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Experten-Antwort

Steht mir noch etwas zu?

von Monika30.30.01.2015 | 09:22
1468 Ansichten
11 Antworten

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Hallo, ich bekomme eine rente von 795 Euro (ausbezahlt) steht mir evt. noch etwas zu (Grundsicherung oder Mietzuschuss)?. Viele Grüße und vielen Dank. Monika

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Monika30,

setzen Sie sich bitte zur Abklärung Ihrer individuellen Situation mit dem Träger der Grundsicherung bzw. Sozialhilfe (zuständige Stadt- /Verbandsgemeindeverwaltung) in Verbindung. Um feststellen zu können, ob Sie neben Ihrem Rentenbezug einen Anspruch auf weitere Leistungen , z.B. auf Grundsicherung haben, wird Ihnen dort mitgeteilt.

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10 Antworten

Schadeam 30.01.2015 | 10:02
Fragen Sie bitte bei Ihrem Sozialamt nach.
Hediam 30.01.2015 | 12:45
1 kg Schinken pro Woche
Katja s04am 30.01.2015 | 14:11
Bei mir haben die Grundsicherung abgelehnt !! Grundsicherung bedarf nur 735 Euro. !!!
Horst M.am 30.01.2015 | 15:15
Dir steht noch jede Menge zu! Lies das: "Verrat an der Altersvorsorge" Sehr gut erklärt und auf den Punkt gebracht! Ein Vortrag von Heider Heydrich Betriebsrentner e.V. Rede anlässlich der Mitgliederversammlung 12.09.2014 in Dießen: Bitte einfach googeln.
Schießl Konradam 31.01.2015 | 07:19
Ja Katja s04, wenn Sie auch zugleich Katja1 sind, schulden Sie mir noch eine Antwort. Mit der Nennung "Grundschuldbedarf 735 kann man nichts anfangen. Eine Bedarfsfestellung umfasst 399 Regelsatz Miete und Heizung. Gilt dies als als errechneter Aufwand von 735 und das Nettoeinkommen liegt nicht darunter entfällt die Grundsicherung, Als Beispiel 399, 300 Miete 40 Heizung Euro 739, das Nettoeinkommen aber 740 entfällt Grundsicherung. Die Begünstigung für den Mietbetrag ist je- doch Städte unterschiedlich. MfG.
Katja1am 31.01.2015 | 08:36
Ich bin nicht auch @Katja s04 Welche Antwort schulde ich noch? Katja1
Garstigam 31.01.2015 | 14:07
Die Offenlegung Ihres Gesamtvermögens und ein Bildautogramm.
Schießl Konradam 31.01.2015 | 16:05
Katja1, schön das ich Sie erreiche. Lang ist,s her, bereits am 21.8.2014 hatten Sie Zweifel, dass meine dargelegten Zahlen wegen des Rentenanpassungsbetrages nicht stimmen. Sie schrieben" Trotzdem ist Ihre Methode zur Ermittlung des Rentenzahlbetrages zwar ein- fach, aber nicht richtig."Folgen Sie doch mal meinen Vorschlag und fordern-rein zur Infor- mation und aus Interesse für sich und Ihre Frau die Steuerbescheinigung an, gemeint war die Mitteilung zur Vorlage beim F,amt über Leistungen aus der ges. RV an, eine Steuerbescheingung erstellen die Banken w/ der Zinsabshlagsteuer.. Sie werden es nicht glauben, aufgewachsen in der Familie mit drei Töchter und Ehefrau tat ich dies. Und siehe da, ich errechnete für 2014 bei mir 1772 die DRV bestätigte mir 1773,24, damit kann ich Leben. MfG.
Kopfschüttelam 31.01.2015 | 19:10
Großer Gott ! sind wir HIER im Kindergarten. Wer am 21.08.2014 noch gelebt hat, ist vielleicht jetzt schon tod.
Rentenzombieam 31.01.2015 | 20:04
Auch Du darfst sterben gehen.....
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