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Experten-Antwort

Steuer auf Rente?

von Karl M.05.09.2014 | 19:30
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16 Antworten

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Hallo, ich habe vorgestern den Beitrag von Conny Schießl gelesen. Es wurde geschrieben von Steuern auf VBL. Zu meinem Fall, gehe in 2016 nach über 48 Beitragsj. in Rente, Steuerkl. 3. Meine Rente dann in etwa 1400 Brutto, u ca.400 Brutto VBL, wieviel bleibt da Netto, das ist doch keine Rente die auch noch versteuert werden muß? Meine Frau arbeitet noch 8 J. Steuerkl. 5 1100 Brutto. Mein Steuerberater sagte damals, wenn ich in Rente bin, kann meine Frau in Steuerkl.3 und wir haben mehr Netto, oder gibt es dabei einen Haken? Danke, sollte jemand darauf antworten können.

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

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15 Antworten

Max Kumpfeam 05.09.2014 | 21:37
Steuern werden sie wohl nicht zahlen müssen, da für die VBL-Betriebsrente wohl nur der Ertragsanteil zu besteuern ist. Allerdings werden sie auf die VBL-Rente als gesetzlich Krankenversicherter ca. 18 % Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen. Ich schätze mal von der Altersrente bleiben ca. 1.250 Euro netto übrig plus 320 Euro netto VBL-Rente also insges. 1.570 Euro netto.
Maier IIam 05.09.2014 | 19:52
STEPPENWOLFam 05.09.2014 | 20:58
Der Steuerberater bzw. ein Lohnsteuerhilfeverein hilft Ihnen zu wenig Geld weiter wenn Sie mit der Tabelle von Maier II nicht klarkommen------und Steuerkurs hier im Forum macht wohl keinen Sinn----außerdem haben Sie noch ander Einkommen z.b. Mieteinkünfte oder Einnahmen aus Kapitaleinkünften.......? Deshalb lässt sich im allgemeinen keine pauschale Auskunft zu erstellen!
Karl M.am 05.09.2014 | 20:05
Ich habe nur 9 Jahre Volksschule, sowas gibt es auch noch.
Schilas Mamaam 05.09.2014 | 20:49
Dann wäre wohl ein PC-Kurs angebracht , damit es mit dem Internet besser klappt. Siehe selbst ist der Mann !
Karl M.am 05.09.2014 | 21:42
Danke Ihnen für Auskunft, zusätzliche Einkünfte haben wir keine.
Karl M.am 06.09.2014 | 09:13
GroKo, Du schreibst hier morgens um 6 Uhr, schlaf doch einfach weiter. Es ist Wochenende, manche haben ja immer Wochenende.
GroKoam 06.09.2014 | 06:17
Und die 9 Jahre bis zur 3ten Klasse?
Schießl Konradam 06.09.2014 | 21:06
Wenn ich schon zitiert werde, möchte ich gerne weiter helfen. Natürlich, für sich Alleine betrachtet ist die Rente ohne Steueranfall. Aber, Eheleute wer- den gemeinsam veranlagt, zum Arbeitsverdienst kommen auch die steuer- pflichtigen Beträge von Renten hinzu. Der Vorteil dabei, für den Arbeitsverdienst gilt die Steuerklasse III, da ja Rente während des Zahljahres keine Steuerbescheinigung-früher Steuerkarte- benötigen. Will nun versuchen, anstelle eines Abend Ge- betes Ihnen brauchbare Zahlen zu liefern, aber vorsichtig. der Groß-Kotzige meint ich wäre schon verwirrt. Der monatliche Verdienst der Frau ergibt im Jahr Brutto ( 1100 x 12 ) 13200 Euro. Die spätere Rente mit 1400 mtl.angenommen 16.800 im Jahr 2016 und mit 72% Anteil steuerpflichtig. Steuerlich günstig, mit 65 Jahren Renten- beginn nur als Etragsanteil 18%.für 4800 Jahresbetrag, dies ergibt insgesamt: 13200 a ) Bruttogehalt 12096 b) 72% aus 16800 Rente steuerpflichtig 00864 c) 18 % Ertrags Anteil Besteuerung --------- 26160 zunächst steuerpflichtig , minus 02669 20,22 % Soz.Vers für 13200 AL. 01000 Pendler Pauschale 01722 10,25% Abzüge Kr./PflV. Rente 16800 00842 17,55 % Kr./PflV. VBL-Rente 00072 Pauschbetrag Sonderausgaben 00102 Werbungskosten Pauschale Rente ------- 19753 zVEinkommen und 470 Steuer ,kein Soli. MfG.
Karl M.am 06.09.2014 | 21:52
Danke Ihnen Schiko, aber haben wir nicht in den Jahren die meine Frau noch arbeitet mehr Netto? wenn ich Rentner bin, und sie von Steuerkl. 5 in 3 wechseln kann. Jemand sagte mir sie hätte bei diesem Lohn fast keine Lohnsteuer mehr.
Schießl Konradam 07.09.2014 | 07:49
Aber ja, natürlich sind es bei III mtl. mehr Netto. Auch jetzt gilt ja schon, durch die Steuererklärung wird die hohe Steuer durch die Klasse V, durch die Splittingtabelle reduziert. Meine Ausrechnung ist ja bereits eine Gesamtschau für den Steuerbescheid zum 31.12.2016 nach derzeitigen Prozentsätzen. Steuer bei 1100 klasse V derzeit ca.118 plus Soli, nach Klasse III kein Steuerabzug mehr für den Arbeitsverdienst. MfG.
STEPPENWOLFam 07.09.2014 | 07:24
Sicher zahlt Sie weniger Lohnsteuer aber Sie werden nach wie vor gemeinsam veranlagt! Gehen Sie zu einem Lohnsteuerhilfeverein das kostet weniger als ein Steuerberatet zumal Sie ja scheinbar nie bisher Ihre Steuererklärung selber gemacht haben! Dort zahlen Sie einen Jahesbeitrag und das war es dann auch schon ....!
Schießl Konradam 07.09.2014 | 08:59
Zitat von Max Kumpfe anzeigenausblenden
Gut geschätzt, nämlich: 1400 Bruttorente minus 10,25 Abzüge = 1256,50 . 400 Bruttorente minus 17,55% dto. = 329,80. Die Steuer heraus zu rechnen, die ja erst beim Jahres- ausgleich fällig wird, betrachte ich als brotlose Kunst. MfG.
Karl M.am 07.09.2014 | 10:42
Danke nochmal, Schönes Wochenende noch
GroKoam 07.09.2014 | 11:26
Steuern werden sie wohl nicht zahlen müssen, da für die VBL-Betriebsrente wohl nur der Ertragsanteil zu besteuern ist. Allerdings werden sie auf die VBL-Rente als gesetzlich Krankenversicherter ca. 18 % Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen. Ich schätze mal von der Altersrente bleiben ca. 1.250 Euro netto übrig plus 320 Euro netto VBL-Rente also insges. 1.570 Euro netto.
Gut geschätzt, nämlich: 1400 Bruttorente minus 10,25 Abzüge = 1256,50 . 400 Bruttorente minus 17,55% dto. = 329,80. Die Steuer heraus zu rechnen, die ja erst beim Jahres- ausgleich fällig wird, betrachte ich als brotlose Kunst. MfG.
"brotlose Kunst" Das ist doch Deine Profession, Konny
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