Folgendes "Problem": Hatte neben einigen orthopädischen Problemen im vergangenen Jahr einen Herzinfarkt mit (in der Folge) 3 Bypässen. Nach mehr als einjähriger AU wurde ich zum Med. Dienst der KK geschickt und dort wurde festgestellt, dass ich nur noch unter 3 Stunden arbeitsfähig bin und ich aufgefordert werden sollte einen Reha-Antrag zu stellen, der letztlich in einen Rentenantrag umgedeutet werden sollte. Habe allerdings keine "Bock" auf eine volle Erwerbsminderungsrente, sehe mich noch bis zu 6 Stunden/Tag arbeitsfähig. Laut meinem Doc und dem MA beim VdK ist es (wg. der Erkrankungen) eher Unwahrscheinlich, dass ich "nur" eine teilweise Erwerbsminderungsrente erhalten werde. Man werde mir wohl die volle Rente verpassen. Dagegen zu klagen könnte 3 Jahre und länger dauern - mit dem Nebeneffekt, bis dahin Job und Geld zu verlieren.
Deshalb die Frage: Kann man explizit eine teilweise Erwerbsminderungsrente beantragen (ggf. mit entsprechendem Anschreiben) und darauf verweisen, dass man sich trotz sozialmedizinischer Begutachtung (s.o.) bis zu 6 Stunden arbeitsfähig fühlt? Ich spiele ja schon mit dem Gedanken, statt einen Rentenantrag zu stellen von mir aus von 40 auf 30 Wochenstunden runter zu gehen. Wer kann mir einen (guten) Rat geben.