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Experten-Antwort

Sterbevierteljahr und Witwenrente

von Schneewittchen11.10.2011 | 21:21
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrtes Expertenteam, mein Schwiegervater ist am 01.09.2011 verstorben. Der Antrag auf die Vorschusszahlung wurde vom Beerdigungsinstitut übernommen. Nun haben wir inzwischen Mitte Oktober und es ist noch keine Zahlung erfolgt. Ich muss dazu sagen, mein Schwiegervater ist bei der Knappschaft Bahn/See Rentenbezieher gewesen und man hatte mir am Telefon mitgeteilt, dass diese Vorschusszahlung in Bearbeitung wäre und wir Ende nächster Woche mit der 1 Rate von 3 en rechnen könnten. Ist das so korrekt?? Hinzu kommt, dass wir die Witwenrente auch beantragt haben, hierzu wurde mir migeteilt, dass die Berechnung und Auszahlung erst erfolgt, wenn diese 3 Monate um sind??? Können Sie mir bitte mitteilen, ob ich hier richtig informiert wurde und was meiner Schwiegermutter tatsächlich, an voller Rente meines verstorbenen Schwiegervaters, zusteht. Dazu sagen möchte ich noch, dass meine Sch'Mama nur eine Minirente bezieht und eigentlich auf eine Grundsicherung angewiesen wäre, die aber vorerst nicht gezahlt und berechnet werden kann, solange die Knappschaft sich nicht rührt. Über eine schnelle Info bedanke ich mich. mfg.Schneewittchen

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.10.2011 | 07:27

2 Antworten

Sozialröchler?am 11.10.2011 | 23:53
In den ersten 3 Monaten wird die volle Versichertenrente gezahlt. Leider lässt sich aus Ihren bisherigen Angaben nicht ermitteln, welche Höhe die Hinterbliebenenrente haben wird. Das können Sie aber telefonisch bei der DRV K-B-S erfragen. Dort wird man Ihnen sicherlich auch Auskunft geben, wann Sie mit einer Zahlung rechnen können. Der vorrangig verpflichtete Leistungsträger hat derweil sehr wohl eine Leistung zu erbringen, wenn derzeit kein Einkommen vorhanden ist. Die Leistung kann beim Rentenversicherungsträger anschließend in Form eines Erstattungsanspruchs zurückerlangt werden. Lassen Sie sich dort notfalls nicht abweisen und bestehen Sie auf Erbringung der zustehenden Zahlung.
Skatrentneram 12.10.2011 | 06:57
Hallo Schneewittchen, hat ihr Schwiegervater mal mindestens einen Beitrag zur Knappschaft gezahlt ? Denn dann ist die Knappschaft zuständig und diese zahlt das Sterbevierteljahr nicht im Voraus sondern für 3 Monate nach dem Tod des Schwiegervaters die volle Rente mtl. weiter. Also für die Monate Oktober, November und Dezember. Danach hat Ihre Schwiegermutter wahrscheinlich Anspruch auf die Witwenrente in Höhe von 60 % der Rente des Schwiegervaters, allerdings wird evtl. die Rente um eigenes Einkommen gekürzt. Sie schreiben aber das Sch`mama nur eine Minirente hat, dann werden die 60 % wohl zur Auszahlung kommen.
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