Ich möchte mit einem Partner eine gemeinsame Firma aufbauen. Der Partner (GmbH X) hat soeben eine GmbH Y gegründet, wo ich als alleiniger Geschäftsführer (bisher) eingetragen wurde. Die GmbH X ist an der GmbH Y der beherrschende Gesellschafter mit 60-80%. Meine Anteile an der Gesellschaft werden durch die Einbringung meiner jetzigen Personengesellschaft auf spätere 20-40% geschätz. Wie ist der sozialversicherungsrechtliche Status?
Für solche Anfragen bietet sich durchaus ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Bund an, zumal der Gesellschaftsvertrag/Satzung o.Ä. nicht eingesehen werden kann.
Grundsätzlich lässt sich Ihre Sachlage so beurteilen, dass Sie als Geschäftsführer der Y GmbH die Geschicke der Gesellschaft nicht massgeblich beeinflusen werden können.
Eher sind Sie zwar als Gesellschafter der Y GmbH bestellt aber aufgrund der insoweit beherrschenden Stellung der x GmbH nur mitarbeitender Gesellschafter. Eben Letzteres wäre ein Indiz zum Vorliegen eines abhängigen Beschäftsigungsverhältnismit entspr. Konsequenzen.
Verbindlich aber lässt sich dies nur im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens abklären, vgl. http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_7130/sid_7B5CA08E68850DDAFED0F9DD8FDDBCA3/SharedDocs/de/Inhalt/02__Rente/02__vor__der__rente/03__statusfeststellung/statusfeststellung.html
Welche Punkte in der von Ihnen geschilderten Konstellation zu prüfen sind, wäre nachfolgendem Link zu entnehmen, vgl. http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_7130/SharedDocs/de/Inhalt/02__Rente/02__vor__der__rente/03__statusfeststellung/anlage3__1__entscheidungshilfe__gesellschafter__gesch_C3_A4ftsf_C3_BChrer__pdf,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/anlage3_1_entscheidungshilfe_gesellschafter_geschäftsführer_pdf
MfG
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