Sterbevierteljahr/Vorschusszahlung

von
Bestatter

Sehr geehrte Damen und Herren Experten,
wenn das sog. Sterbevierteljahr von uns Bestattern nicht rechtzeitig beantragt wird (innerh. von 30 Tagen), verfällt dann der Anspruch auf die Vorschusszahlung ? Wie würde die Hinterbliebenenrente dann ausgezahlt werden ?
Vielen Dank für Ihr Bemühungen

von
Schade

Wird das Sterbevierteljahr nicht als "Voschuß" beantragt, wird darüber zusammen mit dem Witwenrentenantrag entschieden, d.h. der gleiche Betrag wird dann als Nachzahlung an die Witwe überwiesen.

Experten-Antwort

Nein. Das Sterbevierteljahr wird dann aufgrund des Witwen-/Witwerrentenantrages direkt von der Deutschen Rentenversicherung mit dem Witwen-/Witwerrentenbescheid (in Form einer Einmalzahlung) ausgezahlt. Der Witwen-/Witwerrentenantrag muss innerhalb von einem Jahr nach dem Tod gestellt werden.

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