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Statusfeststellungsverfahren + Gewerbeverbot

von Sebi14.05.2008 | 18:02
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo in die Runde, in einem ersten Bescheid wurde eine Scheinselbstständige Tätigkeit bei mir festgestellt, gegen die mein Arbeitgeber aber Wiederspruch eingelegt hat und mich weiter bezahlt als ob ich selbstständig wäre. Gibt es für mich die Möglichkeit in der Zeit bis zur Rechtskräftigen Entscheidung die Rechnung (Gehalt) so zu gestalten das ich nicht als Selbständiger auftrete? Gleichzeitig hat mir das Gewerbeamt ein Gewerbeverbot erteilt. Jetzt hänge ich bezüglich meiner Scheinselbstständigkeit natürlich ganz schön in der Luft. Auf der einen Seite darf ich mein Gewerbe nicht fortführen und auf der anderen Seite ist der Bescheid des deutschen Rentenbundes noch nicht Rechtskräftig. Weiss jemand Rat?

6 Antworten

KSCam 14.05.2008 | 18:31
zunächst handelt es sich um 2 Problemfelder. 1) Wenn das Gewerbeamt Ihnen ein Gewerbeverbot erteilt hat, muss es dafür ja Gründe geben. Kennen Sie diese? Welches sind die? Dazu kann ein Rentenexperte sich wohl nur schwerlich äüßern. Wenn es bei diesem Verbot bleibt, haben Sie mit einer "Selbständigkeit" schlechte Karten. 2) Beim Statusfeststellungsverfahren wird i.d.R. geprüft, ob jemand Selbständiger oder Arbeitnehmer ist. Was wurde dort genau entschieden? Wahrscheinlich lautete die Entscheidung, dass Sie Arbeitnehmer und nicht Selbständiger sind. (sonst müsste der "Arbeitgeber" ja nicht Einspruch einlegen?) Interessant in diesem Zusammenhang ist natürlich, dass auch Sie von "Ihrem Arbeitgeber" sprechen - das legt nicht unbedingt die Vermutung nahe, dass Sie selbständig und sich als Selbständiger fühlen sind. Was können Sie tun? Sie können mit der Clearingstelle der DRV Bund Kontakt aufnehmen, dass die Sache baldigst verbindlich geklärt wird. Oder Sie regeln das Verhältnis mit Ihrem "Arbeitgeber" so eindeutig, dass Ihre Stellung klar ist (neuen Vertrag abschließen). Oder Sie suchen sich einen anderen Job, entweder als Arbeitnehmer oder in einer genehmigten Selbständigkeit. Bei all dem würde mich am Rande interessieren, was Sie eigentlich machen und warum das Gewerbeverbot erteilt wurde.
Sebiam 14.05.2008 | 19:01
1. Die Gründe sind Steuerschulden. Von der Seite aus ist das Gewerbeverbot auch völlig berechtigt. Leider kam es dazu nur durch diese verdammte Scheinselbstständigkeit. 2. Das Statusfestellungsverfahren wurde von mir in Gang gesetzt und hat ergeben das ich Arbeitnehmer bin. Natürlich sieht das mein Arbeitgeber anders und wird im Leben nicht die Entscheidung des deutschen Rentenbundes akzeptieren. Wie lange dauert es eigentlich bis zur entgültigen Entscheidung des deutschen Rentenbundes?
KSCam 14.05.2008 | 19:12
die Dauer dieses Widerspruchsverfahrens kann kein Forumsteilnehmer abschätzen (das kann 4 Wochen, 4 Monate oder auch länger dauern. (deshalb mein Rat bei der Ckearingstelle anzurufen). Und wenn Sie mit der "Selbständigkeit" bislang nur Schulden eingefahren haben, kann ich meinen Rat sich etwas anderes zu suchen nur aufrecht erhalten(Ihr Auftraggeber denkt in erster Linie nur an sich selbst)
sebiam 14.05.2008 | 21:41
Ich werde mir nichts anderes suchen. Ich werde meinen Auftrag- bzw. Arbeitgeber auf Festanstellung verklagen. Das Problem ist nur das mir vorher das Gewerbeamt den Gar Aus machen kann, bevor die Clearingstelle zu Potte kommt. Da sitzt der "Auftraggeber", mit ordentlich Geld und Rechtsanwälten wohl am längeren Hebel. Kann man sich wenigstens mit dem Bescheid des deutschen Rentenbundes arbeitslos melden, auch wenn er noch nicht rechtskräftig ist? Ansonsten bin ich wohl in 2 Wochen am Arsch.
KSCam 14.05.2008 | 21:54
das mit der Klage können Sie ja vesuchen. Ich denke jedoch, dass ein Arbeitgeber, der vom Gericht gezwungen würde einen Arbeitnehmer einzustellen, obwohl er das nicht will, diesen Arbeitnehmer schnell durch Kündigung los wird - da findet sich immer ein Grund. Wollen Sie unter solchen Bedingungen arbeiten, das wäre sicher ein tolles Betriebsklima. Arbeitslos melden können Sie sich immer (aber in Ihrem ersten Satz haben Sie doch gesagt, dass Sie nichts anderes suchen werden?) Ob Sie einen Anspruch auf ALG haben, müssen Sie aber bei der Agentur für Arbeit erfragen.
Sebiam 14.05.2008 | 22:21
Ich suche mir etwas anderes wenn nichts anderes mehr geht. So prall sind die Stellenangebote in der momentanen Situation leider nicht gesät. Vorrangig möchte ich aber eine Festanstellung beim derzeitigen Arbeitgeber erzwingen, dazu brauche ich aber die Rechtssicherheit des Clearing Stellen Bescheids und das kann sich ja noch Monate oder vielleicht Jahre hinziehen. Ich habe kein Problem damit in einem "Rauen" Betriebsklima zu Arbeiten. Wir reden hier von einem Arbeitgeber der mehr als 3000 Beschäftigte hat und einen starken Betriebsrat. Dieser Betriebsrat kennt meine Situation, leider sind ihm die Hände gebunden bis ein entgültiger Bescheid der Clearingstelle ergeht. Es hängt also alles nur vom Stausfeststellungsverfahren ab und das kann sich ja leider hinziehen. :-(((((
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