Guten Tag, nach einem Sterbefall eines französichen Mitarbeiter mit Beschäftigung in Deutschland gibt es wohl Unklarheiten wegen dem sogenannten Sterbevierteljahr. Lt. telefonischer Aussage (wurde mir mitgeteilt) der DRV würde es für Witwen die im Ausland leben kein Sterbevierteljahr geben. Kann dies nach den gesetzlichen Vorgaben nicht nachvollziehen. Gibt es hierzu eine Rechtsgrundlage oder ist diese Aussage falsch ?
Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung.