Sterbevierteljahr

von
macy-jane

Hallo,

mein Mann ist verstorben und ich selbst habe ein relativ hohes Einkommen, daher werde ich keine Witwenrente erhalten. Da ich selbst berufstätig bin und mein Mann auch noch kein Rentner war (er war Vollzeitbeschäftigt) hat man mir gesagt, dass mir das Sterbevierteljahr nicht zusteht, sondern mein Einkommen sofort angerechnet wird. Ist das Richtig?

von
Jonas

Hallo macy-jane,

Sie haben Anspruch auf die Witwerrente.

Das Sterbevierteljahr geht in Ihrem Fall vom Todestag (z.B. 28.10.2014) bis zum Ablauf von drei Kalendermonaten (31.01.2015).

In dieser Zeit wirkt sich Ihr Einkommen nicht auf die Rente aus.

Ab dem 01.02.2015 wirkt sich dann die Einkommensanrechnung aus. Ob ggf. ein Anspruch bestheht, kann ohne weitere Angaben nicht gesagt werden.

Ob der verstorbene Rente bezogen hat oder nicht, ist dabei nicht relevant (nur unterschiedlicher Rentenbeginn).

MfG

Jonas

von
Batrix

Nein, das ist nicht richtig!

Im sog. Sterbevierteljahr wird KEINE Einkommensanrechnung durchgeführt. Deshalb auf jeden Fall einen Antrag auf Witwenrente stellen, damit die Rente bis zum Ablauf des dritten Kalendermonats nach Versterben Ihres Mannes ausgezahlt werden kann.

von
senf-dazu

Meines Erachtens wäre der einzige Grund, keine Witwenrente zu erhalten, der, dass die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt ist, Ihr verstorbener Mann also keine 60 Kalendermonate an Beitragszeiten hätte.
Stellen Sie auf jeden Fall den Rentenantrag, auch wenn wahrscheinlich ab dem vierten Monat die Anrechung des Einkommens zuschlägt ...

von
macy-jane

Mein Mann hat ca. 20 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt.

Ganz lieben Dank für die vielen Antworten, dann weiß ich, dass mir zumindest 3 Monate eine Witwenrente zusteht.

von
Eumel

Ich finde es unverschämt, dass man Ihnen so eine falsche Info gegeben hat. Denjenigen sollte man mal darüber aufklären, dass man keine Aussagen treffen sollte, wenn man von der Sache keine Ahnung hat!

Und bei 20 Jahren Einzahlung in die Rentenkasse besteht definitiv ein Anspruch auf das Sterbevierteljahr !

von
Schießl Konrad abgekürzt Schiko..

Ihre Reaktion ist vollkommen unverständlich.
Alle, die geschrieben haben nannten doch
positiv, für das Sterbeviertel Jahr hat das eigene
Einkommen keine Auswirkung.

Geben Sie doch Ihre Ansicht hier zum Besten,bin
gespannt wie Sie darauf jetzt argumentieren?

MfG.

von
Gigi

Zitiert von: Eumel

Ich finde es unverschämt, dass man Ihnen so eine falsche Info gegeben hat. Denjenigen sollte man mal darüber aufklären, dass man keine Aussagen treffen sollte, wenn man von der Sache keine Ahnung hat!

Und bei 20 Jahren Einzahlung in die Rentenkasse besteht definitiv ein Anspruch auf das Sterbevierteljahr !


Was bitte schön war denn falsch?
Gigi

von
Wisser

Zitiert von: Gigi

Zitiert von: Eumel

Ich finde es unverschämt, dass man Ihnen so eine falsche Info gegeben hat. Denjenigen sollte man mal darüber aufklären, dass man keine Aussagen treffen sollte, wenn man von der Sache keine Ahnung hat!

Und bei 20 Jahren Einzahlung in die Rentenkasse besteht definitiv ein Anspruch auf das Sterbevierteljahr !


Was bitte schön war denn falsch?
Gigi

Der meint dich doch gar nicht mit seinem Kommentar. Kannst nicht lesen ?

von
Gigi

Zitiert von: Wisser

Zitiert von: Gigi

Zitiert von: Eumel

Ich finde es unverschämt, dass man Ihnen so eine falsche Info gegeben hat. Denjenigen sollte man mal darüber aufklären, dass man keine Aussagen treffen sollte, wenn man von der Sache keine Ahnung hat!

Und bei 20 Jahren Einzahlung in die Rentenkasse besteht definitiv ein Anspruch auf das Sterbevierteljahr !


Was bitte schön war denn falsch?
Gigi

Der meint dich doch gar nicht mit seinem Kommentar. Kannst nicht lesen ?


