Hallo,
a)
Ist es richtig, dass bei einer Teil-Erwerbsunfähigkeitsrente
auch der „Rentenfreibetrag“ Anwendung findet.
Heißt bei Renteneintritt 2018 dann Freibetrag 24% und Besteuerung 76%?
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/01_Rente/04_in_der_rente/01_rentenbesteuerung/00_01_rentenbesteuerung_wie_besteuert_wird_node.html
b)
Wann wird der Arbeitgeber von der Dt. Rentenversicherung informiert, dass ich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt habe?
Meinerseits würde ich den Arbeitgeber erst mit den Bescheid der Rentenversicherung informieren.
Hintergrund:
Die Erwerbsunfähigkeitsrenten sind ja i.d.R. anfänglich befristet. Wenn ich aus dem Bescheid der Rentenversicherung das Befristungsdatum wüsste, könnte ich ja als Schwerbehinderter eine befristete Teilzeittätigkeit beim Arbeitgeber beantragen 8die solange läuft wie die befristete Teil-Rente).
Sonst sehe ich Probleme, wenn die Befristung der Rente abläuft und ich wieder Vollzeit arbeiten muss/kann/möchte (warum auch immer, weiß man ja nicht, was z.-B. in 2-3 Jahren in der Medizin alles möglich ist.
Vielen Dank vorab