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Experten-Antwort

Status Versicherungspflicht GKV

von Gerd09.07.2020 | 17:19
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin seit Mitte 2000 selbstständig tätig und seit Ende 2000 ohne Unterbrechung privat krankenversichert. Nun muss ich meine Selbstständigkeit in einer GmbH zum Ende des 3. Quartals 2020 aufgeben, kann aber glücklicherweise eine Angestelltentätigkeit ab dem 01.10.2020 aufnehmen. Mein Bruttojahresgehalt wird 60.000 Euro betragen. Werde ich dadurch ab dem 01.10.2020 wieder versicherungspflichtig in der GKV? In 2021 werde ich voraussichtlich noch eine Gewinnausschüttung aus der GmbH für das Jahr 2020 in Höhe von ca. 10.000 Euro erhalten. Falls ich aufgrund des Jahresbruttoentgeldes von 60.000 Euro wieder versicherungspflichtig in der GKV werde, ändert sich die Versicherungspflicht dann doch wieder durch die Gewinnausschüttung, die Mitte 2021 zu erwarten ist? Danach erhalte ich keine Gewinnausschüttungen mehr. Mfg Gerd

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gerd,

für individuelle Auskünfte zum KV-Recht wenden Sie sich bitte an die Krankenversicherung.

Die allgemeinen Informationen von Wolfgang sind sicher gut und hilfreich, abschließende und voll belastbare Auskünfte wird Ihnen aber nur die Krankenkasse liefern können.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

santanderam 09.07.2020 | 17:23
Fragen Krankenkasse bitte an dieselbe stellen.
W°lfgangam 09.07.2020 | 20:17
Hallo Gerd, erste zielführend Info vielleicht bereits hier: https://www.krankenkassenforum.de/ Daneben natürlich die eigene/letzte gesetzliche KK kontaktieren, was eine mögliche Rückkehr in die GKV bedeutet/wann möglich. Die BBG in der GKV liegt in 2020 bei gut/nur 62 T+ Letztendlich auch perspektivisch sehen, welche Altersversorgungen Sie mal in Summe erwarten werden, was dann als Beiträge daraus für die GKV fällig wird, und was bei dann noch bestehender PKV NICHT von diesen Altersversorgungen als Nichtmitglied der GKV abzuziehen ist (Mehrbetrag an Rente und aus den priv. Altersversorgungen + Zuschuss der DRV auf Ihre Rente). Daneben noch die 'Vorteile' als 'Privatpatient' ... Neben der letzten GKV erhalten Sie ggf. auch Aufklärung von Ihrem örtlichem Versicherungsamt, was KVdR (Krankenversicherung(spflicht) der Rentner/bei Ihnen vorausschauend allerdings nur im Rahmen der freiwilligen GKV) bedeutet und welche finanziellen Vor/-Nachteile eine PKV im Alter haben könnte. Unabhängig davon, ist eine 'Rückkehr' in die GKV ab Altersgrenze 55 grundsätzlich ausgeschlossen. Gruß w.
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