Doch ich kann lesen. @Eumel behauptet aber die Infos (aller User) treffen nicht zu.
Gigi

von
Cassandra

Herrje....sind denn hier (fast) alle blind ?

Lesen Sie (Gigi, Eumel) den ersten Beitrag von macy-jane....darauf bezieht sich die Aussage.

von
-

Hallo macy-jane,

bitten stellen Sie einen Antrag auf Hinterbliebenenrente.
Die Einkommensanrechnung richtet sich nach § 97 SGB VI. Es ist ausdrücklich geregelt, dass während des Sterbevierteljahrs, also bis zum Ende des 3. Kalendermonats nach Ablauf des Monats, in dem der Ehegatte verstorben ist, eine Einkommensanrechnung nicht durchzuführen ist.

Bei Fragen oder Hilfe beim Ausfüllen des Formulars können Sie sich gern an eine Beratungsstelle der DRV wenden.
Dort ist man Ihnen gern behilflich und kann Ihnen ggf. auch sagen, ob Sie nach Ablauf des Sterbevierteljahres, ggf. mit Anrechnung einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente haben.

von
macy-jane

Zitiert von: Schießl Konrad abgekürzt Schiko..

Ihre Reaktion ist vollkommen unverständlich.
Alle, die geschrieben haben nannten doch
positiv, für das Sterbeviertel Jahr hat das eigene
Einkommen keine Auswirkung.

Geben Sie doch Ihre Ansicht hier zum Besten,bin
gespannt wie Sie darauf jetzt argumentieren?

MfG.

Entschuldigung aber ich verstehe Sie leider nicht, welche meiner Reaktion ist unverständlich?

von
Cassandra

.....ich kreische mich gleich weg....wo ist GroKo und rettet uns ?

von
macy-jane

Zitiert von: Cassandra

.....ich kreische mich gleich weg....wo ist GroKo und rettet uns ?

Liebe Cassandra,

es ist schön, wenn Ihnen zum Lachen zu Mute ist, mir ist es das im Moment leider nicht und es tut mir leid, dass ich nicht erkennen kann auf welche Aussage sich das Posting von Konrad bezieht.

von
Cassandra

@macy-jane: nehmen Sie es bitte nicht persönlich, aber es ist wirklich Slapstick hier.
Nehmen Sie den Experten beim wort und gut ist.

von
MitLeser

Zitiert von: macy-jane

Zitiert von: Cassandra

.....ich kreische mich gleich weg....wo ist GroKo und rettet uns ?

Liebe Cassandra,

es ist schön, wenn Ihnen zum Lachen zu Mute ist, mir ist es das im Moment leider nicht und es tut mir leid, dass ich nicht erkennen kann auf welche Aussage sich das Posting von Konrad bezieht.

@ Eumel ist der falsche Prediger.

von
Kai-Uwe

Eumel ist kein falscher Prediger.
Seine/ihre Aussage bezieht sich auf die Person X, die unserer macy-jane mitgeteilt hat, dass ihr das Sterbevierteljahr nicht zusteht.

Zitat aus dem Eingangsposting:
"...hat man mir gesagt, dass mir das Sterbevierteljahr nicht zusteht..."

DARAUF bezieht sich die Aussage von Eumel. Tarurig, dass hier nicht mehr selbst mitgedacht wird von den (meisten) restlichen Kommentatoren..

von
Herr Oberlehrer

Zitiert von: Gigi

Zitiert von: Wisser

Zitiert von: Gigi

Zitiert von: Eumel

Ich finde es unverschämt, dass man Ihnen so eine falsche Info gegeben hat. Denjenigen sollte man mal darüber aufklären, dass man keine Aussagen treffen sollte, wenn man von der Sache keine Ahnung hat!

Und bei 20 Jahren Einzahlung in die Rentenkasse besteht definitiv ein Anspruch auf das Sterbevierteljahr !


Was bitte schön war denn falsch?
Gigi

Der meint dich doch gar nicht mit seinem Kommentar. Kannst nicht lesen ?


Doch ich kann lesen. @Eumel behauptet aber die Infos (aller User) treffen nicht zu.
Gigi

Auch an Sie meine Empfehlung :
Holen Sie den Hauptschulabschluss nach - wenn Sie es schaffen ! Drücke ihnen auf jeden Fall die Daumen !

von
-

Ohne das weiter auswerten zu müssen denke ich, dass macy-jane ihre Frage beantwortet bekommen hat und weiß was Sie tun bzw. wo Sie sich hinwenden kann.

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