Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Fitten,
danke für Ihren Beitrag.
Hier im Forum können wir den Fall ohne nähere Einzelheiten zu kennen leider nicht abschließend beurteilen. Selbstverständlich können Sie sich an den zuständigen Rentenversicherungsträger wenden und den Sachverhalt schildern. Für Angelegenheiten der Versichertenältesten ist das Referat Selbstverwaltung zuständig.
Zu Ihrer Nachfrage bezüglich Kontenklärung:
Sofern das Konto des Verstorbenen noch nicht geklärt war, erfolgt in der Regel eine Rückfrage durch die Sachbearbeitung direkt an die Hinterbliebenen.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
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