Ich bin seit Mitte 2000 selbstständig tätig und seit Ende 2000 ohne Unterbrechung privat krankenversichert.
Nun muss ich meine Selbstständigkeit in einer GmbH zum Ende des 3. Quartals 2020 aufgeben, kann aber glücklicherweise eine Angestelltentätigkeit ab dem 01.10.2020 aufnehmen. Mein Bruttojahresgehalt wird 60.000 Euro betragen.
Werde ich dadurch ab dem 01.10.2020 wieder versicherungspflichtig in der GKV?
In 2021 werde ich voraussichtlich noch eine Gewinnausschüttung aus der GmbH für das Jahr 2020 in Höhe von ca. 10.000 Euro erhalten.
Falls ich aufgrund des Jahresbruttoentgeldes von 60.000 Euro wieder versicherungspflichtig in der GKV werde, ändert sich die Versicherungspflicht dann doch wieder durch die Gewinnausschüttung, die Mitte 2021 zu erwarten ist? Danach erhalte ich keine Gewinnausschüttungen mehr.
Mfg
Gerd