mein Mann ist am 2. März 20 verstorben. Das Sterbevierteljahr/Vorschuss wurde auch sofort gezahlt. Heute war in der Post die Nachricht von der Post, dass die Witwenrente erstmalig für Juli 20 Ende Juli gezahlt wird. Nun meine Frage 3 Monate bedeutet doch Rente für März, April, Mai und für Juni müsste doch die Witwentente gezahlt werden. Habe ich einen Denkfehler. Mein Mann hat die Rente vorher zum Ende des Monats gezahlt bekommen. Liefben Dank Silvia
24.06.2020, 14:17
von
santander
Nach dem Tod des Ehepartners erhalten Sie dessen Rente drei Monate lang weiter, und zwar in voller Höhe. Danach bekommen Sie in der Regel entweder eine kleine oder große Witwenrente. Also 25 oder 55 Prozent der letzten Rente.
24.06.2020, 14:24
von
qwertz
Sofern ein Rentenbezieher verstorben ist, wir der Monat nicht anteilig gekürzt. Das Sterbevierteljahr beträgt dann die drei drauffolgenden Monate.
Wenn Ihr Mann im März verstorben ist, wurde der März als reguläre Versichertenrente gezahlt, und ab April beginnt die Witwenrente. Der Vorschuss zur Witwenrente umfasst dann die Monate April, Mai und Juni 2020. Dies sollte auch aus der Mitteilung über die Vorschusszahlung/Sterbevierteljahr ersichtlich sein.
24.06.2020, 14:25
Experten-Antwort
Hallo, wenn Ihr Mann am 02.03.2020 verstorben ist und Rentenbezieher war, wurde das Sterbevierteljahr( ggf. als Vorschuss ) vom 01.04.2020 bis zum 30.06.2020 gezahlt. Die Witwenrentenzahlung (nach Sterbevierteljahr) beginnt demzufolge im Monat Juli. Da die Rentenzahlung am Ende des Monats erfolgt, erfolgt die erste laufende Zahlung Ende Juli. Sollten Sie hier weiteren Klärungsbedarf haben, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Rentenversicherung. Freundliche Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
24.06.2020, 14:26
von
Mondkind
Hallo Silvia 67
für den Monat März 20 wurde noch die Versichertenrente gezahlt, für April - Juni 20 das Sterbevierteljahr, welches Sie nach Ihren Angaben schon bekommen haben. Somit ist die Mitteilung des Rentenservices der Post über die Aufnahme der laufenden Witwenrentenzahlung zu Ende Juli 2020 doch in Ordnung. Bei der Mitteilung des Rentenservices handelt es sich nicht um den Rentenbescheid.
24.06.2020, 14:29
Experten-Antwort
Hallo, der Antwort von Mondkind stimmen wir zu. Freundliche Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
24.06.2020, 22:15
von
W°lfgang
Zitiert von: santander
Nach dem Tod des Ehepartners erhalten Sie dessen Rente drei Monate lang weiter, und zwar in voller Höhe. Danach bekommen Sie in der Regel entweder eine kleine oder große Witwenrente. Also 25 oder 55 Prozent der letzten Rente.
'Quatsch', dass die Rente des Verstorben 3 Monate 'weiter gezahlt' wird! ...ist nur eine Vorschusszahlung von der Post aufgrund Antrag/letzter Rentenzahlung an den Verstorbenen, auch wenn es zunächst wie eine 'Weiterzahlung' auf dem Konto aussieht.
In Detail kann das ganz schön in die Hose gehen und sogar zur vollen Rückforderung der Vorschusszahlung führen, weil ein zahlbarer Witwenrentenanspruch - auch schon in den ersten 3 Monaten - gar nicht zustand. Sieht man/Witwe dann im 'richtigen' Rentenbescheid, der dann auch die Nachrechnung für den Vorschusszeitraum enthält.
Gruß w.
25.06.2020, 12:48
von
Valzuun
Ja, kann sein dass der Anspruch schon in den ersten drei Monaten nicht gegen ist / war. Ist aber die absolute Ausnahme: - in Zweifelsfällen wie nach ganz altem Recht mit gemeinsamer Erklärung wird ohnehin kein Vorschuss gezahlt - bleiben eigentlich nur Wiederheirat (dann aber mit zustehender Abfindung) oder eigenes Versterben in den ersten drei Monaten, ferner die Versorgungsehe (die nicht gegeben sein kann wenn die Ehe mindestens ein Jahr gedauert hat)
Gib es für Ihren letzten Post irgendein -wirklich praxisrelevantes- Beispiel?
25.06.2020, 13:53
von
Mitleser
Zitiert von: Valzuun
Ja, kann sein dass der Anspruch schon in den ersten drei Monaten nicht gegen ist / war. Ist aber die absolute Ausnahme: - in Zweifelsfällen wie nach ganz altem Recht mit gemeinsamer Erklärung wird ohnehin kein Vorschuss gezahlt - bleiben eigentlich nur Wiederheirat (dann aber mit zustehender Abfindung) oder eigenes Versterben in den ersten drei Monaten, ferner die Versorgungsehe (die nicht gegeben sein kann wenn die Ehe mindestens ein Jahr gedauert hat)
Gib es für Ihren letzten Post irgendein -wirklich praxisrelevantes- Beispiel?
Denkbar wäre so etwas beim Ableben eines frisch verheirateten Rentenempfängers, wenn die Ehe weniger als ein Jahr gedauert hat.
25.06.2020, 14:38
von
Schade
wie wäre es mit dem Tod eines Ehepartners bei einem Aussiedlerehepaar bei dem die Gesamtrente auf 25 EP beschränkt ist? Da kommt es relativ oft vor dass es lange Gesichter gibt wenn man/frau 3 Monate die "volle Rente" erwartet hat....
Und solche Paare gibt es einige und da stirbt auch hin und wieder der Mann oder die Frau.
:)
25.06.2020, 21:20
von
W°lfgang
Zitiert von: Schade
wie wäre es mit dem Tod eines Ehepartners bei einem Aussiedlerehepaar bei dem die Gesamtrente auf 25 EP beschränkt ist? Da kommt es relativ oft vor dass es lange Gesichter gibt wenn man/frau 3 Monate die "volle Rente" erwartet hat....
Und solche Paare gibt es einige und da stirbt auch hin und wieder der Mann oder die Frau.
:)
Ahhh ...ein Auskenner! :-))
Und diese Fallgestaltung kommt in 'Spätaussiedlerhochburgen' bei Zuzug erst ab 1996 doch öfter mal vor.
@Valzuun ...dürfte für einen Berater in B-Neukölln sicher keine hohe Priorität für zusätzliches Allgemeinwissen bei Hinterbliebenenrenten haben ;-)