Stellungnahme zum Entlassungsbericht

von
Anna Fink

Sehr geerte Damen und Herren,

mein Vater ist nach einem Reha-Aufenthalt mit einem Entlassungsbericht nach Hause gekommen, der in keiner Weise seinen aktuellen Gesundheitszustand berücksichtigt.
Bei der Klinkik erreichen wir niemanden, der uns diesen Bericht erklären könnte. In dem Bericht wird mein Vater als arbeitsfähig mit 6 Stunden und mehr eigestuft. Er hatte leichte Schlaganfälle, hat einen doppelten Bypass am Herzen und eine Diagnose seines Physochologen über eine schwere depressive Episode.
Sein Gesundheitszustand stellt sich so dar, dass er bereits beim Treppensteigen in das 1. Obergeschoss Pausen machen muss und das nur unter schwerster körperlicher Anstrengung bewältigen kann. Eine seiner Töchter kann er nicht mehr besuchen, weil er den Weg ins 5.Obergeschoss nicht schafft ohen sich zu erbrechen.
Nun gibt es aber diesen Bericht der besagt mein Vater soll mit 61 Jahren und in seinem Zustand vollzeit arbeiten gehen.
Welche Mölihkeiten haben wir diesem Entalssungsbereicht entgegenzuwirken? Gibt es die möglichkeit weitere Untersuchungen zu beantragen?
Über eine baldige Rückmeldung wäre ich ihnen sehr dankbar!

Mit ferundlichen Grüße

Anna Fink

von
Siehe hier

Zitiert von: Anna Fink
Sehr geerte Damen und Herren,

mein Vater ist nach einem Reha-Aufenthalt mit einem Entlassungsbericht nach Hause gekommen, der in keiner Weise seinen aktuellen Gesundheitszustand berücksichtigt.
Bei der Klinkik erreichen wir niemanden, der uns diesen Bericht erklären könnte. In dem Bericht wird mein Vater als arbeitsfähig mit 6 Stunden und mehr eigestuft. Er hatte leichte Schlaganfälle, hat einen doppelten Bypass am Herzen und eine Diagnose seines Physochologen über eine schwere depressive Episode.
Sein Gesundheitszustand stellt sich so dar, dass er bereits beim Treppensteigen in das 1. Obergeschoss Pausen machen muss und das nur unter schwerster körperlicher Anstrengung bewältigen kann. Eine seiner Töchter kann er nicht mehr besuchen, weil er den Weg ins 5.Obergeschoss nicht schafft ohen sich zu erbrechen.
Nun gibt es aber diesen Bericht der besagt mein Vater soll mit 61 Jahren und in seinem Zustand vollzeit arbeiten gehen.
Welche Mölihkeiten haben wir diesem Entalssungsbereicht entgegenzuwirken? Gibt es die möglichkeit weitere Untersuchungen zu beantragen?
Über eine baldige Rückmeldung wäre ich ihnen sehr dankbar!

Mit ferundlichen Grüße

Anna Fink

Im Einzelnen können Sie sich den Entlassungsbericht auch von den zuständigen Ärzten Ihres Vaters erklären lassen.
Die ihn übrigens auch, sofern er so zzt. nicht arbeiten kann, weiter AU schreiben können, unabhängig von dem, was in diesem Bericht steht.
Und die Einschätzung der Klinik ist durchaus nicht 'in Stein gemeißelt'.
Sofern Ihr Vater (und seine Ärzte) also der Meinung ist, seine Erwerbsfähigkeit ist bereits erheblich gefährdet/gemindert, sollte er einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Hierfür ist ein Antrag notwendig, die DRV kommt nach der Reha nur in ganz wenigen Fällen direkt auf Sie zu.
Evtl. werden dann weitere Gutachten notwendig, insbesondere, weil Sie ja mit dem Ergebnis der Klinik nicht einverstanden sind.
Aber sofern in diesem Bericht nicht völlig falsche Diagnosen stehen, ist es nicht zwingend notwendig, gegen diesen Bericht anzugehen. Die Energie, die hier ein Widerspruch kostet, sollten Sie (bzw. Ihr Vater) dann also lieber für die Beantragung der Rente aufbringen.

