Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Sterbegeld aus Anlass des Todes unserer Mutter??

von meli2830.06.2008 | 13:23
9654 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Guten Tag, leider verstarb meine Mutter (geb. 1923) im Juli 2007. Erhalten wir Kinder auch noch Sterbegeld?? Und wo erfahre ich, ob es an meinen Bruder überwiesen wurde und wann?? Als ich Ihn darauf ansprach meinte er nur, er weiss nichts davon. Ich habe mich um unsere pflegebedürftige Mutter 6 Jahre gekümmert, mein Bruder hatte nie Zeit. Mein Schwiegervater starb auch 2007 im Frühjahr und die Hinterbliebenen (Kinder) erhielten Sterbegeld vom Rentenamt und von Zusatzversicherung. Ich danke Ihnen für eine Antwort.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Das Sterbegeld wurde von der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht und diente dazu die Aufwendungen für die Bestattung zu bestreiten. Es wurde zum 01.01.2004 aus dem Leistungskatalog der Krankenversicherung gestrichen. Die gesetzliche Rentenversicherung verfügt über keine vergleichbare Leistung.

7 Antworten

Happyam 30.06.2008 | 13:56
Hallo Meli28, ersteinmal mein aufrichtiges Beileid. Es ist immer ein Schmerzlicher Verlust, wenn die "Mama geht"! Nun zu Ihrer Frage. Sterbegeld gibt es bei der Rentenversicherung nicht. Es gibt sehr wohl eine sogenannte Sterbeüberbrückungszeit (Sterbevierteljahr), aber nur wenn noch Hinterbliebene da sind, welche Rentenberechtigt wären. Also Witwer/Waisen. Das Sterbegeld gibt es soweit ich weiß nur von der Krankenkasse bei der Ihre Mutter zuletzt krankenversichert gewesen ist. So war es zumindest bei dem Tod meiner Mutter (1998). Daher weiß ich nicht genau, ob das heute noch so ist? Am Besten Sie rufen dort mal an und erkundigen sich über dieses Sterbegeld und ob Ihr Bruder dieses evtl. schon erhalten hat. Ich wünsche Ihnen alles Gute. Happy
Realistam 30.06.2008 | 14:19
Das Sterbegeld wurde zum 01.04.2004 ersatzlos aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen!
Realistam 30.06.2008 | 14:21
Es muss natürlich lauten: "zum 01.01.2004"!
Happyam 30.06.2008 | 14:39
ok, danke. Mir war auch als hätte ich das mal gehört. Nur sicher war ich mir eben net. Da hab ich dann auch keinen Rat mehr für Meli28. Vielleicht gibt es ja von anderen Stellen Unterstützung hinsichtlich der Beerdigungskosten? Das könnte doch das Bestattungsunternehmen wissen oder? In meinem Fall mussten mein Bruder und ich für die Beerdigung meiner Mama aufkommen. Das war aber Gott sei Dank kein Problem. Wir wussten ja, dass es jederzeit soweit sein kann und haben entsprechend vorgesorgt und auch das "Sterbegeld" hat enorm geholfen. MfG Happy
Happyam 01.07.2008 | 07:48
ja sorry. Das stimmt natürlich. Ich wollte nur den Unterschied für Meli verdeutlichen. Happy
Karl-Heinricham 01.07.2008 | 06:36
Sterbevierteljahr für Waisen? Leider nicht, das gibt es nur für Witwen/Witwer.
Karl-Heinricham 01.07.2008 | 18:16
Ein kleiner Fehler nur, aber man weiß ja was draus werden kann. Der nächste liest es, trägt es weiter..... und gerade bei dem Thema Sterbevierteljahr gibt es ja leider immer noch viel Aberglauben unter den Leuten. :-) Drum sollte es nicht unkorrigiert stehen bleieben.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026