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Experten-Antwort

Stellungnahme zum Entlassungsbericht

von Anna Fink02.06.2021 | 15:39
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7 Antworten

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Sehr geerte Damen und Herren, mein Vater ist nach einem Reha-Aufenthalt mit einem Entlassungsbericht nach Hause gekommen, der in keiner Weise seinen aktuellen Gesundheitszustand berücksichtigt. Bei der Klinkik erreichen wir niemanden, der uns diesen Bericht erklären könnte. In dem Bericht wird mein Vater als arbeitsfähig mit 6 Stunden und mehr eigestuft. Er hatte leichte Schlaganfälle, hat einen doppelten Bypass am Herzen und eine Diagnose seines Physochologen über eine schwere depressive Episode. Sein Gesundheitszustand stellt sich so dar, dass er bereits beim Treppensteigen in das 1. Obergeschoss Pausen machen muss und das nur unter schwerster körperlicher Anstrengung bewältigen kann. Eine seiner Töchter kann er nicht mehr besuchen, weil er den Weg ins 5.Obergeschoss nicht schafft ohen sich zu erbrechen. Nun gibt es aber diesen Bericht der besagt mein Vater soll mit 61 Jahren und in seinem Zustand vollzeit arbeiten gehen. Welche Mölihkeiten haben wir diesem Entalssungsbereicht entgegenzuwirken? Gibt es die möglichkeit weitere Untersuchungen zu beantragen? Über eine baldige Rückmeldung wäre ich ihnen sehr dankbar! Mit ferundlichen Grüße Anna Fink

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anna Fink,

den Tipps und Hinweisen von „W°lfgang“ und „Siehe hier“ kann ich mich anschließen. Im Zweifel sollten Sie sich individuell von einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers beraten lassen. Dabei könnten Sie auch Ihre Einwendungen zum Entlassungsbericht (evtl. mit entsprechenden ärztlichen Unterlagen untermauern) vorbringen und ggf. auch einen Antrag auf Rente stellen.

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6 Antworten

Siehe hieram 02.06.2021 | 17:41
Im Einzelnen können Sie sich den Entlassungsbericht auch von den zuständigen Ärzten Ihres Vaters erklären lassen. Die ihn übrigens auch, sofern er so zzt. nicht arbeiten kann, weiter AU schreiben können, unabhängig von dem, was in diesem Bericht steht. Und die Einschätzung der Klinik ist durchaus nicht 'in Stein gemeißelt'. Sofern Ihr Vater (und seine Ärzte) also der Meinung ist, seine Erwerbsfähigkeit ist bereits erheblich gefährdet/gemindert, sollte er einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Hierfür ist ein Antrag notwendig, die DRV kommt nach der Reha nur in ganz wenigen Fällen direkt auf Sie zu. Evtl. werden dann weitere Gutachten notwendig, insbesondere, weil Sie ja mit dem Ergebnis der Klinik nicht einverstanden sind. Aber sofern in diesem Bericht nicht völlig falsche Diagnosen stehen, ist es nicht zwingend notwendig, gegen diesen Bericht anzugehen. Die Energie, die hier ein Widerspruch kostet, sollten Sie (bzw. Ihr Vater) dann also lieber für die Beantragung der Rente aufbringen. Für Sie zur weiteren Information über Erwerbsminderungsrente: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Viel Erfolg und alles Gute!
W°lfgangam 02.06.2021 | 18:55
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
Hallo Anna Fink, der Reha-Bericht ist ein 'Bescheid', gegen den Sie/Ihr Vater mit Rechtsmitteln (Widerspruch/Klage) vorgehen können, um Änderungen zu dieser ärztlichen 'Meinung' zu erzwingen. Sie können ein nettes Schreiben an die DRV aufsetzten und die/Ihre abweichende Meinung zu dem Gutachten mitteilen, dann ist es wenigstes bei der DRV aktenkundig. Wie oben schon vorgeschlagen, GdB beantragen ...'gefühlt' werden da wohl keine 50 % draus, um den frühestmöglichen Altersrentenanspruch zu nutzen (aber, ohne Antrag kein Ergebnis). Dann ggf. Krankengeld und anschließend Arbeitslosengeld so lange wie möglich ausreizen - wenn seine Ärzte da mitspielen. Und es spricht nichts dagegen, die EM-RENTE zu beantragen ...auch hier: Versuch macht kluch. Und im Ablehnungsfall können dann Rechtsmittel eingesetzt werden - dann ggf. von einem Sozialverband oder 'geschultem' Rechtsanwalt vertreten lassen. Daneben gibt es ja auch noch Wiedereingliederungsmaßnahmen in den Arbeitsprozess. Zudem können die Integrationsämter helfen, mW. aber nur bei Menschen, bei den schon eine Schwerbehinderung festgestellt worden ist. Gruß w.
Achimam 02.06.2021 | 17:58
Behinderteneigenschaft feststellen lassen und ab in die Altersrente, dann haben Sie Sicherheit.
Siehe hieram 02.06.2021 | 20:08
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Ich meine, hier fehlt ein 'k', also k-ein statt ein 'Bescheid, sonst ergibt auch der Nachfolgesatz keinen Sinn. Auf jeden Fall GdB beantragen, bei den beschriebenen Beschwerden kann durchaus >= 50 GdB dabei herauskommen. https://www.betanet.de/khk-schwerbehinderung.html#:~:text=Eine%2… Für einen Antrag auf EM-Rente ist dies irrelevant, für die SB-Rente aber schon. Und selbst wenn der GdB befristet festgestellt werden würde (weil Heilungserfolge abzuwarten sind), reicht es für den Antrag auf die Rente einen zum Zeitpunkt des Rentenbeginns festgestellten GdB >= 50 zu haben.
Floham 03.06.2021 | 09:25
Hallo, Ich wurde auch mit 6Std und mehr aus Reha entlassen. Ich stellte einen EM Antrag und legte alle Facharztberichte bei, die DRV bewilligt eine volle unbefristete EM Rente rückwirkend. Also nur Mut... Antrag stellen Viel Kraft und Erfolg wünscht Floh
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