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Steuer

von Helmut24.10.2008 | 14:14
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Bin Jahrg.48 und kann mit 60 Jahren in Rente gehen (vertrauensschutz) Wovon ist die besteuerung der Rente abhängig ? von Antragstellung ? Von Rentenbeginn ? wie hoch ist der Freibetrag ?

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3 Antworten

Schiko.am 24.10.2008 | 17:37
Dies ist also noch in diesem jahr. Von ihrer gesetzlichen bruttorente werden für das jahr 2008 56% zur versteuerung herangezogen,. Ab nächstes jahr wird der freibetrag von 44 % lebenslang festgeschrieben. Dies heißt im klartext bei künftigen rentenerhöhungen wird der erhöhungsbetrag betrag bereits mit 100% steuerpflichtig, wie dies ja auch in 2040 für die gesamte rente gilt. Grundsätzlich gelten 7.664 / 15.328 led./vh. steuerfrei als sogenanntes existenzminimum. Anders ausgedrückt, übersteigt das zu versteuernde einkommen die genannten beträge fällt überhaupt erst steuer an. Wie aber kann man das zu versteuernde einkommen errechnen ? Angenommen 1300 bruttorente x 12 15.600 hiervon 56% sind 8.736 zunächst steuerpflichtig.Dieser betrag kann sich vermindern. 1.583 10,15% für kranken/pflegeversicherung 0.36 pauschale Sonderausgaben 0.102 werbungskosten rente 7.015 tatsächlich zu versteuerndes einkommen, keine steuer, da der betrag 7.664 nicht übersteigt. Absetzbare beträge können auch noch beitrag zu haft-und lebens- versicherung, behinderten pauschbetrag, haushaltshilfe etc. sein. Wesentlich günstiger aber ist versteuerung einer zusatzrente, mit 60 jahren die ertragsanteilbesteuerung mit nur 22 %, bis 2004 waren es 32 %. Nachteil aber, für eine solche rente muß der rentner den vollen beitrag für kranken/pflegeversicherung, ab 1.1.09 mit 17,45 % aufbringen. Mit freundlichen Grüßen.
Helmutam 25.10.2008 | 12:11
Es läuft noch eine Klage wegen Schwerbeh. Es wäre aber günstiger die Rente noch in diesem Jahr zu beanteagen ?
Schiko.am 25.10.2008 | 14:18
Das kommt darauf an, sind sie noch aktiv tätig wirkt sich jeder weitere monatsbeitrag ein kleinwenig auf die rente aus. Anderseits, bei rentenbeginn ab 1.1.09 sind 58% steuer- pflichtig. MfG.
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