Hallo Monika30,
setzen Sie sich bitte zur Abklärung Ihrer individuellen Situation mit dem Träger der Grundsicherung bzw. Sozialhilfe (zuständige Stadt- /Verbandsgemeindeverwaltung) in Verbindung. Um feststellen zu können, ob Sie neben Ihrem Rentenbezug einen Anspruch auf weitere Leistungen , z.B. auf Grundsicherung haben, wird Ihnen dort mitgeteilt.