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Experten-Antwort

Statusfeststellung

von C. Böttcher16.02.2017 | 11:46
947 Ansichten
3 Antworten

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Wenn jemand gerade erst selbständig ist (ab 01.01.17) und noch keinen festen Auftraggeber hat, aber mehrere in Aussicht, wann stellt man Antrag auf Statusfeststellung?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo C. Böttcher,

bei einem Statusfeststellungsverfahren prüft die Clearingstelle bei der DRV Bund, ob eine selbständige Tätigkeit oder ein Beschäftigungsverhältnis beim Auftraggeber vorliegt.

Wenn Sie noch keinen Auftraggeber haben, kann auch nichts geprüft werden.

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2 Antworten

Schadeam 16.02.2017 | 12:46
Bei einer Statusfeststellung geht es darum zu prüfen ob jemand selbständig ist oder doch ein Arbeitsverhältnis vorliegt! Was will man denn prüfen wenn Sie noch keine Kunden / Auftraggeber haben? Dann existieren auch noch keinerlei Verträge oder Vereinbarungen, die überprüfbar werden.
W*lfgangam 16.02.2017 | 20:23
Hallo C. Böttcher, wie muss man sich das praktisch vorstellen, um welche Art von Tätigkeit geht es? Eine Statusfeststellung mag sich da (zunächst) erübrigen, genau wie andererseits eine Anzeigepflicht einer versicherungspflichtigen selbständigen Tätigkeit besteht (3 Monate). Gruß w.
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