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Steuer und Krankenkasse

von Peter17.04.2007 | 22:06
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich bin neu hier im Forum und kompletter Laie. Ich habe zwei Fragen. Die erste betrifft die Besteuerung der Rente. Meine Frau und ich bekommen mit 65 jeder drei Renten (staatl., betriebl. und privat). Sie dürften sich in summa auf rund 6.200 Euro belaufen. Das klingt zunächst gut. Aber wir wissen nicht, wieviel davon wird besteuert? Wie hoch ist der Freibetrag heute? Und wie hoch dürfte er mutmaßlich im Jahr 2015/16 liegen, wenn wir in Rente gehen. Zweite Frage: Die Neuregelung besagt, dass man auf jede einzelne Rente Krankenkassenbeiträge zahlen muss. Wir sind beide gesetzlich freiwillig versichert. Frage: Wird tatsächlich auf jede Rente der Satz von 14 Prozent oder so fällig? Oder gibt es eine Sättigungsgrenze? Ich wäre für eine gern auch ausführlicherere Antwort dankbar, denn die Fareg, die sich uns stellt, lautet schlicht: Wieviel bleibt uns im Alter netto übrig ? Vielen Dank, Peter

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sehr geehrter Peter,

zur Frage der Besteuerung der Renten muss unterschieden werden, um welche Leistung es sich handelt:

1) Die Besteuerung der gesetzlichen Rente wird stufenweise auf die nachgelagerte Besteuerung umgestellt. Das bedeutet, dass der steuerpflichtige Anteil der Rente davon abhängig ist, in welchem Jahr die Rente beginnt. Bei Rentenbeginn im Jahr 2015 sind 70 % der Rente steuerpflichtig, bei Rentenbeginn im Jahr 2016 schon 72 %. Zu beachten ist, dass der steuerfreie Teil der Rente festgeschrieben wird. Das führt dazu, dass spätere Rentenerhöhungen voll steuerpflichtig sind.

2) Zur Besteuerung der betrieblichen Rente kann hier keine Aussage getroffen werden, da diese von verschiedenen Faktoren abhängig ist (Renten- oder Kapitalauszahlung, Beiträge wurden gefördert oder nicht usw.). Bitte informieren Sie sich über die Besteuerung dieser Leistung beim Träger Ihrer betrieblichen Altersvorsorge.

3) Private Rentenleistungen werden mit dem Ertragsanteil besteuert. Dieser ist davon abhängig, wie alt Sie sind, wenn die Rentenleistung beginnt. Wenn die Rente mit 65 Jahren beginnt, sind 18 % der Leistung steuerpflichtig.

Zur Frage der Krankenversicherung:

Beiträge sind auch von freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Personen zu entrichten, allerdings nur für die gesetzliche Rente (zur Krankenversicherung nur der halbe Beitrag, weil der Rentenversicherungsträger die andere Hälfte trägt) und die betriebliche Rente (hier ist der volle Beitragssatz alleine zu tragen). Private Rentenversicherung sind - nach heutigem Recht - nicht beitragspflichtig zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Die Höhe des Beitrags ist abhängig von der Krankenkasse (auch ist ein Zusatzbeitrag von zur Zeit 0,9 % zu zahlen), außerdem ist ein Beitrag von 1,7 % zur Pflegeversicherung zu entrichten. Dieser erhöht sich um 0,25 % wenn Sie kein Kind haben.

Eine Deckelung findet nur statt, wenn die Bezüge über der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung liegen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Schiko,

leider ist mir nicht ganz klar, was eigentlich Ihre Frage ist. Aber nochmal zur Verdeutlichung:

Jede betriebliche Altersvorsorge führt - unabhängig davon, ob Sie oder Ihr Arbeitgeber die Beiträge hierzu getragen haben - später in der Auszahlungsphase zum Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen. Dies ist nur nicht so für privat krankenversicherte Personen.

Eine private Absicherung - also nicht über den Arbeitgeber - führt nicht zur Krankenversicherungspflicht.

MfG

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Von privaten Renten- bzw. Lebensversicherungen (Altersvorsorge) sind jedoch - nach heutigem Recht - keine Beiträge zur Kranken- und Pflegekasse zu entrichten. In der ursprünglichen Anfrage ging es um eine private Rentenversicherung!

4 Antworten

Schiko.am 18.04.2007 | 14:06
Dies verstehe ich nicht ganz. Für meine zusatzrente- auch als privat- rente anzusehen- zahle ich den vollen kranken/pflege versicherungs- beitrag von 16,40 % monatlich. Da beginn mit 63 jahren , die versteuerung mit 20% ertragsanteil. MfG.
Kurtam 19.04.2007 | 10:06
Freiwillig Versicherte müssen auch von Zinseinkünften und Mieten KK-Beiträge zahlen
Schiko.am 19.04.2007 | 09:59
So las ich es: Zur Frage der Krankenversicherung: Gesetzliche rentenver- sicherung-überein- stimmung. Betriebliche Rentenver- sicherung-überein- stimmung. Private rentenver- sicherung sind-nach heu- tigem Recht-nicht bei- tragspflichtig zur Kranken -und Pflegeversicherung. Keine übereinstimmung. In allen drei fällen geht es um den beitrag bei der monatlichen rente bis zu 3.562,50 beitragsbemessung, dies meinte ich. MfG.
Schiko.am 20.04.2007 | 20:26
Obwohl ja ihre angaben mehr als mager sind ver- suche ich ein einigermaßen fettes ergebnis aus- zurechnen. Nicht ganz leicht auch deshalb, weil steuerlich und auch für den krankenkassenbeitrag unterschied- liche prozente anzurechnen sind. Nehme mal folgende einzelbeträge an: a) 3.000 monatlich, jährlich 36.000 gesetzliche rente. b) 1.400 monatlich, jährlich 16.800 private rente c) 1.800 monatlich,jährlich 21.600 betriebsrente Als beginn 2008 mit 65 jahren angenommen STEUER: a) 20.160 56% aus 36.000 b) 03.024 18% sogar ermässigte ertragsanteil- besteuerung. c) 14.736 vollbesteuerung betriebsrente wie bei pensionen mit minus 2 x 3432 vers.freibetrag 37.920 zunächst steuerpflichtig, minus absetzbar 10.138 höchstmöglicher betrag für vorsorgeaufwe. 408 insgesamt 4 x a/ 102 werbungskosten rente 72 pauschbetrag sonderausgaben, kann höher sein. ---------------- 27.302 tatsächlich zu versteuerndes einkommen mit 2.415 jahressteuer plus soli. KRANKEN/PFLEGEVERSICHERUBG: Vom rentner aufzubringen, bei 14,50% DAK-beitrag plus 0,90 % sonderbeitrag zuzüglich 1,70 pflegeversicherung. 36.000 zu 8,15% 2.934 euro 38.400 zu 15,40 % 5.914 euro sowie auf den gesamtbetrag 74.400 zu 1,70 % 1.264 euro pflegeversicherung. Nach abzug der beträge 10.112 kranken/pflegeversicherung 2.415 steuer und 132,83 soli verbleibt ein jahresnetto von immerhin €. 61.740,17 . Hellseher sind hier andere, was später sein wird weiß ich jedenfalls nicht. Mit freundlichen Grüßen.
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