Ich gehe davon aus, dass diese Rente ihre einzige dem Grunde nach steuerpflichtige Einnahmen ist. Wie Sie den Antworten von "Herz1952" bereits entnehmen können, müssen Sie 2016 aus dieser Rente keine Steuern zahlen.
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Ich gehe davon aus, dass diese Rente ihre einzige dem Grunde nach steuerpflichtige Einnahmen ist. Wie Sie den Antworten von "Herz1952" bereits entnehmen können, müssen Sie 2016 aus dieser Rente keine Steuern zahlen.
Ich gehe davon aus, dass diese Rente ihre einzige dem Grunde nach steuerpflichtige Einnahmen ist. Wie Sie den Antworten von "Herz1952" bereits entnehmen können, müssen Sie 2016 aus dieser Rente keine Steuern zahlen.
Auch andere Renten beziehungsweise Altersbezüge (z. B. Betriebsrenten, Renten aus einer privaten Rentenversicherung, Riesterrenten und Pensionen) oder Mieteinkünfte oder Einkünfte aus
Kapitalvermögen sind grundsätzlich steuerpflichtig. Bei diesen Einkünften gelten jedoch andere steuerfreie Anteile. Hierzu müssten Sie sich beim Finanzamt erkundigen.
Da ich nicht weiß, wie hoch ihre Rente 2006 war, kann ich den steuerpflichtigen Betrag nicht korrekt ausrechnen. Wenn wir annehmen, dass Sie ursprünglich eine Jahresrente in Höhe von 7200 EUR brutto gehabt hätten, wären davon 48 %, also 3456 EUR steuerfrei. Dieser Freibetrag bleibt unverändert. D.h., von der heutigen Jahresrente, angenommen 8400 EUR wären 3456 steuerfrei und 4944 EUR (8400 - 3456) grundsätzlich steuerpflichtig. Da dieser grundsätzlich steuerpflichtige Betrag 2015 den Grundfreibetrag von 8472 EUR nicht erreicht, müssen Sie keine Steuern zahlen.
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