Hallo Elly,
das Sterbevierteljahr dient als Vorschuss für eine zustehende Witwenrente. Verstirbt die Witwe im Sterbevierteljahr besteht ein Anspruch auf das Sterbevierteljahr nur bis zum Ende des Monats, in dem die Witwe verstorben ist. Darüber hinaus gezahlte Beträge werden zurückgefordert.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung