Hallo Chancenlos,
mir ist leider keine Statistik bekannt, die die von Ihnen dargestellte Personengruppe erfasst. Ungeachtet dessen wäre eine solche Statistik auch in meinen Augen wenig hilfreich für Sie. Bei der Rückkehr aus dem Erwerbsminderungsrentenbezug in das Arbeitsleben handelt es sich immer um eine individuelle Fallkonstellation, bei der sich keine Rückschlüsse aus irgendeiner Statistik herleiten lassen.
Hinsichtlich der Frage, ob der Rentenversicherungsträger Leistungen zur Teilhabe gewähren kann, bleibt festzustellen, dass diese bei bestehender Erwerbsminderung nur erbracht werden können, wenn die Erwerbsfähigkeit durch diese Leistung wesentlich verbessert oder wiederhergestellt werden kann.
Vielleicht sollten Sie zunächst mit Ihrem behandelnden Arzt besprechen, wie realistisch die Chancen für eine Rückkehr ins Arbeitsleben unter medizinischen Gesichtspunkten tatsächlich sind und dann ggf. eine persönliche, individuelle Beratung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers in Anspruch nehmen.