Für Sie zur weiteren Information über Erwerbsminderungsrente:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.html

Viel Erfolg und alles Gute!

von
Achim

Zitiert von: Anna Fink
Sehr geerte Damen und Herren,

mein Vater ist nach einem Reha-Aufenthalt mit einem Entlassungsbericht nach Hause gekommen, der in keiner Weise seinen aktuellen Gesundheitszustand berücksichtigt.
Bei der Klinkik erreichen wir niemanden, der uns diesen Bericht erklären könnte. In dem Bericht wird mein Vater als arbeitsfähig mit 6 Stunden und mehr eigestuft. Er hatte leichte Schlaganfälle, hat einen doppelten Bypass am Herzen und eine Diagnose seines Physochologen über eine schwere depressive Episode.
Sein Gesundheitszustand stellt sich so dar, dass er bereits beim Treppensteigen in das 1. Obergeschoss Pausen machen muss und das nur unter schwerster körperlicher Anstrengung bewältigen kann. Eine seiner Töchter kann er nicht mehr besuchen, weil er den Weg ins 5.Obergeschoss nicht schafft ohen sich zu erbrechen.
Nun gibt es aber diesen Bericht der besagt mein Vater soll mit 61 Jahren und in seinem Zustand vollzeit arbeiten gehen.
Welche Mölihkeiten haben wir diesem Entalssungsbereicht entgegenzuwirken? Gibt es die möglichkeit weitere Untersuchungen zu beantragen?
Über eine baldige Rückmeldung wäre ich ihnen sehr dankbar!

Mit ferundlichen Grüße

Anna Fink

Behinderteneigenschaft feststellen lassen und ab in die Altersrente, dann haben Sie Sicherheit.

von
W°lfgang

Zitiert von: Siehe hier
Nun gibt es aber diesen Bericht der besagt mein Vater soll mit 61 Jahren und in seinem Zustand vollzeit arbeiten gehen.
Welche Mölihkeiten haben wir diesem Entalssungsbereicht entgegenzuwirken?

Hallo Anna Fink,

der Reha-Bericht ist ein 'Bescheid', gegen den Sie/Ihr Vater mit Rechtsmitteln (Widerspruch/Klage) vorgehen können, um Änderungen zu dieser ärztlichen 'Meinung' zu erzwingen.

Sie können ein nettes Schreiben an die DRV aufsetzten und die/Ihre abweichende Meinung zu dem Gutachten mitteilen, dann ist es wenigstes bei der DRV aktenkundig.

Wie oben schon vorgeschlagen, GdB beantragen ...'gefühlt' werden da wohl keine 50 % draus, um den frühestmöglichen Altersrentenanspruch zu nutzen (aber, ohne Antrag kein Ergebnis). Dann ggf. Krankengeld und anschließend Arbeitslosengeld so lange wie möglich ausreizen - wenn seine Ärzte da mitspielen. Und es spricht nichts dagegen, die EM-RENTE zu beantragen ...auch hier: Versuch macht kluch. Und im Ablehnungsfall können dann Rechtsmittel eingesetzt werden - dann ggf. von einem Sozialverband oder 'geschultem' Rechtsanwalt vertreten lassen.

Daneben gibt es ja auch noch Wiedereingliederungsmaßnahmen in den Arbeitsprozess. Zudem können die Integrationsämter helfen, mW. aber nur bei Menschen, bei den schon eine Schwerbehinderung festgestellt worden ist.

Gruß
w.

von
Siehe hier

Zitiert von: W°lfgang
...
der Reha-Bericht ist ein 'Bescheid', gegen den Sie/Ihr Vater mit Rechtsmitteln (Widerspruch/Klage) vorgehen können, um Änderungen zu dieser ärztlichen 'Meinung' zu erzwingen.

Ich meine, hier fehlt ein 'k', also k-ein statt ein 'Bescheid,
sonst ergibt auch der Nachfolgesatz keinen Sinn.

Zitiert von: W°lfgang

Sie können ein nettes Schreiben an die DRV aufsetzten und die/Ihre abweichende Meinung zu dem Gutachten mitteilen, dann ist es wenigstes bei der DRV aktenkundig.

Zitiert von: W°lfgang

Wie oben schon vorgeschlagen, GdB beantragen ...'gefühlt' werden da wohl keine 50 % draus, um den frühestmöglichen Altersrentenanspruch zu nutzen (aber, ohne Antrag kein Ergebnis)...

Auf jeden Fall GdB beantragen, bei den beschriebenen Beschwerden kann durchaus >= 50 GdB dabei herauskommen.

https://www.betanet.de/khk-schwerbehinderung.html#:~:text=Eine%20Koronare%20Herzkrankheit%20%28KHK%29%20kann%20zu%20bleibenden%20Behinderungen,und%20kann%20Hilfen%20und%20Nachteilsausgleiche%20in%20Anspruch%20nehmen.

