Zu 1) Die BA ist lediglich im sozialrechtlichen Sinne an die Entscheidung gebunden, arbeitsrechtlich müssen Sie andere Wege gehen (Arbeitsgericht).
Zu 2) Der Antragsteller kann alle Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung einlegen, die es gibt (Widerspruch, Klage). Über die Dauer entscheidet der zust. RV-Träger.