Hallo,
Es geht um die Hinterbliebene Ehefrau meines Vater, der kürzlich gestorben ist. Ich habe sie mit zur zuständigen Rentenstelle begleitet zur Antragstellung auf Witwenrente. Der zuständige Bearbeiter hat gleich alles elektronisch ausgefüllt, sie wird die große Witwenrente erhalten.
Aber mich verwirrt immernoch seine Aussage, das sie "kein Anspruch hätte auf die volle Höhe der Versichertenrente" im Sterbevierteljahr als er fragte ob mein Vater schon Rente bezogen hatte und ich antwortete mit nein.
In der Broschüre "Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten" steht es aber völlig anders drin als es uns mitgeteilt wurde. Mein Vater hatte noch keine Rente bezogen und es würde demnach auch komplett zum erwähnten Bsp in der Broschüre passen die Situation.
Und es war auch nicht die Rede von der sog. Vorschusszahlung.
Hat die Aussage des zuständigen Bearbeiters irgendwelche Auswirkungen auf den Antrag selbst? Und wenn ich jetzt richtig informiert bin, würden doch diese "kompletten Beträge in voller Höhe" ab Antragsbewilligung rückwirkend zum Todestag für 3 Monate gezahlt werden und danach anteilig. Bitte korrigiert mich wenn irgendwo ein Denkfehler sitzt.
Vielen dank schon mal