Es kommt darauf an, ob Ihr verstorbener Mann in der Krankenversicherung pflichtversichert oder privat versichert war. Wurden von seiner Rente Krankenkassenbeiträge einbehalten, zahlt die Niederlassung Rentenservice das Sterbevierteljahr (sofern rechtzeitig beantragt) netto aus, war er privat versichert brutto. Wenn Sie privat versichert sind, wird bei der Bescheidserteilung durch den Rentenversicherungsträger die Differenz zum brutto nachgezahlt, falls das Sterbevierteljahr netto ausgezahlt wurde.