Hallo Neffe,
die Antworten der anderen Forumsteilnehmer kann ich grundsätzlich bestätigen - der Rentenbeginn der Versichertenrente bleibt auch für die Witwenrente maßgebend, unter der Voraussetzung, dass die bisherige Rente ohne Unterbrechung gezahlt wurde. Siehe hier Nr. 1 a) aa) Satz 8:
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__22.html
Für genauere und verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Finanzamt oder einen Steuerberater.