Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Steueranteil bei Witwenrente

von Neffe11.02.2018 | 11:03
708 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag. Ich weiß hier ist das Rentenforum, aber vielleicht kann die Frage doch beantwortet werden. Wie wird eine (nachfolgende) Witwenrente besteuert wenn der verstorbene auch bereits eine nachfolgende Rente bezog? Also verstorbener halbe Rente von 2011 - 2015. Ab 2016 volle Rente. Witwe ab 2018. Welches Jahr/Steueranteil gilt für die Witwenrente?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Neffe,

die Antworten der anderen Forumsteilnehmer kann ich grundsätzlich bestätigen - der Rentenbeginn der Versichertenrente bleibt auch für die Witwenrente maßgebend, unter der Voraussetzung, dass die bisherige Rente ohne Unterbrechung gezahlt wurde. Siehe hier Nr. 1 a) aa) Satz 8:

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__22.html

Für genauere und verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Finanzamt oder einen Steuerberater.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Modi69am 11.02.2018 | 12:38
Hallo Neffe, Wenn der Verstorbene seit 2011 ununterbrochen Rente bezog, sind auch in der Witwenrente ab 2018 nur 62 % dem Grunde nach zu versteuern. Sollte die Witwe eine eigene Rente aus der ges. RV beziehen, hat sie hier einen eigenen dem Grunde nach steuerpflichtigen Anteil. Weitere Infos gibt der Steuerberater...
Neffeam 11.02.2018 | 15:59
Danke für die Antworten.
Schiko-Schießl Konradam 11.02.2018 | 15:25
Maßgebend der Rentenbeginn des Verstorbenen. War dies das Jahr 2011 gilt auch für die Steuerpflicht der Witwenrente 62% dieser Bruttorente. Die Versteuerung einer eigenen Rente wird dadurch nicht beeinflusst. Übersteigt die eigene Bruttorente nach Abzug von Freibeträgen den Betrag, kann es durch aus zur Kürzung der Brutto Witwenrente kommen, ein reines Rechenexempel nach den Grund Rechenarten. MfG.
Schiko-Schießl Konradam 11.02.2018 | 15:26
Maßgebend der Rentenbeginn des Verstorbenen. War dies das Jahr 2011 gilt auch für die Steuerpflicht der Witwenrente 62% dieser Bruttorente. Die Versteuerung einer eigenen Rente wird dadurch nicht beeinflusst. Übersteigt die eigene Bruttorente nach Abzug von Freibeträgen den Betrag, kann es durch aus zur Kürzung der Brutto Witwenrente kommen, ein reines Rechenexempel nach den Grund Rechenarten. MfG.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026