Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Stellungnahme sozialmed. Dienst

von STEFFI14.04.2011 | 14:06
1747 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, mußte in meinem Widerspruchsverfahren neue (wirklich schlimme) Befunde nachreichen. Eine Sachbearbeiterin sagte, die Befunde wurden an den sozmed. Dienst weitergereicht. Gestern rief ich dort an und eine andere Sachbearbeiterin sagte, die Unterlagen waren noch nicht dort. Nun fühle ich mich irgendwie verschaukelt. Außerdem möchte ich wissen, was in der Stellungnahme des sozmed. Dienstes steht und wie sie meine Leistungsfähigkeit beurteilen, der Gutachter der DRV hält mich nicht für über 6 Stunden arbeitsfähig, in meinem Beruf für unter drei Stunden, trotzdem wurde die EMR abgelehnt. Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten, deshalb meine Frage: kann ich mir eine Kopie der Stellungnahme zusenden lassen ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

die Ausführung von Nix ist nicht korrekt.

Hallo Steffi,

Sie haben auch ohne Anwalt ein gesetzliches Recht auf Akteneinsicht. Diese findet normalerweise in den Räumen der DRV statt, z.B. in einer Auskunfts- und Beratungsstelle. Sofern Ihre Akte medizinische Unterlagen enthält, kann die DRV diese auch durch einen Arzt eröffnen lassen. Die Entscheidung wird im Einzelfall aufgrund des medizinischen Akteninhalts getroffen.

Bei der Akteneinsicht können Sie auch Kopien anfertigen oder anfertigen lassen. Die DRV kann für die Kopie Gebühren verlangen.

Eine Übersendung Ihrer Akte oder Teile Ihrer Akte nach Hause kann nicht erfolgen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Geroldam 14.04.2011 | 15:04
Hallo! Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können gehen Sie doch zu einem Sozialverband z.b. Vdk dort zahlen Sie eine Jahresgebühr von ca. 50 Euro! Für evt. Verfahren eine kleinere Gebühr extra! Die Sozialrechtsabteilung kann dann die nötigen Schritte einleiten Akteneinsicht anfordern und Sie eben auch bei einem Widerspruch bzw. vor dem Sozialgericht vertreten! Viel Glück und alles Gute!
Nixam 14.04.2011 | 15:20
....die Stellungnahme des Ärztlichen Dienstes der Rentenversicherung werden Sie aber nie erhalten...außer dem Gutachten des RV-Gutachters.... viele Grüße Nix
Klemensam 14.04.2011 | 15:52
Selbst wenn Sie die Unterlagen dann einsehen würden ( steht ihnen defintiv zu ! ) , werden Sie als Laie wohl kaum diese medizinisch und juristisch beurteilen können. Wer ein Widerspruchsverfahren selber - ohne rechtliche Hilfe und Vertretung - duchzieht muss damit rechnen , das dem Widerspruch nicht stattgegeben wird. Wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat und sich auch anderwweitig keinen Rechtsanwalt leisten kann, sollte man zumindest den Vdk/ SoVD mit der Vertretung beauftrage. Also diese ca. 50 Euro pro Jahr ! hat nun aber wirklch jeder übrig. Aber jeder setzt seine Prioritäen halt woanders....
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026