Hallo Nina,
im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens stellt die Clearingstelle bei der DRV Bund fest, ob Sie eine abhängige Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben. Das Statusfeststellungsverfahren können entweder Sie selbst oder Ihr Auftraggeber beantragen.
Sofern Sie selbständig tätig sind, sind Sie als Zumbo Instructor gegebenfalls als selbständiger Lehrer versicherungspflichtig. Bei einem monatlichen Arbeitseinkommen von nicht mehr als 450 Euro wären Sie allerdings versicherungsfrei mit der Folge, dass Sie keine Beiträge zahlen müssten.
Sie müssten sich diesbezüglich bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger melden, damit dieser den Sachverhalt überprüfen kann.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung