Wie wird das mit dem Sterbevierteljahr geregelt, wenn die Witwe z.B. 4 Wochen nach ihren zuvor verstorbenen Mann verstirbt? Das Sterbevierteljahr wird doch meistens vom Bestatter beantragt. Müssen dann die 2 Monate zurück gezahlt werden?
E. aus W.
20.02.2021, 10:13
von
KSC
Na klar muss das dann zurückgezahlt werden.....
20.02.2021, 13:18
von
Walther
Zitiert von: Elly
Guten Tag,
Wie wird das mit dem Sterbevierteljahr geregelt, wenn die Witwe z.B. 4 Wochen nach ihren zuvor verstorbenen Mann verstirbt? Das Sterbevierteljahr wird doch meistens vom Bestatter beantragt. Müssen dann die 2 Monate zurück gezahlt werden?
E. aus W.
Sollten die potentiellen Erben dieses ausschlagen, muß die RV selber schauen, wie sie das Geld von der Bank zurück erhält. Nehmen Sie das Erbe an, wendet man sich an Sie.
22.02.2021, 08:03
Experten-Antwort
Hallo Elly,
das Sterbevierteljahr dient als Vorschuss für eine zustehende Witwenrente. Verstirbt die Witwe im Sterbevierteljahr besteht ein Anspruch auf das Sterbevierteljahr nur bis zum Ende des Monats, in dem die Witwe verstorben ist. Darüber hinaus gezahlte Beträge werden zurückgefordert.
Viele Grüße, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung