Hallo,
ich bin seit kurzem selbstständige Dozentin und arbeite auf Honorarbasis freiberuflich für einen Auftraggeber. Ich habe den Antrag V0020 ausgefüllt und alles angekreuzt, auch welche Art von Beitragssatz ich zahlen möchte.
Nun schrieb mir die RV, mein Status wäre angeblich nicht geklärt, also ob ich selbstständig oder beschäftigt bin, weil ich bei irgendeiner Frage bei V0020 angekreuzt hätte, dass ich Weisungen zur Ausführung meiner Tätigkeit bekomme. Ich soll nun das Statusfeststellungsverfahren einleiten.
Ist dies wirklich nötig? Ich bin definitiv Freiberuflerin/selbstständig, habe einen Honorarvertrag und bin in keinem Angestellten-Verhältnis. Die Frage, ob ich Weisungen von Seiten des Auftraggebers bekomme, habe ich eventuell falsch verstanden oder interpretiert. Muss ich allein deswegen dieses Verfahren einleiten?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar! Ich möchte endlich meine Rentenbeiträge zahlen und nicht noch etliche Formulare hin- und herschicken.
Viele Grüße
K. Chlad