Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Stellenwert von Gutachten des Beratungsärztlichen Dienstes der Rentenversicherung

von Hasi24.10.2011 | 10:40
2229 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Welchen Stellenwert bzw. Gewichtigung hat ein in einem Widerspruchsverfahren erfolgtes Gutachten durch den beratungsärztlichen Dienst der Rentenversicherung und dessen Empfehlungen für den Fortgang des Verwaltungsverfahrens? Ist die Verwaltung der RV an diese medizinischen Feststellungen und Empfehlungen gebunden, oder kann sie darüber hinweggehen, ohne dies zu begründen? Vielen Dank für die Beantwortung der Frage!

14 Antworten

OmaXam 24.10.2011 | 13:21
Ist das hier nur noch ein Forum für irgendwelche Verfahrensfragen zu irgendwelchen Gutachten??? Das Thema wurde hier doch schon 1000mal durchgekaut!
Hasiam 24.10.2011 | 13:36
Ich wiederhole meine Frage, weil Sie für eine Freundin sehr wichtig ist und so hier noch nicht gestellt wurde: Welchen Stellenwert hat ein Gutachten und Empfehlungen des beratungsärztlichen Dienstes der Rentenversicherung? Ist dies verbindlich für die Verwaltung der DR, das heißt Arbeitsgrundlage für das weitere Vorgehen oder nur ein unverbindlicher Rat? Danke für eine sachliche Antwort!
Tutsiam 24.10.2011 | 14:10
Einfach mal die Fre... halten, wenn man zum Thema nichts beitragen kann !
Vendettaam 24.10.2011 | 14:00
Hallo Oma, auch nach 1000 mal ist diese Thema eben noch nicht gefressen.Auch wenn die DRV das gerne so hätte,daß wir das so fressen. Also! Immer weiter fragen. Gruss
Vendettaam 24.10.2011 | 14:18
Hallo, hier der Versuch einer Antwort. Wenn alle Unterlagen im Widerspruchverfahren ( vor allem die Befundunterlagen) vorliegen geht es zur Entscheidung.Natürlich stellen die Befundunterlagen einen grossen Teil der Entscheidungsgrundlage dar.Nur in den Befunden wird und kann die gesundheiliche Situation des Widerspruchführes dargestellt werden.Wen im Gutachten der DRV steht,dass nur noch ein unter 3 stündiges Listungsvermögen vorliegt dann kann man auch davon ausgehen,dass nicht mehr gearbeitet werden kann bezw.eine Voll oder Teilrente zu zahlen ist.Die Medizinischeaussage hat sicher einen gossen Stellnewert bei der Entscheidung. Gruss
Vendettaam 24.10.2011 | 14:18
Du hast es erfasst aber nicht getan!
hasiam 24.10.2011 | 14:30
Vielen Dank, Vendetta!
Elisabetham 25.10.2011 | 20:23
Bei mir hat der beratungsärztliche Dienst die Dauerrente bewilligt, der externe Gutachter der DRV wollte sie mir nur für ein Jahr bewilligen.
Elisabetham 25.10.2011 | 20:29
Denke bitte daran, die Gutachter, interne oder externe empfehlen nur, die SB entscheiden und da spielen nicht nur med. Gründe eine Rolle.
Hasiam 28.10.2011 | 10:25
Zitat von --//-- anzeigenausblenden
Denke bitte daran, die Gutachter, interne oder externe empfehlen nur, die SB entscheiden und da spielen nicht nur med. Gründe eine Rolle.
Ja klar, die SB entscheiden! Auf welcher Grundlage denn? Nach Sympathie oder Unsympathie? Oh Elisabeth, Sie wissen´s ja mal wieder so richtig gut. ;-(( Das Einzige, was die SB aufgrund der sozialmedzinischen Beurteilung noch entscheiden, ist die Arbeitsmarktlage bei einem Leistungsvermögen von 3 - unter 6 Stunden.
Jetzt interessiert es mich aber doch, also, falls es hier ausgewiesene Experten gibt: Wer entscheidet, die Sachbearbeiter - oder der medizinische Dienst? In vorliegendem Fall hat der medizinische Dienst gesagt: Die Frau kann nicht arbeiten, befragt dazu aber noch den behandelnden Psycho! Die Sachbearbeiter haben dies nicht getan, sondern einfach den Widerspruch abgelehnt...Herzlichen Dank für eine Antwort!
Elisabetham 29.10.2011 | 14:15
Es entscheidet immer ein SB und niemals ein Arzt. Diese SB schauen sich die Gutachten natürlich genau an, denn sie wissen doch genau, das die Angelegenheit vor dem SG endet im negativen Falle. Der med. Gutachter entscheidet ja auch nicht den gerichtlichen Prozess sondern ein Richter und der hat genauso wenig Medizin studiert wie ein SB.
Hasiam 29.10.2011 | 18:19
Zitat von Elisabeth anzeigenausblenden
Elisabeth, vielen Dank für Deine Nachricht! Aber in diesem Fall reicht mir Deine Auskunft leider nicht, weil a) Du erkennbar keine Expertin bist b) Deine Antwort auch zu undifferenziert ist: Auf welcher Grundlage die Sachbearbeiter/innen entscheiden, das ist doch wohl der springende Punk, d.h. also, wo endet ihr Ermessensspielraum! Konkreter: Wo endet der Spielraum bei pflichtgemäßem Ermessen, wo liegt, meine Frage betreffend, rechtlich ein Ermessensfehler vor, gegen den ja nicht unbedingt geklagt werden muß, wenn die zuständige Behörde - in diesem Falle also die Deutsche Rentenversicherung - ganz klare Regelungen getroffen hat, wo das pflichtgemäße Ermessen endet - beispielsweise, wenn der medizinische Dienst sagt, die Versicherte kann nicht arbeiten, die SB aber einfach einen EM-Renten-Antrag ablehnen..... Danke für die Antwort von einem Experten!
Elisabetham 29.10.2011 | 21:45
Mit einem Ermessensfehler wirst du keinen Blumentopf gewinnen. Es sei den du kannst ein intendiertes Ermessen nachweisen. Ermessensfehler ziehen nur dann, wenn das Ermessen einer Behörde auf 0 reduziert war oder der Gleichheitsgrundsatz verletzt wurde und das ist es augenscheinlich bei dir nicht der Fall, denn du hast ja schon eine Abschmetterung bekommen, sonst wärst du nicht im Widerspruchsverfahren. Meine Anwältin handelt so, sie untersucht die einzelnen Gutachten auf Widersprüche. Meine Anwältin verlangt ein neues Gutachten, die Behörde hat aber keine Lust dazu.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026