Für einen Antrag auf EM-Rente ist dies irrelevant, für die SB-Rente aber schon. Und selbst wenn der GdB befristet festgestellt werden würde (weil Heilungserfolge abzuwarten sind), reicht es für den Antrag auf die Rente einen zum Zeitpunkt des Rentenbeginns festgestellten GdB >= 50 zu haben.

Experten-Antwort

Hallo Anna Fink,

den Tipps und Hinweisen von „W°lfgang“ und „Siehe hier“ kann ich mich anschließen. Im Zweifel sollten Sie sich individuell von einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers beraten lassen. Dabei könnten Sie auch Ihre Einwendungen zum Entlassungsbericht (evtl. mit entsprechenden ärztlichen Unterlagen untermauern) vorbringen und ggf. auch einen Antrag auf Rente stellen.

von
Floh

Zitiert von: Anna Fink
Sehr geerte Damen und Herren,

mein Vater ist nach einem Reha-Aufenthalt mit einem Entlassungsbericht nach Hause gekommen, der in keiner Weise seinen aktuellen Gesundheitszustand berücksichtigt.
Bei der Klinkik erreichen wir niemanden, der uns diesen Bericht erklären könnte. In dem Bericht wird mein Vater als arbeitsfähig mit 6 Stunden und mehr eigestuft. Er hatte leichte Schlaganfälle, hat einen doppelten Bypass am Herzen und eine Diagnose seines Physochologen über eine schwere depressive Episode.
Sein Gesundheitszustand stellt sich so dar, dass er bereits beim Treppensteigen in das 1. Obergeschoss Pausen machen muss und das nur unter schwerster körperlicher Anstrengung bewältigen kann. Eine seiner Töchter kann er nicht mehr besuchen, weil er den Weg ins 5.Obergeschoss nicht schafft ohen sich zu erbrechen.
Nun gibt es aber diesen Bericht der besagt mein Vater soll mit 61 Jahren und in seinem Zustand vollzeit arbeiten gehen.
Welche Mölihkeiten haben wir diesem Entalssungsbereicht entgegenzuwirken? Gibt es die möglichkeit weitere Untersuchungen zu beantragen?
Über eine baldige Rückmeldung wäre ich ihnen sehr dankbar!

Mit ferundlichen Grüße

Anna Fink

Hallo,
Ich wurde auch mit 6Std und mehr aus Reha entlassen.
Ich stellte einen EM Antrag und legte alle Facharztberichte bei, die DRV bewilligt eine volle unbefristete EM Rente rückwirkend.

Also nur Mut... Antrag stellen

Viel Kraft und Erfolg
wünscht Floh

von
W°lfgang

Zitiert von: Siehe hier
Ich meine, hier fehlt ein 'k', also k-ein statt ein 'Bescheid, sonst ergibt auch der Nachfolgesatz keinen Sinn.

...stimmt, das 'k' ist verloren gegangen - danke für die Ergänzung.

Gruß
w.

Interessante Themen

Altersvorsorge 

Berufsunfähigkeit absichern: Es geht auch günstiger

Eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit (BU) ist wichtig, aber oft teuer. Fünf Tipps, wie Sie die Kosten sinnvoll im Rahmen halten.

Altersvorsorge 

Versicherungen optimieren in 7 Schritten

Jeder Bürger hat im Durchschnitt sechs private Versicherungen. Doch oft sind die Verträge nicht mehr zeitgemäß.

Soziales 

Rentenfreibetrag bei Wohngeld oder Grundsicherung nutzen

Viele Menschen mit kleinen Renten haben Anspruch auf einen Freibetrag, ohne davon zu wissen. Was genau der Freibetrag bringt und wie Sie ihn nutzen.

Altersvorsorge 

Lebensversicherung: Was ist meine Police wert?

Wer seine Lebensversicherung vorzeitig kündigt, erhält den Rückkaufswert ausgezahlt. Doch was ist der Rückkaufswert und wie kommt er zustande?

Altersvorsorge 

Berufsunfähigkeit: Mit Teilzeit im Nachteil?

Private BU-Versicherungen zahlen bei einem Grad der Berufsunfähigkeit von 50 Prozent. Was heißt das für Teilzeitkräfte?