Hallo Isolde,
von Tschacka und Agnes wurde schon viel richtiges zum Sterbevierteljahr ausgeführt.
In den ersten 3 Monaten entspricht die Höhe der Witwenrente der Versichertenrente des Verstorbenen. (Der Rentenartfaktor beträgt für diese Zeit 1,0.). Hat der Verstorbene bereits eine Rente bezogen, kann das Sterbevierteljahr als Vorschuss beantragt werden. Wird die Witwenrente durch Bescheid festgestellt, darf es nicht zu einer doppelten Zahlung für die ersten 3 Monate kommen. Deshalb wird im Witwenrentenbescheid das bereits geleistete Sterbevierteljahr "aufgerechnet".