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Experten-Antwort

statthaft und im Sinne der Rentenversicherung ?

von Fitten06.03.2017 | 13:58
1934 Ansichten
16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, bei uns im Ort gibt es einen Bestatter, welcher bei Todesfällen mit anspruchsberechtigten Hinterbliebenen ( Witwen, Witwer, Waisen ) die Unterlagen für den Rentenantrag einsammelt und mit diesen zu einem Versichertenältesten fährt. Dieser Versichertenälteste nimmt den Rentenantrag auf, gibt diesen dem Bestatter ausgefüllt zurück. Der Bestatter fährt dann wieder zu den Hinterbliebenen, lässt die entsprechenden Formulare unterschreiben und bringt diese dann wieder zu dem Versichertenältesten welcher dann die Rentenanträge an den zuständigen Rentenversicherungsträger schickt. Den Versichertenältesten bekommen die Hinterbliebenen nicht zu sehen, dieser Mensch ist denen vollkommen unbekannt. Der Bestatter stellt den Hinterbliebenen dann in seiner Gesamtrechnung für die Beantragung der Witwen/witwerrente Kosten in Rechnung. Ob er auch Kosten für das ausfüllen der Anträge nimmt, geht aus der Rechnung nicht hervor, der Bestatter weigert sich eine detaillierte Rechnung zu erstellen, schreibt nur Anmeldung der3-Monatsrente und Beantragung der Witwenrente. Ist das statthaft und von der Rentenversicherung so gewollt? Versichertenälteste und Berater machen diese Sachen doch kostenlos, sollte man sich mit dieser Vorgenhensweise mal an die zuständige Rentenversicherung melden?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.03.2017 | 08:33

Hallo Fitten,

danke für Ihren Beitrag.

Hier im Forum können wir den Fall ohne nähere Einzelheiten zu kennen leider nicht abschließend beurteilen. Selbstverständlich können Sie sich an den zuständigen Rentenversicherungsträger wenden und den Sachverhalt schildern. Für Angelegenheiten der Versichertenältesten ist das Referat Selbstverwaltung zuständig.

Zu Ihrer Nachfrage bezüglich Kontenklärung:

Sofern das Konto des Verstorbenen noch nicht geklärt war, erfolgt in der Regel eine Rückfrage durch die Sachbearbeitung direkt an die Hinterbliebenen.

