Hallo Lena,
Sie sollten diese Frage zunächst mit der Arbeitsagentur klären - vielleicht ist dort einfach ein Fehler unterlaufen. Oder alle Bescheide der Arbeitsagentur sind mit § 117 SGB III überschrieben (das ist die Grundvorschrift für Arbeitslosengeld) und der § 125 taucht weiter hinten im Bescheid auf??
Ihr Rentenantrag läuft auf jeden Fall trotzdem weiter und es erfolgt eine Beurteilung der Erwerbsfähigkeit durch die Prüfärzte der Rentenversicherung. Wenn diese Sie im Ergebnis für erwerbsgemindert halten, glaube ich nicht, dass ein Arzt der Arbeitsagentur auf dem Gegenteil bestehen würde.