Hallo,
meine Mutter ist 82 Jahre alt und seit 21 Jahren verwitwet. Sie bekommt eine Witwenrente. Seit 16 Jaren lebt sie mit einem Partner zusammen (auch Witwer) der Altersrente bezieht. Beide Renten sind nicht besonders hoch, was auch ua. ein Grund war das die beiden nicht geheiratet haben. Seit ca. einem Jahr geht dem Partner meiner Mutter nicht so gut, er ist schwer Herzkrank und braucht hilfe bei waschen, anziehen usw. Meine Mutter ist noch ziemlich fitt und pflegt ihn wofür sie auch 230 Euro Pflegegeld (Pflegestufe 1) bekommt.
Gehe ich der Annahme richtig, das das Sterbevierteljahr nur an Ehepartner ausbezahlt wird? Ich glaube es wird kein Sterbevierteljahr geben... aber glauben ist nicht wissen deshalb frage ich Euch liebe Experten.
MfG Esther
25.03.2014, 00:37
von
Esther M.
25.03.2014, 06:54
von
Ja
Zitiert von: Esther M.
Gehe ich der Annahme richtig, das das Sterbevierteljahr nur an Ehepartner ausbezahlt wird?
Ja. Das Sterbevierteljahr ist ein Vorschuss auf die zu erwartende Hinterbliebenenrente. Auf diese hat nur Anspruch, wer tatsächlich Witwer/Witwe ist. Dies liegt nur bei einer rechtsgültigen Ehe/eingetragenen Lebenspartnerschaft vor.