15 Antworten

Malteam 06.03.2017 | 15:01
Wenn keine detaillierte Rechnung trotz Aufforderung nicht vorgelegt wird, würde ich es - unabhängig von der Rentenbeantragung - dem Gewerbamt oder gar der "Bestatter-Innung (Bundesland)" melden.
ICKE.am 06.03.2017 | 15:39
Je nachdem, wie weit der Versichertenälterste darin verstrickt ist, vielleicht sogar zur Polizei wegen Betruges... Die Versichertenälteste sind Ehrenamtliche und erhalten für die Antragsaufnahme von der DRV eine Aufwandsentschädigung. Von den Antragstellern dürfen diese keine Gebühren erheben. Die Frage ist, zahlt der Bestatter etwas dafür beim Versichertenältesten?!? Wenn nicht, dann wäre das Vorgehen des Bestatters zumindest sehr fragwürdig...
???am 06.03.2017 | 17:01
Nach meiner Erinnerung bieten Bestatter die unterschiedlichsten Leistungen in Zusammenhang mit Todesfällen an. Da gab es eine Liste zum Ankreuzen, welche Angelegenheiten der Bestatter erledigen sollte. Je mehr Kreuzchen, umso bequemer für die Hinterbliebenen aber auch umso teurer. Sicher weiß ich noch, dass die Mitteilungen an den Rentenservice dabei war, inklusive Beantragung des Sterbevierteljahres. Ob auch die komplette Antragstellung für die Hinterbliebenenrenten dabei war, weiß ich nicht mehr. Zu den einzelnen Posten wurden auch immer die anfallenden Kosten aufgeführt. Diese Auftragsliste war übrigens von uns zu unterschreiben. Wie war das denn bei Ihnen, Fitten? Wurde ein Vertrag, so wie bei uns, geschlossen? Wahrscheinlich spätestens mit der Aushändigung der Unterlagen ist wohl der entsprechende Auftrag erteilt worden, mit allen Konsquenzen. Sicher ist man in so einer Situation nicht auf der Höhe und überblickt alles. Aber rein rechtlich ist das Verhalten des Bestatters kaum zu beanstanden. Da bleibt nur, sich beim nächsten Mal einen anderen Bestatter zu holen. Die Rentenversicherung mischt sich in das Geschäftsgebahren Ihres Bestatters nicht ein. Sie würde nur das Verhalten des Versichertenältesten überprüfen. Solange Sie nicht nachweisen können, dass zwischen Bestatter und Versichertenältesten eine "Geschäftsbeziehung" besteht, wäre ich mit entsprechenden Äußerungen vorsichtig. Sowas könnte einer Verleumdung recht nahe kommen. Nicht sicher bin ich mir, wie es zu beurteilen ist, dass es überhaupt keinen Kontakt zwischen den Hinterbliebenen und dem Versichertenältesten gibt. Wäre ich der Versichertenältester, hätte ich dabei etwas Bauchschmerzen, aber das ist meine persönliche Meinung.
Fittenam 06.03.2017 | 15:58
Zitat von ICKE. anzeigen
Wenn nicht, dann wäre das Vorgehen des Bestatters zumindest sehr fragwürdig... Ob der Bestatter dem Versichertenältesten etwas zahlt geht aus der Rechnung nicht hervor. Der Bestatter ist auch nicht bereit eine detaillierte Rechnung zu erstellen. Leider hat mein Bekannter die Rechnung schon bezahlt ohne sich vorher zu erkundigen.
Knut Rassmussenam 06.03.2017 | 17:55
Wenn genau das die beauftragte Leistung ist, dann ist das in Orndung (bitte gehe für mich zur Rentenversicherung und erledige alle Formalitäten). Beim Autokauf kann man ja auch den Zulassungsservice mitbuchen. Der schale Beigeschmack wie bei allen anderen Diensten in dieser Richtung ist das Verwerten einer kostenfreien Behördenleistung. Aber beim Steuerberater ist das auch nicht anders.
W*lfgangam 06.03.2017 | 18:55
Hallo Fitten, und jeder 3. Antrag ist dann Nachzuarbeiten, weil er ohne direkte Beteiligung der Hinterbliebenen unvollständig ist - und das verursacht dann im Rahmen der Mehrarbeit richtig 'Kosten'. Interessiert dann weder den Bestatter, noch den Versichertenältesten. Kann alles super /einwandfrei /richtig laufen ...es bleibt trotzdem ein etwas fader Beigeschmack - und die DRV wird Ihre 'schwarzen' Schafe ohnehin kennen. Sie können es natürlich eskalieren lassen, nur dafür brauchen Sie Beweise, wenn Ihnen durch den Versichertenältesten nachweislich ein Schaden entstanden ist. Den Bestatter bezahlen Sie lediglich für die beauftragten Dienstleistungen, der ist fein raus ... Gruß w.
