Hallo Forum,
ich habe gehört, daß eine Witwe noch 3 Monate nach dem Tod des Gatten die volle Rente erhält. So weit, so gut. Aber: Sie erhält die Brutto-Rente. Kann das sein?
Hallo Forum,
ich habe gehört, daß eine Witwe noch 3 Monate nach dem Tod des Gatten die volle Rente erhält. So weit, so gut. Aber: Sie erhält die Brutto-Rente. Kann das sein?
Geh davon aus, Ihr lieber Mann war in der gesetzlichen pflichtversichert .
Ist dies so, wurde automatisch hälftig Krankenversicherung und der volle
Beitrag Pflegeversicherung von der Bruttorente einbehalten.
Diese Praxis setzt sich auch für die drei Monate fort.
M fG.
Für die ersten 3 Monate nach dem Tod des Versicherten wird die Witwen-/Witwerrente in Höhe der bis dahin geleisteten Versichertenrente gezahlt.
Wenn der Verstorbene in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung nicht versicherungspflichtig war, da freiwillig oder privat krankenversichert, wird die Rente in Höhe der Bruttorente an die Witwe/den Witwer ausgezahlt.
War der Verstorbene hingegen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert, werden von der Bruttorente des Verstorbenen der Kranken- und Pflegeversicherungsanteil einbehalten und es wird die sog. Netto-Rente ausgezahlt.
Es kann daher also gut sein, dass eine Witwe die Bruttorente ausbezahlt bekommt.
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