Zur Zeit bin ich als selbständiger Einfirmenvertreter in der DRV pflichtversichert, werde aber in Kürze als selbständiger Berater (freie Berufe) nicht mehr der Pflichtversicherung als Mitglied zwangsweise angehören müssen.
Frage:
muß ich für jeden Monat betrachtet meinen Beitrag zur DRV leisten oder findet hier jeweils eine Jahresbetrachtung statt, so daß ich ggfls. auch schon im letzten Monat als Einfirmenvertreter nicht mehr in die DRV einzahlen muß?
Vielen Dank.
Tim Kapp
21.01.2011, 07:30
Experten-Antwort
Grundsätzlich besteht die Versicherungspflicht solange, wie die Voraussetzungen hierfür gegeben sind. Sie endet an dem Tag, an dem Sie die Tätigkeit aufgeben, einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer einstellen oder für weitere Auftraggeber arbeitet. Eine Jahresbetrachtung findet nicht statt.