Hallo Forum,
wir haben im Bekanntenkreis ein Todesfall. Daher die Diskussion: es wurde behauptet, daß das "Sterbevierteljahr" zwar ausgezahlt, später aber mit der Witwenrente wieder verrechnet wird. Stimmt das?
Hallo Isolde,
nein selbstverständlich nicht!
Das "Sterbevierteljahr" ist die Monatsrente des Verstorbenen weitergezahlt für die folgenden drei Monate nach dem Tod! und zwar in voller Höhe, also keine Reduzierung auf 60/55 % wie ab dem 4. Kalendermonat dann bei der Witwen/Witwerrente. Es wird auch nix verrechnet. Dieser Überbrückungszeitraum soll dem Hinterbliebenen helfen, die Zeit bis zum Rentebeginn der Hinterbliebenenrente zu überbrücken. In manchen Fällen für es leider ab dem 4. Monat zu einer Einkommensanrechnung und es verbleibt nur ein geringer manchmal sogar kein Rentenbetrag übrig. aber die ersten drei Monate bleibt alles unangetastet!
LG
Tschacka
Hallo Isolde,
der Beitrag von @Tschacka ist so nicht richtig.
Das sog. "Sterbevierteljahr" ist ein Vorschuß auf die zu erwartende Witwenrente. Selbstverständlich werden die als Vorschuß gezahlten Beträge bei der Bewilligung der Witwenrente verrechnet.
Agnes
Hallo Agnes,
ja, das stimmt schon aber eine Verrechnung findet nicht statt
"Eine Einkommensanrechnung bei Witwen- und Witwerrenten findet nicht statt, solange deren Rentenartfaktor 1,0 beträgt (§ 97 Abs. 1 S. 2 SGB 6); dennoch liegt während dieses Zeitraumes ein "Zusammentreffen" im Sinne des Gesetzes vor."
"Der Zeitraum für die Bestimmung des Sterbevierteljahres und damit der Anwendung des Rentenartfaktors 1,0 wird allein durch den Tod des versicherten Ehegatten, nicht jedoch durch den Rentenbeginn der Witwen- und Witwerrenten bestimmt. Wurde im Todesmonat noch keine Versichertenrente gezahlt und beginnt deshalb die Rente mit dem Todestag des verstorbenen Ehegatten (§ 99 Abs. 2 Satz 2 SGB 6), ist der Zeitraum, in dem die Witwen- und Witwerrente mit einem Rentenartfaktor 1,0 gezahlt wird, länger als drei Monate."
Ich wollte es halt so einfach wie möglich formulieren.
LG
Tschacka
also vielleicht ist es so einfacher...?
Witwenrentenvorschuss 1500.- € (drei mal 500.-€)
Bescheid kommt später...
Im Bescheid steht dann z.B.
Rentenbeginn 01.01.2009 mtl. 500.-€
ab 01.04.2009 mtl. 300.- € (60 %)
für die Zeit vom 01.01.09 - 31.03.2009 stehen zu 1500.- € bereits gezahlt 1500.- € Restbetrag = 0.- €
ab dem 01.04.2009 werden mtl. gezahlt 300.- €
Somit ist die "Verrechnung" erledigt. es gibt dann halt nix mehr "nachgezahlt", weil man diesen Vorschuß ja schon erhalten halt. Die eigentlich noch anstehende Einkommenanrechnung habe ich mal weggelassen!
LG
Tschacka
Hallo Tschacka,
Die Frage von Isolde war:
"es wurde behauptet, daß das "Sterbevierteljahr" zwar ausgezahlt, später aber mit der Witwenrente wieder verrechnet wird. Stimmt das?"
Diese Frage ist ganz klar mit "JA" zu beantworten.
Eine "Einkommensanrechnung" findet natürlich nicht im Sterbevierteljahr, sondern erst ab dem 4. Monat statt.
Agnes
ja so ist es einfacher und verständlicher!
Agnes
Also ich werde nicht ganz schlau aus Ihren Ausführungen. Tschacka schreibt: Witwenrentenvorschuß 3 x 500.- als Beispiel. Das ist doch keine Witwenrente, sondern die Weiterzahlung der Rente des Verstorbenen. Oder?
Hallo Isolde,
@Tschacka hat Sie - obwohl jetzt im Ergebnis klargestellt - etwas verwirrt.
Die Rente des Verstorbenen endet mit Ablauf des Sterbemonats.
Auf Antrag wird das sogenannte "Sterbevierteljahr" als Vorschuß gezahlt.
Es ist keine "Weiterzahlung" der Rente des Verstorbenen sondern wie gesagt ein Vorschuß.
Dieser Vorschuß wird bei Bewilligung der Witwenrente verrechnet; dies war ja Ihre eigentliche Frage.
Die Witwenrente wird in den ersten drei Monaten in Höhe der vollen Rente des Verstorbenen und danach in Höhe von 6/10 gezahlt. Ggf. findet eine Einkommensanrechnung - und hierauf hat @Tschacka seinen Beitrag abgestellt - ab dem 4. Monat statt.
Agnes
Hallo Agnes, hallo Isolde,
Asche auf mein Haupt!
Ich wollte Sie verwirren. Gebe zu, es war ein wenig umständlich formuliert. Agnes hat es ja jetzt korrekt und klar beschrieben. Danke.
Schönen Tag noch
Tschacka
Hallo Tschacka,
ich gehe mal davon aus, dass es in Ihrem Beitrag heißen sollte:
>>Ich wollte Sie n i ch t verwirren.<<
Gruß von
Agnes
ach du liebe Güte, heute ist mir glaub ich die Sonne zu sehr auf's Haupt geschienen.
Natürlich wollte ich Sie NICHT verwirren. Das ist aber auch.... ggrrrr, was ein so kleines Wort für Auswirkungen haben KANN.
Agnes, danke (schon wieder)!
Tschacka
Hallo Isolde,
von Tschacka und Agnes wurde schon viel richtiges zum Sterbevierteljahr ausgeführt.
In den ersten 3 Monaten entspricht die Höhe der Witwenrente der Versichertenrente des Verstorbenen. (Der Rentenartfaktor beträgt für diese Zeit 1,0.). Hat der Verstorbene bereits eine Rente bezogen, kann das Sterbevierteljahr als Vorschuss beantragt werden. Wird die Witwenrente durch Bescheid festgestellt, darf es nicht zu einer doppelten Zahlung für die ersten 3 Monate kommen. Deshalb wird im Witwenrentenbescheid das bereits geleistete Sterbevierteljahr "aufgerechnet".