Sehr geehrte Damen und Herren Experten, wenn das sog. Sterbevierteljahr von uns Bestattern nicht rechtzeitig beantragt wird (innerh. von 30 Tagen), verfällt dann der Anspruch auf die Vorschusszahlung ? Wie würde die Hinterbliebenenrente dann ausgezahlt werden ? Vielen Dank für Ihr Bemühungen
24.10.2012, 08:21
von
Schade
Wird das Sterbevierteljahr nicht als "Voschuß" beantragt, wird darüber zusammen mit dem Witwenrentenantrag entschieden, d.h. der gleiche Betrag wird dann als Nachzahlung an die Witwe überwiesen.
24.10.2012, 09:32
Experten-Antwort
Nein. Das Sterbevierteljahr wird dann aufgrund des Witwen-/Witwerrentenantrages direkt von der Deutschen Rentenversicherung mit dem Witwen-/Witwerrentenbescheid (in Form einer Einmalzahlung) ausgezahlt. Der Witwen-/Witwerrentenantrag muss innerhalb von einem Jahr nach dem Tod gestellt werden.