutige Regelungen. Ich denke, dass eine interne Arbeitsanweisung der DRV nicht die Gesetze des SGB diesbezüglich "aushebelt".


Benachrichtigen Sie die NATO, die werden sofort das Gebiet um die Rehaklink besetzen und Ihnen Geleitschutz bis nach Hause geben.
Es ist unglaublich mit was für Pipifax das Forum belästigt wird.

von
Feli

Warum verlegen Sie denn nicht einfach den Termin der Reha-Maßnahme ins nächste Jahr, wenn Ihnen der Weihnachtsurlaub so wichtig ist, dass Sie dafür die Behandlung unterbrechen wollen?
In Absprache mit der Reha-Klinik (wann ist ein Platz frei?) und Ihrem RV-Träger ist doch eine Terminverschiebung aus persönlichen Gründen durchaus möglich.
An eine Zusage für die Reha an sich hält sich die RV in der Regel für 6 Monate gebunden.

Experten-Antwort

Patienten, die bei länger andauernden Rehabilitationsleistungen im Dezember Anspruch auf Familienheimfahrten haben, können eine Heimfahrt für die Beurlaubung anlässlich der Weihnachtsfeiertage nutzen, soweit ärztliche Gründe nicht entgegenstehen. Reisekosten für Famileinheimfahrten während Leistungen zur medizinischen Rehabilitation können aber erst bei mehrmonatiger Rehabilitation erstmals nach 8 Wochen übernommen werden, wenn die Behandlung voraussichtlich einen weiteren Monat dauert ( s. §53 SGB IX).Für Patienten, die wegen der Durchführung einer Kurzzeitmaßnahme keinen Anspruch auf Familienheimfahrten haben, wird Weihnachtsurlaub grundsätzlich nicht gewährt. Die Rehabilitationseinrichtungen können ermächtigt werden, den Rehabilitanden eine Heimfahrt zu ermöglichen, soweit ärztliche Gründe nicht entgegen stehen und der Erfolg der Heilbehandlung nicht beeinträchtigt oder gefährdet wird. Reisekosten werden nicht übernommen. Durch die Heimfahrt darf keine Verlängerung der Heilbehandlung - auch nicht um die Zeit der Beurlaubung- erforderlich sein. Klären Sie daher mit der Rehabilitationseinrichtung ,ob sie Ihnen eine Heimfahrt ermöglichen kann.

von
Jolanda

Sehr geehrter Experte,

vielen Dank für Ihre Auskunft.
Im § 53 SGB IX sind m. W. nur die Reisekosten geregelt und nicht die Urlaubsmodalitäten der Rehabilitanden... Ich werde mich an die DRV wenden und nochmals an die Klinik.

Pipi, ich finde nicht, dass die Paragrafen, die "zu Gunsten" der Berechtigten oder Verpflichteten in unserer Sozialgesetzgebung stehen als Pipifax. Danke für Ihren überaus sachlichen Textbeitrag.

von
???

Was hindert eigentlich daran, dem Rat von Feli zu folgen? Er ist praktisch, umsetzbar und sicherlich der einfachste Weg, Ihr Problem zu lösen.

von
pipi

Zitiert von: Jolanda

Sehr geehrter Experte,

vielen Dank für Ihre Auskunft.
Im § 53 SGB IX sind m. W. nur die Reisekosten geregelt und nicht die Urlaubsmodalitäten der Rehabilitanden... Ich werde mich an die DRV wenden und nochmals an die Klinik.

Pipi, ich finde nicht, dass die Paragrafen, die "zu Gunsten" der Berechtigten oder Verpflichteten in unserer Sozialgesetzgebung stehen als Pipifax. Danke für Ihren überaus sachlichen Textbeitrag.


Bitte gern geschehen.

von
KSC

Sind Sie liebe Jolanda eigentlich schon mal auf die Idee gekommen, dass es unserem Gesetzgeber bislang einfach nicht notwendig erschien, die "Urlaubsmodalitäten" in eine med. Reha durch Gesetze zu regeln? - Ich jedenfalls kenne ein solches Gesetz nicht.

Weil es doch in aller Regel bei einer 3-4 wöchigen Reha möglich sein sollte, diese ohne Urlaub durchzustehen.
Wer dies nicht will oder kann, könnte
a) versuchen die Reha zu verschieben oder
b) die Reha ganz einfach nicht antreten, weil anderes wichtiger ist....... oder
c) künftige Anträge zeitlich so steuer, dass man nicht gerade Gefahr läuft an Weihnachten in Reha zu sollen.

von
Fuchs

Zitiert von: KSC

Sind Sie liebe Jolanda eigentlich schon mal auf die Idee gekommen, dass es unserem Gesetzgeber bislang einfach nicht notwendig erschien, die "Urlaubsmodalitäten" in eine med. Reha durch Gesetze zu regeln? - Ich jedenfalls kenne ein solches Gesetz nicht.

Weil es doch in aller Regel bei einer 3-4 wöchigen Reha möglich sein sollte, diese ohne Urlaub durchzustehen.
Wer dies nicht will oder kann, könnte
a) versuchen die Reha zu verschieben oder
b) die Reha ganz einfach nicht antreten, weil anderes wichtiger ist....... oder
c) künftige Anträge zeitlich so steuer, dass man nicht gerade Gefahr läuft an Weihnachten in Reha zu sollen.

Dem kann ich mich nur anschließen!

Auch ich hatte bereits empfohlen, den Antrittstermin zu verschieben.

Warum sich manche Leute wegen solcher Lappalien das Leben unnötig schwer machen, verstehe wer will.
Ich kann es nicht!

MfG

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