Der Hinweis sei gestattet:
Herzilein 1952 meint, der Grundfreibetrag liegt
monatlich bei 706.
Der Jahresbetrag, erlaubt mit 8472 : 12 ergibt zwar rechnerisch 706, -- monatlich, der Grund-
freibetrag ist aber monatlich nicht auf zuteilen.
Hat also jemand im Jahr nur 1 Monat gearbeitet und dafür 8472 verdienst, gilt der
Jahresbetrag.
Will auch noch die Antwort auf meine Anfrage
30.3.2009 an den seinerzeitigen FM.Fahren-
schon- -jetzt Sparkassen Präsident- wieder-
geben, die lautet:
" Für die Verarbeitung der Rentenbezugsmit-
teilungen für die Veranlagungsjahre 2005-bis 2008 ( sog. Kumulierungsmitteilungen ) ist
folgendes Verfahren vorgesehen. Die Mit-
teilungen sind im Laufe des IV.Quartals 2009 an die zentrale Stelle( also nicht ans örtlichre
Finanzamt) , zu übermitteln und werden dort Anfang 2010 vollständig vorliegen Die Weiter-
leitung der konsolidierten Daten an die LÄNDERFINANZBEHÖRDEB kann damit frühestens im Laufe des I.Quartals 2010 erfolgen. Der aktuelle Zeitplan sieht vor,dass
mit der Bearbeitung von EINZELFÄLLEN in den
Finanzämtern ab dem 1. März 2010 be-
gonnen wird.
Genau, Sie- Mucki- sind so ein Einzelfall.
Mein Einkommen mit höheren Zinsen als
1602 und zwei Renten, mit über 30.000
wurde bis heute noch nicht als "Einzelfall"
erkannt und ich zur Steuererklärung aufgefordert.
Dieser lange Text soll auch eine Lese-Strafarbeit sein für die "Experten" die über die
Feiertage eine Schreibmöglichkeit für Antworten ausgeschlossen haben.
Werde versuchen, mich deswegen an den
Petitionsausschuss des Bundestages zu wenden
denn diese Möglichkeit für Antworten von Laien verursacht doch sicher keine Personal-
kosten, beweist mir nur, Laienhinweise sind
nicht erwünscht.
MfG.