Fall: AG stellt AN neu ein, Meldung an Soz.Vers. als Ehemann. (Erwartete Reaktion: Statusfeststellung durch Rentenversicherung)
Frage: Muß ein zugeschickter "Feststellungsbogen zur versicherungsrechtlichen Beurteilung eines Beschäftigungsverhältnisses zwischen Angehörigen" im Titel oder sonst wo, den Hinweis "..zur Statusprüfung.." oder ".. nach §7a Abs2 SGB.." enthalten, um sicher gehen zu können, das hier von der Einzugsstelle wirklich ein verbindliches Statusprüfungsverfahren gestartet wird.
Danke für Hinweise
13.02.2010, 19:01
von
Auskenner
Machen Sie es so!
15.02.2010, 14:18
von
Renten-Fachmann
Diese Frage kann Ihnen nur die Krankenkasse als Einzugsstelle beantworten. Ich kann mir aber vorstellen, dass es der KK egal ist, wer als neuer AN angemeldet wird. Eine Statusfeststellung muss meines Wissens vom AG und oder AN gesondert beantragr werden.