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Experten-Antwort

Steuer zahlen beim volle Erwebsunfähigkeitsrente

von Klein22.12.2015 | 11:54
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, Ich bekomme seit 2006 volle Erwebsunfähigkeitsrente unbefristet und 100% wegen Krankheit in Höhe von Brutto ca.700 Euro Monat! Davon werden Krankenversicherung und Pflegeversicherung bezahlt und mir bleiben noch Netto: ca.600 Eur! Bemerkung: Es kommen in der Presse Nachrichten das man ab nächsten Jahr ( 20a6 ) Steuer bezahlen muss auf der Rente ! Fragen an euch die damit vielleicht Erfahrung gemacht haben und an Experten! 1.Wenn Ihr mein Fall und die Höhe der Rente anschaut was meint Ihr müsste ich auf meine kleine Rente die aus volle Erwebsunfähigkeitsrente wegen 100% Krankheit ist --Steuer bezahlen ? 2. Wenn Nein -Gut 3. Wenn Ja -- wie hoch ? Übrigens bin nicht verheiratet und lebe alleine ! Auf konkrete Infos würde ich mich sehr freuen ! Danke sehr ! Liebe Gruß, Klein

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ich gehe davon aus, dass diese Rente ihre einzige dem Grunde nach steuerpflichtige Einnahmen ist. Wie Sie den Antworten von "Herz1952" bereits entnehmen können, müssen Sie 2016 aus dieser Rente keine Steuern zahlen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Ich gehe davon aus, dass diese Rente ihre einzige dem Grunde nach steuerpflichtige Einnahmen ist. Wie Sie den Antworten von "Herz1952" bereits entnehmen können, müssen Sie 2016 aus dieser Rente keine Steuern zahlen.

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Auch andere Renten beziehungsweise Altersbezüge (z. B. Betriebsrenten, Renten aus einer privaten Rentenversicherung, Riesterrenten und Pensionen) oder Mieteinkünfte oder Einkünfte aus

Kapitalvermögen sind grundsätzlich steuerpflichtig. Bei diesen Einkünften gelten jedoch andere steuerfreie Anteile. Hierzu müssten Sie sich beim Finanzamt erkundigen.

Da ich nicht weiß, wie hoch ihre Rente 2006 war, kann ich den steuerpflichtigen Betrag nicht korrekt ausrechnen. Wenn wir annehmen, dass Sie ursprünglich eine Jahresrente in Höhe von 7200 EUR brutto gehabt hätten, wären davon 48 %, also 3456 EUR steuerfrei. Dieser Freibetrag bleibt unverändert. D.h., von der heutigen Jahresrente, angenommen 8400 EUR wären 3456 steuerfrei und 4944 EUR (8400 - 3456) grundsätzlich steuerpflichtig. Da dieser grundsätzlich steuerpflichtige Betrag 2015 den Grundfreibetrag von 8472 EUR nicht erreicht, müssen Sie keine Steuern zahlen.