Schorscham 06.03.2017 | 19:39
Zitat von W*lfgang anzeigen
So ist es und deshalb hatte ich damals, als mein Vater verstorben war, ganz bewusst dankend auf diverse angebotene Service-Leistungen der Bestatterin verzichtet. Dazu gehörte nicht nur die beantragung der Witwenrente für meine Mutter, sondern auch noch die Kündigungen diverser Verträge. Solche Dinge sind einfach zu sensibel und zu persönlich, als dass ich wildfremde Menschen damit beauftragen würde. Sollte irgendeine Vertragskündigung vom Vertragspartner nicht anerkannt werden, interessiert das den Bestatter nicht die Bohne aber die Hinterbliebenen haben dann den Ärger. (Das war nur eine kurze Randbemerkung von mir....) MfG
Fittenam 06.03.2017 | 20:18
Ich bin mal gespannt ob sich morgen ein Experte dazu äußert.
KSCam 06.03.2017 | 21:54
Was kann ein Experte dazu sagen? Der Bestatter verspricht dem Kunden sich um den "Bürokram" zu kümmern, der sagt zu und bezahlt (freiwillig - es zwingt ihn ja keiner dazu). Der Bestatter hat einem Kumpel der Versicherungsberater (ältester) ist, beide regeln das mit den Formularen und der Versichertenberater gibt die fertigen Anträge an die DRV (und bekommt dafür eine Aufwandsentschädigung von der DRV). Wäre dann zweifelhaft wenn der Versichertenberater eine zusätzliche Gebühr vom Bestatter verlangt oder bekommt..........aber ob Sie diese Voorwürfe beweisen können. Ergebnis: Der Kunde erhält die gewünschte Dienstleistung und wird nicht geschädigt, beim Rathaus oder bei der DRV hätte er das zwar umsonst bekommen. Moralisch sicher nicht koscher wenn der VB zusätzlich kassiert.........aber was von der Story ist wirklich beweisbar?
Fittenam 08.03.2017 | 06:58
Hallo Wolfgang, warum hat nicht gestern ein Experte Stellung genommen? Keinen Arsch in der Hose? Mir geht es auch nicht um die Bezahlung, sondern um die richtige Rente. Wenn der Verstorbene schon Rentner war, kein Problem = Konto geklärt. Falls nicht und das Konto ungeklärt ist und Lücken aufweist, wie soll der VÄ diese Fragen beantworten wenn er den Hinterbliebenen nicht zu sehen bekommt und ihm die entsprechenden Fragen stellen kann? Da kann doch nicht die richtige H-Rente rauskommen, also alles sehr undurchsichtig für mich.
???am 08.03.2017 | 08:35
"Falls nicht und das Konto ungeklärt ist und Lücken aufweist, wie soll der VÄ diese Fragen beantworten wenn er den Hinterbliebenen nicht zu sehen bekommt und ihm die entsprechenden Fragen stellen kann?" Der Hinterbliebene unterschreibt ja den Rentenantrag ("Der Bestatter fährt dann wieder zu den Hinterbliebenen, lässt die entsprechenden Formulare unterschreiben ..."). Es ist ja wohl eine Binsenweisheit, dass man nichts unterschreiben soll, das man nicht vorher gelesen hat. Wenn ein Hinterbliebener so unbedarft ist, dass er einen Rentenantrag ohne vorige Prüfung unterschreibt, kann man ihm nicht helfen. Ich würde den Antrag auch dann durchsehen, wenn er direkt in meiner Gegenwart ausgefüllt worden wäre. Schließlich bestätige ich mit meiner Unterschrift die Richtigkeit aller Angaben.
Fittenam 09.03.2017 | 07:27
Traurig, traurig dass hier kein Experte Stellung zu nimmt. Ist man sich nicht sicher?
W*lfgangam 09.03.2017 | 20:20
Hallo Fitten, natürlich werden auch 'hier hinten' Fragen/folgende Beiträge von Experten/in nachgelesen - haben aber nicht so die erste Priorität ...besonders wenn Experten-Teams davor 'faul' gewesen sind. Da hätte auch ich wirklich kein Bock drauf, die 'Schludrigkeiten' anderer mit besonderem Eifer auszubügeln ;-) Stellen Sie die Frage erneut als 'neues Thema eröffnen' und Verlinken Sie auf diese Frage hier. Den folgenden Link einfach in Ihre 'neue' Frage kopieren: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Gruß w.
Fittenam 10.03.2017 | 07:28
Hallo Wolfgang, noch mal die Frage zu stellen ist mir zu dämlich, entweder ein Experte gibt Antwort oder man lässt es. Die wollen ihre Gehilfen vor Ort ja nicht anschwärzen bzw. verlieren, denn die sparen denen viel Arbeit.
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