Wir verstehen Sie so, dass nach Prüfung des Sachverhaltes durch die DRV Bund ein reguläres Beschaftigungsverhältnis festgestellt wurde. Sofern danach die Beschäftigung beendet wurde, wird bei erneutem Beginn der Tätigkeit wieder geprüft, ob ein reguläres Beschäftigungsverhältnis besteht. Allerdings kann die Krankenkasse den Meldedatensatz mit dem Merkmal versehen, dass bereits geprüft wurde. Das hat allerdings zur Voraussetzung, dass in den tatsächlichen Verhältnissen keine Änderung vorliegt.