Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Statt voller Erwerbsminderungsrente nur teilweise Erwerbsminderungsrente möglich...?

von MobyDick26.03.2018 | 22:30
621 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Folgendes "Problem": Hatte neben einigen orthopädischen Problemen im vergangenen Jahr einen Herzinfarkt mit (in der Folge) 3 Bypässen. Nach mehr als einjähriger AU wurde ich zum Med. Dienst der KK geschickt und dort wurde festgestellt, dass ich nur noch unter 3 Stunden arbeitsfähig bin und ich aufgefordert werden sollte einen Reha-Antrag zu stellen, der letztlich in einen Rentenantrag umgedeutet werden sollte. Habe allerdings keine "Bock" auf eine volle Erwerbsminderungsrente, sehe mich noch bis zu 6 Stunden/Tag arbeitsfähig. Laut meinem Doc und dem MA beim VdK ist es (wg. der Erkrankungen) eher Unwahrscheinlich, dass ich "nur" eine teilweise Erwerbsminderungsrente erhalten werde. Man werde mir wohl die volle Rente verpassen. Dagegen zu klagen könnte 3 Jahre und länger dauern - mit dem Nebeneffekt, bis dahin Job und Geld zu verlieren. Deshalb die Frage: Kann man explizit eine teilweise Erwerbsminderungsrente beantragen (ggf. mit entsprechendem Anschreiben) und darauf verweisen, dass man sich trotz sozialmedizinischer Begutachtung (s.o.) bis zu 6 Stunden arbeitsfähig fühlt? Ich spiele ja schon mit dem Gedanken, statt einen Rentenantrag zu stellen von mir aus von 40 auf 30 Wochenstunden runter zu gehen. Wer kann mir einen (guten) Rat geben.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo MobyDick,

den Hinweisen und Ausführungen des Forums zu Ihrer Fragestellung kann ich soweit zustimmen.

Beachtenswert:

-> Wenn Sie Aufforderungen Ihrer Krankenkasse nicht folgen, dann gefährden Sie Ihren Krankengeldanspruch (eingeschränktes Dispositionsrecht § 51 SGB V)

-> Die Krankenkasse würde Sie bestimmt gerne auch direkt zum Rentenantrag auffordern, dies ist rechtlich allerdings nicht zulässig (daher der Umweg Rehaantrag stellen und aus Sicht der Krankenkasse auf eine Umdeutung hoffen).

-> bzgl. Umdeutung ist noch nichts entschieden. Die Aussagen Ihres Arztes sind ein Hinweis, abschließende Beurteilung kommt von den Medizinern der Rentenversicherung

-> mögliche Auswirkungen auf ein Arbeits-/Beschäftigungsverhältnis sind möglich

Alternativen:

-> fristgerechten Widerspruch gegen die Aufforderung zur Rehaantragstellung von der Krankenkasse. Dieser Widerspruch lässt sich inhaltlich nicht begründen, da die Vorgehensweise der Krankenkasse rechtlich korrekt ist, aber man gewinnt Zeit und mithin auch weitere Erkenntnisse zum gesundheitlichen Werdegang

-> man kann sicherlich im Rehaantrag und ggf. auch im Rentenantrag angeben, dass man sich selbst für 30 Stunden und mehr arbeitsfähig hält. Diese Aussagen sind allerdings für die Rentenkasse nicht bindend.

-> nichts machen ist keine wirkliche Alternative, da Sie dann mit Ihrer Krankenkasse Probleme bekommen werden

Richtigstellung:

Es ist grundsätzlich möglich "nur und ausdrücklich" eine teilweise Erwerbsminderungsrente zu beantragen. In diesem Fall sollte das Begehren (nur teilweise EM) klar und deutlich zum Ausdruck gebracht werden. Die Rentenversicherung wird in diesem Fall einen Bescheid zur beantragten teilweisen Erwerbsminderungsrente erteilen. Aussagen zur vollen Erwerbsminderung sind in diesem Fall nicht erforderlich, weil volle Erwerbsminderung ja nicht beantragt wurde.

Dies gilt allerdings sehr wahrscheinlich nicht, wenn Sie von anderen Stellen (z.B. AfA oder KK) zur Erwerbsminderungsantragstellung aufgefordert wurden. Hier wird die auffordernde Stelle immer einen umfassenden, alles beinhaltenden Erwerbsminderungsantrag fordern.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Rentenschmiedam 27.03.2018 | 08:24
Hallo, wenn Sie einen Rentenantrag stellen wird Ihre Erwerbsfähigkeit objektiv beurteilt, d.h. wenn Sie voll EM sind, wird das auch so festgestellt. Ob Sie die Rente dann annehmen ist Ihre Entscheidung, sofern nicht die Krankenkasse Ihr Dispositionsrecht eingeschränkt hat. Den Rentenantrag zurückzuziehen nutzt übrigens nichts mehr, wenn ein Leistungsfall der vollen EM festgestellt wurde, bleibt es dabei, ob`s nun Rente gibt oder nicht. Da das dann aber schon sehr einschneidende Auswirkungen haben kann, beispielsweise enden manche Arbeitsverhältnisse kraft Tarifvertrag wenn eine volle EM festgestellt wurde, bleibt die Antragstellung sehr gut zu überlegen. Beste Grüsse
Will gut überlegt sein...am 27.03.2018 | 08:30
Sofern Sie seitens Ihrer Krankenkasse aufgefordert wurden (§ 51 SGB V), einen Reha-Antrag und ggf. in der Folge Rentenantrag zu stellen, sind Sie in Ihren Entscheidungsmöglichkeiten (Ihrem Dispositionsrecht) eingeschränkt! Sofern Sie sich weigern, der Aufforderung nachzukommen, hat Ihre Krankenkasse das Recht, die Krankengeldzahlung nach vorheriger Anhörung einzustellen. Ein weiteres Problem ist arbeitsrechtlicher Natur! Welcher Arbeitgeber wird Sie in dem Wissen beschäftigen, dass ärztlicherseits eine eingeschränkte Leistungsfähigkeit besteht?
Schadeam 27.03.2018 | 09:40
Warum gleich in Panik verfallen und das Schlimmste befürchten? Stellen Sie den Reha Antrag und warten ab. Wenn es wirklich realistisch ist, dass sie etwa 30 Wochenstunden arbeiten können, wird der Reha Antrag nicht zwangsläufig in einen Rentenantrag umgedeutet. Vielleicht gibt es eine Reha die Ihnen hilft uns Sie wieder fit macht? Eine Teil EM Rente kann man nicht explizit beantragen, aber im Antrag klar zum Ausdruck bringen, in welchem Umfang man sich für erwerbsfähig hält. PS: wenn es noch 30 Stunden geht mit einer Arbeit sind Sie streng genommen nicht mal teilweise EM.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026