Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Jetzt interessiert es mich aber doch, also, falls es hier ausgewiesene Experten gibt: Wer entscheidet, die Sachbearbeiter - oder der medizinische Dienst? In vorliegendem Fall hat der medizinische Dienst gesagt: Die Frau kann nicht arbeiten, befragt dazu aber noch den behandelnden Psycho! Die Sachbearbeiter haben dies nicht getan, sondern einfach den Widerspruch abgelehnt...Herzlichen Dank für eine Antwort!Denke bitte daran, die Gutachter, interne oder externe empfehlen nur, die SB entscheiden und da spielen nicht nur med. Gründe eine Rolle.Ja klar, die SB entscheiden! Auf welcher Grundlage denn? Nach Sympathie oder Unsympathie? Oh Elisabeth, Sie wissen´s ja mal wieder so richtig gut. ;-(( Das Einzige, was die SB aufgrund der sozialmedzinischen Beurteilung noch entscheiden, ist die Arbeitsmarktlage bei einem Leistungsvermögen von 3 - unter 6 Stunden.
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