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11 Antworten

Herz1952am 22.12.2015 | 12:24
Über Steuern brauchen Sie sich wegen Ihrer Rente noch lange keine Sorgen zu machen. Wenn Sie 2006 berentet wurden, sind nur 52 % Ihrer damaligen Brutto-Rente steuerpflichtig. Der Rest von damals (48 %) bleibt in Euro steuerfrei. Dieser Euro Betrag bleibt auch in Zukunft steuerfrei. Allerdings erhöhen sich der Steuerpflichtige Betrag mit jeder Rentenerhöhung. Aber bis Sie mit Ihrer Rente den Freibetrag von Alleinstehenden überschreiten - erst darüber werden vom übersteigenden Betrag Steuern fällig - müssen schon noch einige Renten Erhöhungen kommen.
Herz1952am 22.12.2015 | 12:39
Der Grundfreibetrag betrug im Jahr 2015 monatlich 706,-- Euro. Rechnen Sie sich also von Ihrer Brutto-Rente 48 % in Euro aus, dann haben Sie den Rentenfreibetrag (pro Monat). Diesen Betrag ziehen Sie von Ihrer jeweils aktuellen Brutto-Monatsrente ab und vergleichen den verbleibenden Rest mit dem Grundfreibetrag. So lange Sie den Grundfreibetrag nicht überschreiten, brauchen Sie sich keine Sorge über Steuerabzüge von Ihrer Rente machen. Außerdem kann sich der Grundfreibetrag jährlich erhöhen und auch die Sozialversicherungsbeiträge sind vom Steuerbrutto abzugsfähig.
Kleinam 22.12.2015 | 13:00
Herzlichen Dank für Ihre Antworten ! Ich bin sicher und finde toll das Sie es so klar erklärt haben ! Leider ( hängt an mich ) verstehe ich es nicht ganz! Machen Sie/Ihr es einfacher ! 1. Muss ich oder muss ich nicht Steuer bezahlen wenn man die aktuelle Brutto/Netto Rente anschaut/berechnet! 2. Wenn Nein-Gut! 3. Wenn Ja -wie hoch Moantlich ? Danke!
Maier IIam 22.12.2015 | 14:30
Kleinam 22.12.2015 | 13:14
Uff ! bin ich erleichtert das ich auf meine Rente nicht Steuern zahlen muss! Experte schreib:Ich gehe davon aus, dass diese Rente ihre einzige dem Grunde nach steuerpflichtige Einnahmen ist. Meine Frage ist: Entschuldigung möchte nicht doof vorkommen oder von Ihr ausgelacht werden -- was heißt das in der "einfache Sprache" ? 2. Ab welchen Betrag Höhe muss ich Steuer bezahlen ? Danke sehr! Bitte mich nicht auslachen/kritiesieren
Kleinam 22.12.2015 | 14:59
Her/Frau Maier II Nicht mal der Experte hat es wie Sie geschafft es mich zu verstehen zu können! Besser geht es nicht! Ich bin sprachlos! Erleichtert ! Danke sehr! FRÖHLICHE "SONNIGE" WEIHNACHTEN ! leider ohne schnee dieses Jahr!
Konrad Schießlam 22.12.2015 | 16:29
Manchmal lohnt es sich die Pferde von"Hinten" aufzäumen. Dies will ich tun, gleich vorne weg es gibt keine ca. Rente, sondern in Euro und Cent. Ist die Rente in 2015 700 in West : 29,21 Rentenwert ergibt dies 23,9644 Entgeltpunkte. In 2006 war der Rentenwert das Jahr über 26,13 je EP. x 23,9644 Euro 626,19 x 12 im Jahr 7514,28 minus 3606,85 lebenslanger Freibetrag-48%- und zu dieser Zeit 3907,43 steuerpflichtig. Ausgehend in 2015 ( 700 x 12) 8400 ergeben sich steuerpflichtig 4.793,00 zunächst steuerpflichtig 0.688,80 - 8,2% KrV. aus 8400 0.218,40 - 2,60% PfV. aus 8400 0.102,-- -Werbungskosten Rente O.036,-- - Pauschale Sonderausgaben ------------ 3.747.80 tatsächlich zu versteuerndes Eink. Steuerfrei aber als Existenz Minimum 8472 in 2015.Da wäre also noch Platz für 5525,20 Spar zinsen 801 Freibetrag eingerechnet. MfG.
Kleinam 22.12.2015 | 21:38
Sehr geehrter Herr Schießl, Das war eine rechnerische Leistung von Ihnen! "Hut ab" ! Sie sind echt von Fach! Jeder Mensch kennt sich gut/talente in einem Gebiet ! DAS BESTE WER ES: Ich wünsche mich und euch das Ihr Gesund wir/werdet und das ich/Ihr keine Gedanken machen soll ob wir auf unsere EM Rente Steuer oder nicht bezahlen müssen ! Und wenn es beim mir weiter so Gesundheitlich bleiben sollte dann werde ich auch in 20 Jahren ( Altersrente ) kein Steuer bezahlen müssen -schätzungsweise !Weil die Renten ( EM-Renten ) werden jedes Jahr um ca.5 Euro erhöht! Bis ich die Grenze erreiche um Steuer zu bezahlen dann ..bin ich weg von dieses Welt! Danke an euch alle für eure mühe! Habe es sehr geschätzt ! Werdet Ihr Gesund ! Mach das Beste heraus ! FROHE WEIHNACHTEN !! und in gesundes maß Essen sonst ....schimpft der Magen mit euch! Liebe Grüße Klein
Konrad Schießlam 28.12.2015 | 09:01
Der Hinweis sei gestattet: Herzilein 1952 meint, der Grundfreibetrag liegt monatlich bei 706. Der Jahresbetrag, erlaubt mit 8472 : 12 ergibt zwar rechnerisch 706, -- monatlich, der Grund- freibetrag ist aber monatlich nicht auf zuteilen. Hat also jemand im Jahr nur 1 Monat gearbeitet und dafür 8472 verdienst, gilt der Jahresbetrag. Will auch noch die Antwort auf meine Anfrage 30.3.2009 an den seinerzeitigen FM.Fahren- schon- -jetzt Sparkassen Präsident- wieder- geben, die lautet: " Für die Verarbeitung der Rentenbezugsmit- teilungen für die Veranlagungsjahre 2005-bis 2008 ( sog. Kumulierungsmitteilungen ) ist folgendes Verfahren vorgesehen. Die Mit- teilungen sind im Laufe des IV.Quartals 2009 an die zentrale Stelle( also nicht ans örtlichre Finanzamt) , zu übermitteln und werden dort Anfang 2010 vollständig vorliegen Die Weiter- leitung der konsolidierten Daten an die LÄNDERFINANZBEHÖRDEB kann damit frühestens im Laufe des I.Quartals 2010 erfolgen. Der aktuelle Zeitplan sieht vor,dass mit der Bearbeitung von EINZELFÄLLEN in den Finanzämtern ab dem 1. März 2010 be- gonnen wird. Genau, Sie- Mucki- sind so ein Einzelfall. Mein Einkommen mit höheren Zinsen als 1602 und zwei Renten, mit über 30.000 wurde bis heute noch nicht als "Einzelfall" erkannt und ich zur Steuererklärung aufgefordert. Dieser lange Text soll auch eine Lese-Strafarbeit sein für die "Experten" die über die Feiertage eine Schreibmöglichkeit für Antworten ausgeschlossen haben. Werde versuchen, mich deswegen an den Petitionsausschuss des Bundestages zu wenden denn diese Möglichkeit für Antworten von Laien verursacht doch sicher keine Personal- kosten, beweist mir nur, Laienhinweise sind nicht erwünscht. MfG.
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