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Steuer auf Rente?

von Karin28.04.2010 | 19:42
1126 Ansichten
4 Antworten

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Eine Frage für meine Mutter. Sie wohnt bei uns mit im eigenen Haus. 84 J. alt, 90 % behindert, Hat Witwenrente, und Betriebsrente vom Vater, und eigene Rente und kl. Betriebsrente. Ab wieviel Netto-Rente muß sie Steuer bezahlen? Danke für Antwort, bitte nicht falsches Forum. Sie hat sonst keine Einnahmen.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Den bisherigen Aussagen von Wolfgang und Renten-Fachmann kann ich nur zustimmen.

Es ist wirklich, aus den schon genannten Gründen, nicht möglich hier die gewünschte Auskunft zu geben.

Das Bundesministerium hat als Faustformel mal herausgegeben, dass man rund 1.400,- EURO Rente erhalten muss, bevor man überhaupt Steuer zahlen muss. Dies aber bitte nur als ganz groben An-haltspunkt ansehen!

3 Antworten

Wolfgangam 28.04.2010 | 19:59
Hallo Karin, > Ab wieviel Netto-Rente muß sie Steuer bezahlen? Diese Frage kann hier wirklich niemand beantworten. Möglich, dass die steuerpflichtigen Rentenbeträge festgestellt werden können und am so genannten Existenzminimum (rd. 8000 in diesem Jahr) gemessen werden können - für betriebliche Altersversorgungen gibt es (je nach Beitragsbeteiligung, aus steuerfreiem/steuerpflichtigem Einkommen) diverse Besteuerungen - das kann nur ein Fachmann feststellen, der die Ausbildung UND Zulassung dafür hat. Warum gehen Sie/Ihre Mutter nicht einfach zum Finanzamt, füllen die Einkommensteuererklärung aus (incl. Anlage R = Rentner) ? Die Finanzbehörden erhalten sowieso Mitteilungen über (auch) sämtliche Alterseinkünfte ...wollen Sie/Ihre Mutter warten, bis ein Finanzbeamter über die Einkünfte drüber schaut 'Hoppla, nette Einkünfte - keine Steuererklärung vorhanden ? - na dann Nachzahlung, Verzinsung, Säumniszuschläge." Das können Sie/Ihre Mutter auch einfacher haben ... Gruß w.
Renten-Fachmannam 28.04.2010 | 20:09
Diese Frage kann hier nicht absolut beantwortet werden besonders beim Bezug von vier Einzelrenten, da alle steuerpflichtigen Einnahmen, zustehende Freibeträge sowie weitere Faktoren eine Rolle spielen. Ihre Mutter muss eine Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt einreichen. Erst mit dem Einkommenssteuerbescheid besteht Gewissheit.
Dickieam 29.04.2010 | 09:25
Aber wirklich nur als ganz groben Anhaltspunkt, weil Sie nichts über die Höhe der Renten schreiben und man "im eigenen Haus" auch so verstehen kann, dass es ganz oder teilweise ihr gehört.
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