Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenHallo Mary,
ob Ihnen eine Rente wegen Erwerbsminderung zusteht, kann erst im Rentenverfahren geprüft werden.
Ob aufgrund Ihrer Krankheit Ihr Leistungsvermögen entsprechend gemindert ist, wird hier vom Ärztlichen Dienst der Rentenversicherung geprüft.
Für einen Rentenanspruch müssen neben den medizinischen Voraussetzungen aber dann auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein.
Wir raten Ihnen daher, sich vorab bei Ihrer zuständigen Beratungsstelle zu informieren und ggf. einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung zu stellen.
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